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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.07.1917
- Strukturtyp
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- Band
- 1917-07-18
- Erscheinungsdatum
- 18.07.1917
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. V 165, 18. Juli 1917. gewöhnlich nicht dorgenommen, da hier eine Abnutzung im all gemeinen nicht staitfindet, vielfach nimmt der Werl solchen Be sitzes im Gegenteil noch zu. Die Einstellung des Wertes in das Inventar erfolgt also mit dem Betrage, den man dafür gezahlt Hai. Ist für Grund- und Bodenbesitz eine Summe nicht bar bezahlt, wenn man z. B. durch Erbschaft oder Schenkung zu sol chem Besitz gelangte, dann ist ein solcher Vcrmögcnsteil zum Ver kaufswert einzustcllen, also mit dem Preis, zu dem man den Be sitz verkaufen würde, ohne durch Not zu einem Zwangsverkanf veranlaßt zu sein. Bauplätze, Wiesen und Ackerflächen werden ebenso bewertet. Wohngebäude, Gebäude zu Betriebs- und gewerblichen Zwecken. Die Bewertung erfolgt mit dem Kaufpreis, den mau für die Gebäude erlegt hat, bzw. mit dem Selbstkostenpreis, wenn man die Gebäude auf eigene Kosten errichten ließ. Die Kosten für bau liche Veränderungen, Umbauten, Ausbau oder bessere Ausstattung des Gebäudes erhöhen den Wert des Hauses und können mit ihrem vollen Betrage dem Erwerbs- oder Buchwert zugeschrieben werden. Auf diesen Preis sind alljährlich Abschreibungen llorznneh- mcn, da die Gebäude sich durch das Bewohnen und den Gewerbe betrieb natürlich abnutzen. Die Abschreibungen sind verschieden hoch, 1—2 7- ist der allgemein übliche Abschreibungssatz. Auf Fabrikgebäude wird die Abschreibung noch etwas höher sein müs sen, da sie ja stärkerer Abnutzung unterliegen, es kommen dann 2—S7- m Frage. Hier mögen noch einige Bemerkungen über die Ermittelung des Wertes von Gebäuden zu Wohn-, gewerblichen und wirt schaftlichen Zwecken, deren Wert nicht endgültig feststcht, .eiugefügt werden. Dieser Fall tritt ein, wenn mau das Haus durch Kauf, Erbschaft oder Schenkung erwirbt. Es fehlt dann die sich aus den Geschäftsbüchern ergebende Weriziffer, die, wie oben gesagt, sonst nur für die Einstellung in das Inventar maßgebend ist. In den Geschäftsbüchern des Vorbesitzers oder Erblassers kau» der Wert des Grundstückes infolge der jährlich vorgenommenen Abschrei bungen niedriger sein, als er nach Lage der Verhältnisse in Wirk lichkeit ist. Dann wird der Vorbcsitzcr oder Testamentsvollstrecker mehr fordern, als den Preis, zu dem das Gebäude noch zu Buche steht. Erscheint der geforderte Preis dem Erwerber zu hoch, dann muß der Verkaufs- oder Verkehrswert ermittelt werden unter Be rücksichtigung aller Umstände, wie günstige Lage des Hauses in lebhafter Stadtgegend, künftige Weiterentwicklung der Stadt oder umgekehrt auch Rückgang des Verkehrs und Entwertung durch Verlegung von Schulen, Amtsgebäuden u. dcrgl. Läßt sich über diesen Verkaufs-Wert keine Einigung erzielen, dann ist der Wert des Grundstücks nach dem Ertragswcrt zu berechnen. Als Er- tragswcrt gilt das Fllnfundzwanzigfache des durchschnittlichen Miets- und Pachtertrags der letzten drei Jahre, bei welcher Be rechnung ein Fünftel der Summe für Jnstandhaltnngskostcn, nicht aber etwaige Ausfälle an Einnahmen durch Leerstehen von Woh nungen und Läden, Zahlungsunfähigkeit der Mieter abgezogen werden dürfen. Beispiel: Ein Haus brachte in den letzten drei Jahren 4508-1-5080-1-5500, im ganzen also 15 000-kk Mietsertrag, der Durchschnitt beträgt demnach 5000 ,/k, hiervon ab ein Fünftel gleich 1000 ^k(, bleiben 4000 »Ä. Diese Summe mit 25 verviel facht ergibt als Erlragswert 100 000 zu dem dann das Hausgrnndstück in das aufznnehmende Inventar eingesetzt wer den müßte. Diese Bewertung kommt aber wohlgemcrkt nur dann in Frage, wenn das Grundstück durch Erbschaft, Kauf usw. in unfern Besitz gelangte und man über einen andern Preis nicht einig werden kann. Sonst ist der wirkliche Kaufpreis unter Be rücksichtigung der Abschreibungen maßgebend. 2. Bewegliche Anlagen. Für den Buchhandel kommen hier besonders in Frage: die Geschäftsbücherei (Bibliothek), Schreibmaschinen, Rechenmaschi nen, Kopiermaschincn, Kopierpressen, Schneid- und Heftmaschinen u. dergl., ferner die Einrichtung für Kontor, Laden, Lager, also Pulte, Schreib- und Ladentische, Geld- und Bücherschränke, T?83L Stühle, Sessel, Schaufenster-Einrichtung. Schaukästen, Beleuch tung?- und eigene Telephonanlagen, Wagen aller Art, Automobile, Fahrräder; in größeren Betrieben wird man auch noch Pferde besitzen. Alle diese Gegenstände, von den Pferden und Wagen ab gesehen, werden gewöhnlich unter einem Konto verbucht, Inven tar-, Mobiliar- oder Geschäftseinrichtungs-Konto genannt. Die Bewertung für das Inventar hat höchstens zum Anschaffungs preise zu erfolgen, die Abschreibungen werden meist von der Ge samtsumme vorgenommen. Wie oben schon erwähnt wurde, ist dies aber nicht ganz richtig. Bei den meisten, einen höheren Ge winn abwerfenden Aktien-Gesellschaften werden die für alle diese Gegenstände aufgewendeten Beträge gewöhnlich schon im ersten Jahre vollständig abgeschrieben. Dieses Verfahren kann aber im Buchhandel nicht angcwendct werden, weil in nnserm Gewerbe die Gewinne leider nicht so hohe sind, als daß übermäßig große Abschreibungen dorgenommen werden könnten, denn die Abschrei bungen verringern ja selbstverständlich den Betriebs-Gewinn. Welcher Abschreibungs-Prozentsatz ist nun für die Geschäfts-Ein richtung anzuwenden? Werden die Abschreibungen vom Gesamt- buch wert borgenommen, dann dürften 20 7° angemessen sein, bei Abschreibung vom Anschaffungswert wird eine I5 7«ige Abschrei bung genügen. Da die verschiedenen Betriebs- und Gebranchs gegenstände aber eine verschiedene Lebensdauer haben, wäre es wünschenswert, wenn sic nach bestimmten Gruppen geordnet würden. So könnte die gesamte Geschäftseinrichtung etwa in drei Gruppen eingeteilt werden. Die erste Gruppe könnte enthalten die Geldschränkc, Regale. Pulte, Schreibtische, Stühle, Bänke, Ladentische usw. Zur zweiten Gruppe gehören Schreibmaschinen, Kopier pressen, Fahrräder, Wagen zur Ballen- und Bllcherbeförderung, Beleuchtungs-Einrichtung, Haustelephon-Apparate, außerdem Schreibgegcnstände sür das Kontor (Schreibzeugs, Ständer, Fe derkästen, Stcmpelständer), Werkzeuge für Lager- und Packraum. Die dritte Gruppe könnte die Geschäftsbücherei enthalten. Wenn man Automobile, Pferde, Wagen und dazugehörige Einrichtung besitzt, könnte hierfür eine vierte Abteilung ein gerichtet werden. Die Gegenstände der ersten Gruppe unterliegen im allgemei nen geringerer Abnutzung, sie sind mit dem AnschaffungL - preis zu bewerten und von diesem zum ersten Male 20 7» und daun weiter jährlich 5-10 7- abzuschreiben oder überhaupt ein heitlich 10 7-. Die Gegenstände der zweiten Gruppe nutzen sich durch den Gebrauch sehr stark ab. Eine Schreibmaschine ist z. B. in 4—5 Jahren verbraucht, ebenso sind Fahrräder bald erneuerungsbe- dürftig. Die Einstellung in das Inventar erfolgt mit dem Er- werbsprcis, das erste Jahr nach ihrer Anschaffung würden we nigstens 3311 7° abzuschreiben sein, dann regelmäßig jährlich 20 "... oder man schreibt jährlich 25 7» von dieser Gruppe ab. Bei Ab schreibung vom Buchwert müßte man mindestens 3311 7° ab schreiben. Erneuerungen, Veränderungen, Reparaturen erhöhen den Inventur-Wert dieser Gegenstände nicht, die dafür aufgewen deten Beträge sind aus den Betriebseinnahmen zu decken, also über Unkosten zu verbuchen. Bei der dritten Gruppe: Geschäftsbücher«, Kataloge wird ebenfalls der Einkaufspreis zugrunde gelegt, davon werden 20 7» abgeschrieben. Bei Abschreibung vom Buchwert sollten 25—3311",- festgesetzt werden. Zu beachten ist, daß Adreßbücher, Kalender, Zeitschriften nicht auf Bibliotheks-Konto, sondern über Unkosten konto verbucht werden müssen, da sie ja mit Ablauf des Jahr ganges im allgemeinen auch veraltet sind und durch neue Aus gaben ersetzt werden, irgendwelchen besondern Wert also nicht mehr besitzen. Außer diesen körperlichen Sache» gehören zu dem Anlage vermögen noch sogen, ideelle Werte, wie der Geschäftswelt, Wert der Firma, der Kundschaft sowie Patente, Verlagsrechte, Urheberrechte, Modelle. Voraussetzung zur Einstel lung aller dieser Werte in das Inventar ist, daß dafür Aufwendungen gemacht oder daß sie gegen Entgelt erworben worden sind.
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