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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.05.1896
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 22.05.1896
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- Deutsch
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3074 Nichtamtlicher Teil. 117, 22. Mai 1896. -Das Durchschnittsalter eines Autors wird wohl nur auf 50 Jahre zu schätzen sein, da dieselben vielfach eines geregelten, ruhigen Lebens entbehren -Die Geschichte lehrt sogar, daß gerade die begabtesten Autoren entweder selbst vielfach ein unruhiges Leben führten, das ihre Lebenszeit verkürzte, oder, unverstanden von ihren Zeitgenossen, ein darbendes Leben führten, was doch auch einer längeren Lebenszeit nicht förderlich war. »Auch sonstige Dinge, wie Unglücksfälle, können dem Leben eines Autors vorzeitig ein Ziel setzen, die nachher für den Rechtsnachfolger von weittragender Bedeutung werden. »Bei dem jetzigen Verhältnis kann ganz gut eine Ver schiedenartigkeit der Schutzfrist bis zu 40 Jahren ein- iretcn, was doch sicher nicht die Absicht des Gesetzgebers war. »Sollte mein Antrag einmal Gesetz werden, dann wird sich die Verschiedenartigkcit der Schutzfrist selten über 10 Jahre ausdehnen r Unter dem Hinweise auf die Abweichung von den meisten anderen Landesgesetzgebungen und auf die Unsicherheit in der Berechnung, die bei einem derartigen Prinzip cintrcten würde, stellte dagegen Herr Constantia Sander den Antrag, dar auf hinzuwirken, daß die Schutzfrist aus 50 Jahre erstreckt werde. Vom Vorsteher wurde dagegen geltend gemacht, daß bei der vom Börsenverein eingenommenen abweichenden Stellung für den Buchverlag kaum Aussicht sei, daß für den Musikalienhandel eine besondere Bestimmung getroffen oder die allgemeine Schutzfrist erweitert werde. Nach einer kurzen Besprechung wurde der Antrag des Herrn Johann Andrs ein stimmig abgelehnt, der des Herrn Constantia Sander dagegen einstimmig angenommen. Es werden also auch diese Wünsche des Musikalienhandels bei der Revision des deutschen Urhebcr- gesetzes noch zur Geltung zu bringen sein. Herr vr. Max Abraham, der durch Krankheit verhin dert ist, der Hauptversammlung bcizuwohnen, hat auf Grund der von ihm übernommenen Umfrage bei den Musikalienver- lcgern eine Skala der bräuchlichsten Sätze für Frei-Exemplare an Komponisten zusammengestellt, die in den »Mitteilungen« zum Abdruck kommen soll. (Siehe Anlage U.). Ein Schreiben des Herrn Ernst Eulenburg, der ent sprechend seiner, in der vorigen Hauptversammlung gegebenen Anregung Vorschläge für die Erweiterung der »Mitteilungen des Vereins der deutschen Musikalienhändler« gemacht hat, wird, da derselbe verhindert ist, zu erscheinen, zunächst zu den Vereinsaktcn genommen. — Ein reichlich besuchtes, gemeinsames Mahl im Deutschen Buchhändlerhause vereinigte am Abend nach altem Branche die deutschen Musikalienhändler und ihre Gäste, insbesondere namhafte Komponisten, an ihrer Spitze den Vorsitzenden des allgemeinen deutschen Musikvcrcins Wirklichen Geheimrat Hans von Bronsart Im vertraulichen Verkehr, mit Sang und Klang wurde hiermit die diesjährige Ostermesse abge schlossen. Anlage Bürsenvcrein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Leipzig, den 22. April 1896. An de» Verein der Deutschen Musikalienhändler, z. H. des Vorstehers Herrn De. O. von Hase Hier. Ans die gefällige Anfrage vom 20. dss. Mts. erwidern wir Ihnen ganz ergebenst, das; folgende Kreis- und Ortsvereine der an sic ergangenen Aufforderung des Börsenvereins - Vorstandes entsprechend die Verkaufsbestimmungen des Vereins der Deutschen Musikalienhändler in ihre Vcrkaufsbestimmungen ausgenommen haben: Provinzialvercin der Schlesischen Buchhändler. Sächsisch-Thüringischer Buchhändler-Verband. Mitteldeutscher Buchhändler-Verband. Buchhändler-Verband für das Königreich Sachsen. Vereinigung der Berliner Mitglieder des Börsenvereins. Lokalverein der Buchhändler in Frankfurt a. M. Wiesbadener Buchhändler-Verein. Außerdem sind die Vcrkaufsbestimmungen Ihres geschätzten Wrcins bereits vorher von folgenden Kreis- und Ortsoereinen anerkannt und in deren Verkaufsbestimmungcn enthalten, nämlich: Kreisverein Ost- und Westprcußischer Buchhändler. Buchhändler-Verband -Kreis Norden». Buchhändler-Verband Hannovcr-Braunschweig. Krcisverein der Rheinisch-Westfälischen Buchhändler. Kreisverein Mecklenburgischer Buchhändler Bayerischer Buchhändler-Verein. Verein der Buchhändler zu Leipzig. Münchener Buchhändler-Verein. Hamburg-Altonaer Buchhändler-Verein. Während der Verein der österreichisch-ungarischen Buchhändler Bestimmungen für den Musikalicnhandcl gutgeheitzen hat, welche nicht soweit gehen wie diejenigen Ihres geschätzten Vereins, hat der Schweizerische Buchhänsler-Vcrein cs ab gelehnt, in seine Verkaufsbestimmungen diejenigen Ihres Vereins aufzunehmen, da der in Deutschland gestattete Rabatt weit über den in der Schweiz gebräuchlichen hinausgehe. Dagegen haben folgende Kreis- und Orlsvereine die Verkaufs bestimmungcn des Vereins der Deutschen Musikalienhändler noch nicht in ihre Verkaufsbestimmungen ausgenommen und haben auch der bezüglichen Aufforderung des Börsenvcreins-Vorstandes nicht entsprochen: Brandenburg-Pommerscher Buchhändler-Verein. Posener Provinzial-Buchhändler-Verband. Württembergischer Buchhändler-Verein. Badisch-Pfälzischer Buchhändler-Verband. Elsaß-Lothringischer Buchhändler-Verein Lokalvercin der Würzburger Buchhändler. Verein Dresdener Buchhändler. Von diesen letzteren hat der Elsaß-Lothringische Buch händler-Verein erklärt, daß für ihn keine Veranlassung vorliege, die Vcrkaufsbestimmungen für den Verlaus von Musikalien auf- zunehmcn, da in dem Verein sich keine Musikalienhändler befänden. Derselbe erklärt sich bereit, Musikalienhändler Elsaß-Lothringens aufzunchmen und alsdann seine Verkaufsbestimmungen zu er weitern. Zum Eintritt in seinen Verein hätten jedoch die betr. Musikalienhändler den ersten Schritt zu thun, was bis jetzt nicht geschehen sei. Hochachtungsvoll Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. G. Thomälen. Anlage L. Um die wünschenswerte Gleichmäßigkeit bei der Gewährung von Freiexemplaren an die Autoren in solchen Fällen herbeizusühren, wo keine Vereinbarung darüber getroffen ist, wurde Herr Or. Max Abraham von der Hauptversammlung des Vereins der deutschen Musikalienhändler zu Leipzig am 14. Mai 1895 beauftragt, soviel wie möglich festzustcllcn, was in dieser Beziehung im Musikalien handel Gebrauch sei Er hat infolge dessen bei den größeren Ver legern Anfragen gestellt und 21 Antworten erhalten, aus denen hervorgeht, daß den Komponisten in der Regel gewährt werden: 1) Orchester- und große Chorwerke Partitur 1—3 Freiexempl. 2) „ „ „ „ Stimmen keine „ 3) Werke für Streichinstrumente Partitur 1—3 „ 4) ,, „ „ Stimmen 1—3 „ 5> „ „ Piano mit Begleitung 3—6 „ 6) „ „ 2 Pianos 3—6 7) „ „ Piano zu 2 und 4 Händen 6 „ 8> „ „ Orgel und Harmonium 6 „ 9) Mehrstimmige Gesänge mit Orchester Partitur 2—3 „ 10) „ „ Stimmenkeine „ 11) » „ mit u ohne Piano Partitur 6 12) „ „ „ „ „ „ Stimmen keine „ 1 u. 2 13) Lieder für 1 Singstimme mit Piano 6 Leipzig, 5. Mai 1896. Der Verein der Deutschen Musikalienhändler, vr. Oscar von Hase, Vorsteher. Richard Lin ne mann. Or. Max Abraham. vr. jar. H. Melly, Rechtsanwalt.
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