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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.07.1896
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- Erscheinungsdatum
- 28.07.1896
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- Deutsch
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4518 Nichtamtlicher Teil. 173, 28. Juli 1896. D«,lischt« «erlagshaus Bong L Co. in Berlin. Für alle Welt. Jllustr. Familirn-Zeitschrift. Hrsg. v. R. Bong. 3. Jahrg, 189?. ,J»ni 1896-Juli 1897.) 28 Hfte. Fol. (1. Hst. 28 S. m. z. Tl. färb. Abbildgn. u. 1 färb. Taf.) bar s Hft. —. 40 Leopold Botz in Hamburg. ülouLtsliskts 1. pralrtisobs OsrinatoloAio. lllltsr NitvirllK. V. ?. t'asorsr rscl. v. ll. 6. Ilnaa. 23. Lcl. 12 Uru. Zr. 8". (Ur. 1. 52 8. in. 1 l^k.) dar n. 15. — Lolrrvars, Or. L. Fl., vis srdaitsn vir unssrs luKSiiä dsi Asraäsin IVusliss u. dsvadrsn sis vor clsu daditusllsn VsrlrrüinLinnASn clss Hüvd^rats? Dins lil^iinK. an ciis lillsrn, 1/sdrsr n. UrUsllsr äsr luKsvcl üdsrdanpt (Urvsik. 8onäsradcir. ans: »2sitsodr. t'. 8vdnt- KSsuoc>l>sikspüsKS«.j Kr. 8". (19 8.) —. 30 Martin Warneck in Berlin. Kögel's, Rudolf, Heimgang. In xiain msworiam. 4". (27 S. M. Bildnis.) n- -- 80 Ernst Wiest Nachf. in Leipzig. Dukmelicr, F., die siebente Großmacht od. der Schatten. Lustspiel. 8°. (136 S.) 1. 50 Gerling, W., Florian Geyer. Drama, gr. 8°. (96 S.) 1. 50 Wörlein L Co. in Nürnberg. Volks-Lexikon. Hrsg. v. E. Wurm. 55. Hst. gr. 8°. (3. Bd. S. 145—192 m. Abbildgn.) bar —. 20 Verzeichnis künftig erscheinender Sucher, welche in dieser tlninmer zum rrjteiinuüe angckündigt find. Norddeutsche Buchdruikerei u. Berlagsanstalt in Berlin. 4527 Hoffmann, Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung. Ca. 60 -Z. Fischer'« medic. Buchhandlung H. Kornfeld in Berlin. 4527 krossilrs, Usbiduoll äsr normalen ^natomis äss msnsediiclisn Xörpsrs. 5. Fuü. Lrosod. 16 §sd. 17 ^ 50 -ß. R. GaertnerS Verlag H. Heyfelder in Berlin. 4529 ünolrs, cias VarusiaKsr im Hadiodtsvalcis dsi 8tilt l/gsclsn. 4 .F. U. Hoepli in Mailand. 4530 Nartolli, Nonoootxisclonss 8are1oas. 1'ase. I. 20 kr. PH. 8. Jung in München. 4529 Kain's Schuld und ihre Sühne. Albert Müller'« Berlag in Zürich. 4527 Kölle, der Sprechunterricht bei geistig zurückgebliebenen Kindern. Geh. 1 ./k. »t. Oldenbourg in München. 4529 Lalsnclsr kür 6ssunäiisits-'kseli»il:sr. 1897. llrsK. von kl. ksolrnaKsl. H. O. Persirhl in Hamburg. 4527 dlaeddarlralenäsr k. 1897. 9. ladrg. 30 Hsnsr Hinäsrlralenclsr k. 1897. 5. kadig. 15 c). Friedrich Wolfrum in Düfleldorf. 4529 8pillsr, nsus Laukisodlsrardsitsn. Fbtli. II. 1ÜK. 2. Lrospsri, moäsrns Olradstsins. UtK. 8. NstrKsr, Lonstrulrtionsardsitsn ci. Ikunst- u. Lausodlosssrs. lllK. 3. — Noäsllbued kür Lunstsedlosssr. IllK. 3. Nichtamtlicher Teil. Die Frrisprrchiliig -rs Chrftrdliktrnrv kinrr Iritung odrr Zeitschrift wegen Nichtaufnahme eines »Urteilstenors« erscheint gerechtfertigt, sobald das vom Antragsteller oder Gericht zur Erzwingung der Aufnahme eingeschla gene »Verfahren« infolge fälschlicher Anwendung der Gesetze beanstandbar ist. Die »Nachrichten aus dem Buchhandel« brachten vor nicht langer Zeit (1896, Nr. 99 und 101) in ihren Spal ten eine größere Abhandlung eines ihrer juristischen Mit arbeiter, die sich speziell mit der Frage der Erwirkung der zwangsweisen Aufnahme des »Urteilstenors« gegen ver antwortliche Redakteure von Zeitschriften und Zeitungen be schäftigte, die wegen Beleidigung zur Strafe verurteilt wor den sind. Veranlassung zu jener Abhandlung gab der Fall des Herrn E. v. Otto-Krcckwitz, Chefredakteurs der Zeitschrift »Der Hundcsport« in München, der vom dortigen I. Jnstanz- gericht wegen Nichtaufnnahme eines Urteilstenors zu einer Ordnungsstrafe auf Grund von §10 und 19 des Preßgesetzes auf Antrag des Beleidigten verurteilt worden war, obwohl er den »Inseratenteil« der Zeitschrift, in dem die Auf nahme des Urteilstenors gerichtlich angeordnet worden war, gar nicht als »verantwortlicher Redakteur« gezeichnet hatte. Der Verteidiger des zu Strafe Verurteilten legte gegen das erstinstanzliche Erkenntnis Berufung ein und erbat sich eine Abschrift der in den »Nachrichten aus dem Buchhandel« mittlerweile erschienenen kritischen Besprechung des Falles zur Benutzung in der Berufungsinstanz. Wie zutreffend nun die von den »Nachrichten aus dem Buchhandel« an dem Falle v Otto-Kreckwitz geübte Kritik und die Mißbilligung des vom Münchener Gerichte zur Sache ein genommenen Standpunktes gewesen ist, beweist die Thatsache, daß an der Hand der darin gebrachten rechtlichen Hinweise der wegen Verweigerung der Aufnahme eines Urteilstenors vom Münchener Amtsgericht für Strafsachen zu einer Geldstrafe von 50 zu sämtlichen Kosten des Verfahrens und zur Aufnahme des in Frage stehenden Urteilstenors verurteilte Chefredakteur Herr v. Otto-Kreckwitz nunmehr in II. Instanz frei gesprochen wurde und der Staatskasse die Kosten beider Instanzen aufcrlegt wor den sind. Die landgerichtliche Strafkammer hat sich bei Erlaß des freisprechenden Urteils der von den »Nachrichten aus dem Buchhandel« vertretenen Rcchtsanschauung voll und ganz nngeschlossen. Es konnte die Verurteilung nicht aufrecht erhalten werden, da bekanntermaßen wie dies seinerzeit aus geführt wurde, ein Antrag bzw. Gesuch zur zwangsweisen Aufnahme des Tenors eines wegen »Beleidigung« in einer öffent lichen Druckschrift ergangener: Erkenntnisses im Falle der Weigerung des verantwortlichen Redakteurs stets bei der Staatsanwaltschaft als Vollzugsorgan von Strafurteilen anzubringen und die Aufnahme von dieser zu erwirken ist. Es war daher ein vollständig unzulässiges Verfahren seitens des Rechtsvertreters des Beleidigten, das Amts gericht um Erlaß einer Aufforderung an den Redakteur zur Aufnahme des Urteilstenors im »Inseratenteil« der Zeit schrift (auf Grund der 88 10 und 19 des Preßgesetzes) an zugehen, und es war gleichzeitig ein prozessualer Fehler, wenn das Amtsgericht jener Aufforderung im Wege der richterlichen Verfügung und unter Bezugnahme auf die Vorschrift des 8 10 des Preßgesetzes Folge leistete, indem es davon ausging, ein »Urteilstenor« sei eine »amtliche Bekannt machung« im Sinne von § 10, zu deren Aufnahme der Redakteur der Zeitschrift auf Grund jenes Paragraphen gerichtlich gezwungen werden könne.
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