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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.07.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-07-18
- Erscheinungsdatum
- 18.07.1917
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- Deutsch
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165, 18, Juli 1917, Redaktioneller Teil, Zuin Betriebs vermögen zählen Geld, Wertpapiere, Wech sel, Warenvorräte (Bücher, Papier usw,), Bankguthaben, Außen stände (Kundschaft, Kommissionär) und eigene Hypotheken. Neben diesen beiden Gruppen tritt in manchen Bilanzen eine dritte Gruppe in Erscheinung, es sind dies die sogenannten übcrgangsposten oder transitorischen Posten: voraus- bezahlte Miete, Versicherungsbeiträge, Steuern u, dgl. Zu dem passiven Vermögen, den Passiven, gehören die Ver pflichtungen bei den Lieferanten (Kreditoren), beim Kommissio när, Bankschulden, Akzepwcrbiudlichkeiten, fremde Hypotheken und Kautionen, Auch bei den Passiven gibt es übergangsposten, z, B, Voraus zahlungen von der Kundschaft, vorausbezahlte Abonncmentsgel- der, fällige, aber noch nicht bezahlte Zinsen, Mictsgclder, Frach ten, Versicherungsbeiträge u, dgl. Die durch den Z 39 HGB, vorgeschriebene Aufstellung der einzelnen Bermügensteile macht es erforderlich, daß sie nicht allein einzeln aufgeführt, sondem auch einzeln bewertet werden müssen. Durch Zusammenzählung der Einzelposten wird dann auch die Gesamtsumme jeder Vermögensabteilung ermittelt, so daß also aus dem Inventar neben den einzelnen Posten, aus denen sich jede Abteilung zusammensctzt, auch deren Gesamtsumme ersichtlich wird. So muß im Inventar z, B, jede einzelne Buch forderung aufgeführt, dann aber auch die Gesamtsumme aller Einzelposten ersichtlich sein. Dasselbe ist mit den Verbindlich keiten der Fall, den Wechseln, Lagervorräten usw. Es soll nun im folgenden eine Aufführung der wichtigeren und im Buchhandel am meisten vorkommenden Vermögensgcgen- stände gegeben werden mit Angabe der Grundsätze, nach denen ihre Bewertung für die Zwecke der Inventur und Bilanz nach den gesetzlichen Vorschriften und dem Handclsgebrauch zu ge schehen hat. Vorher müssen aber noch einige Bemerkungen ge geben werden über die bei der Inventur eine sehr wichtige Rolle spielenden Abschreibungen. Von Anlagen und sonstigen Gegenständen, die nicht zur Wei- tcrveräußerung, vielmehr dauernd zum Betrieb eines Geschäfts bestimmt sind, muß nach der gesetzlichen Vorschrift ein der Ab nutzung gleichkommender Betrag in Abzug gebracht oder eine der Abnutzung entsprechende Rücklage gemacht werden. Es wird jeder einsehen, daß ein Betriebsgegenstand, sagen wir z, B, eine Schreibmaschine, Heft- oder Schneidemaschine, sich durch den Gebrauch abnutzt und nach ein- oder mehrjähriger Benutzung, auch wenn er noch so sachgemäß behandelt und durch Verbesserung in gebrauchsfähigem Zustand erhalten wird, nicht mehr den An schaffungswert behält. Die Abschreibung stellt also einen Zahlenwert, einen Betrag dar, der die infolge des Betriebes bedingte Abnahme der Ge brauchsfähigkeit, die Abnutzung einer Anlage oder eines Be triebsgegenstandes ausdrücken soll. Es ist also darauf zu achten, daß die Abschreibungen solider und richtiger Weise so hoch er folgen müssen, daß mit dem Erlöschen der Vetricbsfähigkeit und Gebrauchsdauer der fraglichen Gegenstände auch das darin ange legte Kapital, der dafür aufgewendete Betrag getilgt ist oder der fragliche Betriebsgegenstand nach Ablauf der Gcbrauchsdauer doch nur noch mit einem Betrage zu Buche steht, der seinem et waigen Verkaufswerte entspricht. Über die Höhe des Abschreibungssatzes sagt das Gesetz nichts. Es ist auch schwierig, feststehende Abschreibungssätze, die für je den Fall zutreffcn, aufzustellen. Der Abschreibungssatz hat sich nach der Gebrauchsdauer des betreffenden Gegenstandes zu rich ten, So werden sich z, B, ein Schreibpult oder ein Geldschrank länger in gebrauchsfähigem Zustande erhalten, als eine Schreib maschine. Nichtiger- und gercchterweise müßte hiernach von je dem einzelnen Betriebsgegenstand die Abschreibung besonders er folgen, doch wird nach diesem Verfahren nur in seltenen Fällen gehandelt. Es wäre dann nötig, ein besonderes Besitzstandsvcr- zeichnis (Jnbentarbuch) zu führen, worin für jeden Gegenstand eine Seite oder ein Blatt angelegt wird etwa mit folgender Ein teilung : Gcldfchrank, Tag: Geliefert »an Kaufpreis: Abschreibung: Buchwert: 1514, S./I, Carl Kaestncr A.-G,, SOV,— LS,— 47S,— Leipzig, 1515, LS,— 4SV,— usw. Gewöhnlich wird aber die Abschreibung nicht vom Anschaf fungsbetrag der einzelnen Betricbsgegenstände, sondern vom Ge samtbuchwert aller Bcsitzstücke vorgenommen. Es gibt also zwei Verfahren, nach welchen die Abschreibungen vorgcnommen werden: die Abschreibung vom Anschaffungswert und die Abschreibung vom verbleibenden Buchwert, Die Ab schreibung vom Buchwert ist am gebräuchlichsten, trotzdem ist sie nicht richtig. Das solidere und einzig richtige Verfahren ist es, den Tilgungssatz stets vom Anschasfungswert zu berechnen. Der abzuschreibende Betrag bleibt dann stets unverändert groß. Er folgt die Abschreibung vom jeweiligen Buchwert, dann wird die Abschreibung von Jahr zu Jahr kleiner, wie folgendes Beispiel zeigt. Nehmen wir wieder den obenerwähnten Geldschrank, der Einkaufspreis beträgt 500 -kk, worauf 5 "/» abgeschrieben werden, einmal vom Anschaffungswert, das andere Mal vom verbleiben den Buchwert, dann ergibt sich folgende Rechnung: S"/„ Abschreibung vom Aiifchasfungsivcrt Buchwert Der Geldschrank kostete im Einkauf SOV,— SOV,— Hiervon a b: erste Abschreibung 25.— LS- Buchwert 475.— 475.— zweite Abschreibung 25.— 23.75 Buchwert 450.— 451.25 dritte Abschreibung 25 — 22,58 Buchwert 425 — 428.69 vierte Abschreibung 25.— 21.42 Buchwert 400.— 407,27 usw. Hieraus erhellt deutlich, wie die Abschreibungen nach dem zweiten Verfahren immer kleiner werden. Mit der zwanzigsten Tilgungsrate wäre das für den Geldschrank angelegte Kapital bei unveränderter Abschreibung von 25 ^ vom Anschaffungspreis bis auf Null abgeschrieben, während er bei Anwendung der Abschrei bung vom jeweiligen Buchwert mit der zwanzigsten Abschreibung, die nur 9,44 beträgt, noch mit 179,30 zu Buche stände. Bei einem Geldschrank ist die Abnutzung ja nicht so groß, und wenn auch schließlich die Technik immer besser eingerichtete Geldschränke ersinnt und herstellt, so verrichtet ein 20 oder noch mehr Jahre alter Geldschrank schließlich für ein Geschäft dieselben Dienste wie ein nach der neuesten Technik eingerichteter Geldschrank, Es ließe sich also in diesem Falle gegen ein solches Abschreibungsverfahren keine große Einwendung erheben. Anders ist cs aber bei Gegen ständen, die sich schneller abnutzen und keine so lange Gebrauchs fähigkeit haben wie ein Geldschrank, z, B, eine Schreibmaschine, eine Haustelephonanlage usw. Die Abschreibungen müssen also tunlichst der Lebensdauer jedes Gebrauchsgegenstandes angepaßt sein. Läßt es sich nun nicht ermöglichen, die Abschreibungen, wie oben gesagt, von jedem Betriebsgegenstande selbst vorzunehmen, so sollte doch eine Einteilung nach Gruppen stattfinden, von deren Gesamtsumme dann die entsprechende Abschreibung borzunchmen wäre. Bei Besprechung der Bewertung der Geschäftseinrichtung wird hierauf noch näher eingegangen werden. Durch die Abschreibungen wird das Betriebsergebnis, der Bctriebsgewinn natürlich nicht unerheblich beeinflußt. Nachdem in Vorstehendem Wesen, Zweck und Berechtigung der Abschreibungen im allgemeinen dargelegt sind, wird ihre An wendung und Berechnung in der nachfolgenden Aufführung der einzelnen Vermögensteile noch im bcsondern besprochen werden. Die Vermögensteile, Anlagevermögen, 1, Unbewegliche Anlagen, Grund- und Bodenbesitz, Aus Grund- und Bodenbesitz, auf welchem Gebäude zu Wohn- oder gewerblichen Zwecken erbaut sind, werden Abschreibungen 836
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