Künftig erscheinende Bücher. .1» 166, 19. Juli 1917. Zn meinem Verlage wird erscheinen: ^ Handausgabe des Kohlensteuergesetzes und der Aussührungsbestimmungen Amtliche Ausgabe -WD Lerausgegebcn vom Reichsschahamt Ladenpreis etwa 4 M., Barpreis —.10 M. Die in der Reichsdruckerei hergestellte amtliche Ausgabe ist für nichkaimliche Kreise bestimmt. Ich kann nur bar liefern. Ferner erscheint in den nächsten Tagen: Reichskohlensteuergesetz vom 8. April 1917 nebst den Aussührungsbestimmungen des Bundesrats vom 12. Zuli 1917 erläutert von Landrat v. Raumer und l)r. Ewald Moll Kriegsreferent im Reichsschahamt Regierungsrat im Reichsschatzamt Ladenpreis etwa 6 M., Barpreis 4.20 M. Die Festsetzung von Mengepreisen behalte ich mir vor. Der Kommentar ist von den Referenten im Reichsschatzamt bearbeitet. Das Gesetz, welches bereits am 1. August 1917 in Kraft tritt, sieht einen Steuersatz von 20 v. L. des Wertes vor und soll einen Ertrag von über 500 Millionen Mark jährlich liefern. Das Gesetz wird daher erhebliche Wirkungen auf das Wirt schaftsleben auslösen. Die Erläuterungen geben genauen Aufschluß über die Einrichtung und Zuständigkeit von neu zu errich tenden Wertprüfungsstellen, die die geschäftliche Behandlung der Steueranmeldungen und die Festsetzung des Steuerbetraqes vereinfachen und erleichtern sollen. Der § 37 des Gesetzes läßt eine Lleberwälzung der Steuer bei den z. Zt. des Inkrafttretens des Gesetzes bestehenden Verträgen zu; da es aber über die materielle Aus führung dieser Lleberwälzung keine Bestimmungen trifft, haben die Kommentatoren es als ihre Aufgabe angesehen, auch zu den wichtigen Fragen der Ausführung der Lieberwälzung der Steuer, vor allem bei Elek- trizitäts-, Gas- und Wasserlieferungen Stellung zu nehmen. Das ganze deutsche Hüttenwesen, die Elektrizitätswerke, der Stein- und Braunkohlen-Bergbau und die mit der Durchführung des Gesetzes betrauten oberen und unteren Verwaltungsbehörden sind sichere Abnehmer des Werkes. Da ich nicht in der Lage bin, diesen Kommentar, der einen halbamtlichen Charakter hat, bedingt zu liefern, stelle ich Ankündigungen zur Versendung gern zur Verfügung. Berlin, W. 8., l7. z»u,s>7 Carl Heymanns Verlag