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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.06.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-06-23
- Erscheinungsdatum
- 23.06.1917
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. ^ 144. 23. Juni lSl?. in die Höhe gegangenen Spesen, durch die Wünsche des Bücher kaufenden Publikums, die Ladenpreise gering z» halten, an einer gewissen Grenze seiner Kalkulation angelangt ist und damit auch an der Grenze der Räbattmöglichkeiten. Es ist nicht zu verkennen, daß ein wesentlicher Teil namentlich des wissenschaftlichen Verlags sich sagt: Vielfach werden die Be stellungen durch unsere Manipulationen dem Sortimenter in das Haus getragen, und der Sortimenter hat nichts weiter zu tun, als einen Bestellzettel auszuschreiben, um das Buch kommen zu lassen und seine 25tz(, mühelos einzustreichen. (Sehr richtig!) Es ist keine Frage, meine Herren, daß die Einsprüche und die Ansichten, die uns von seiten des Verlags über die Goslarer Resolution mitgeteilt worden sind, nach der Richtung hin eine Berechtigung haben, daß mit der An nahme und mit der Durchführung der Goslarer Resolution der Ladenpreis des Verlegers illusorisch wird, daß der Verleger z. B nicht weiß, wie er seine Preisanzeigen dann gestalten soll. Gesetzt den Fall, ein Berliner Verleger zeigt in der Königs berger Hartungschen Zeitung seine Verlagsartikel an; wie soll er das tun? Zum dortigen Ladenpreis oder zum Ladenpreis zuzüglich dort gebräuchlicher Zuschläge? Bei den Beratungen im Vorstande des Börsenvereins hat sich also herausgestellt, daß die Durchführung der Gos- larcr Resolution außerordentlichen Schwierigkeiten begegnet. Nicht zu verkennen ist, daß der Börsenverein die Pflicht hat, im allgemeinen Interesse, im Interesse des Sortiments sowohl wie auch im Interesse des Verlags den Betrieb des deutschen Sortimentsgeschästs so z» gestalten, daß es existieren kann. Wir müssen uns aus den Standpunkt stellen, daß der Ver leger den Ast, auf dem er sitzt, nicht selber absägen darf. Zwar kann uns der Verleger wohl zurufen: Wir werden am besten wissen, was uns not tut und was zu unserem Besten ist! Aber aus der andern Seite sind wir, die wir in vieler Beziehung doch einen größeren Einblick in die Verhältnisse haben und weitgehendere Gesichtspunkte obwalten lassen müssen, über die Dinge anders unterrichtet als ein wesentlicher Teil des Verlegerstandes. Wenn wir in das Ausland blicken, so sehen wir, daß dort mit Neid auf die deutschen Sortimentseinrichtungen geblickt und immer und immer wieder gesagt wird: das deutsche Sortiment ist für den deutschen Verlag das billigste Bertriebsmittel; wir im Auslande sind darauf angewiesen, unsere Vertriebsmittel in einer anderen Weise zu gestalten, wir müssen hohe Summen answenden, um unsere Produktion abzusetzen, Summen, die der deutsche Verleger nicht aufzuwenden hat, da er über einen wohlausgebildeten und wohl befähigten Sortimenterstand verfügt, der seine Produktion, bis in die äußersten Kanäle zu bringen in der Lage ist. Meine Herren, der Börsenvereinsvorstand hat sich eingehend mit den Dingen bcschästigt, und er hat sich dabei nicht aus sich selbst verlassen, sondern er hat eine Anzahl Juristen befragt, ob die Durchführung der Goslarer Resolution auf Hindernisse stoße, die in den Satzungen zu finden wären, die in dem Verlagsgcfetz bestehen und die in dem Genossen schaftsgesetz zu finden wären, aus Grund dessen der Börsenverein seine Existenz hat, und da ist uns übereinstimmend von den juristischen Fachleuten gesagt worden, daß die später eingelaufenen Nitschmannschen Anträge, die auf der Goslarer Resolution fußen, eine Satzungsverletzung unbedingt einschließen würden. Es ist uns gesagt worden, daß die Besorgungs gebühren doch unter Umständen eine Aushebung des Ladenpreises bedeuten können. (Zurus: Können!) Es ist uns gesagt worden, daß die Satzungen den Ordnungen des Börsenvereins vorangehen. Das ist sür uns zwar sehr wichtig, aber doch nicht ausschlaggebend zu der Stellung, die einzunehmen wir heute verpflichtet sind. Wir haben uns die Dinge praktisch vorzustellen versucht, und wir sind dadurch zu der Meinung und Überzeugung gekommen, daß die Anträge so, wie sie uns heute vorgelegt werden, als undurchführbar bezeichnet werden müssen. Meine Herren, es ist ja nun gestern eingehend in der Delegiertenversammlung über die Nitschmannschen Anträge verhandelt worden, und es ist auch eine Beschlußfassung herbeigesührt worden. Die gestrige Beschlußfassung hat das Resultat gezeitigt, daß 42 Stimnien sür und 29 Stimmen gegen die Nitschmannschen Anträge gewesen sind. Nach dem gestrigen Resultat ist anzunehmen, daß heute wenn auch nicht ein ähnliches Stimmenverhältnis, so doch ein Stimmenverhältnis ein- tretcn könnte, welches sich sür die Nitschmannschen Anträge ausspricht. Der Börsenvereinsvorstand hat sich gestern in seiner der Delegiertenversammlung nachsolgenden Sitzung die Frage vorgelegt, ob es ihm möglich ist, falls die Nitschmannschen Anträge zur Annahme kommen, die Geschäfte weiter zu führen. (Bewegung.) Es ist die Meinung vertreten gewesen, daß in diesem Falle der Vorstand §eine Ämter in die Hände der Hauptversammlung zurückzulegen hätte, da ihm nicht zugemntet werden könne, gesetzwidrig zu handeln. Meine Herren, der Börsenverein ist auf Grund des sächsischen Genossenschastsgesetzes eine Genossenschaft, die ihre Statuten hat, und nach dem Genvssenschastsgesetz sind wir verpflichtet, die Geschäfte so zu führen, wie die im Statut enthaltenen oder durch Beschlüsse der Genossenschaft uns auferlegten Beschränkungen es fordern. Es ist dem Vorstand in § 27 des Genossenschastsgesetzes zur Pslicht gemacht, darüber z» wachen, daß der statutarische Zweck nicht überschritten wird, und er ist, wenn gesetzwidrige Zwecke versolgt oder ohne die in § 72 vorgeschriebene Genehmigung össentliche Angelegenheiten zum Gegenstände der Be ratung und Beschlußfassung gemacht werden, mit einer Geldstrafe zu belegen. Übrigens werden, so oft der Vorstand gegen die Gesetze oder gegen das Statut handelt, dessen Mitglieder dadurch, soweit nicht einzelne derselben den Beweis führen, daß ihnen dabei kein Verschulden zur Last fällt, als Gesamtschuldner verpflichtet. Meine Herren, wir haben auch die Frage eingehend beraten, ob der Vorstand bei Annahme der Nitschmannschen Anträge heute seine Ämter in Ihre Hände zurückzulegen hat, und wir sind zu der Überzeugung gekommen, daß es die größte Gefahr sür den Börsenverein wäre, wenn der Vorstand diesen Schritt tun würde. (Bravo!) Er wird in Pflicht erfüllung auf seinem Posten bleiben, zumal da der Börsenverein heute nicht allein Pflichten gegen seine Mitglieder und gegen den Gesamtbuchhandel hat, sondern auch gegenüber anderen Stellen Verpflichtungen "des Börsenvereins bestehen: gegenüber der sächsischen Regierung und der Stadt Leipzig. (Sehr richtig!) Aber trotzdem wollen wir doch nicht versäumen, Ihnen in aller Klarheit die Konsequenzen vorzuführen, die sich aus den Anträgen des Herrn Nitschmann ergeben müssen. Es ist uns ja heute merkwürdigerweise von dem Vertreter des An trages sowohl wie auch von dem Vertreter der andern Seite, Herrn Hofrat Or. Ehlermann, gesagt worden, daß es das einzig Richtige sei, die ordentlichen Gerichte anzurusen, um festzustellen, ob derartige Beschlüsse, wie sie heute eventuell gefaßt werden sollen, gegen die Satzungen verstoßen oder nicht. Nun, meine Herren, ohne daß wir von diesen vorhin er folgten Erklärungen etwas wußten, sind uns Mitteilungen zugegangen, nach denen wir mit unbedingter Sicherheit darauf zu rechnen haben, daß gegen Beschlüsse, wie sie in den Nitschmannschen Anträgen enthalten sind, bei dem Registerrichter Einspruch erhoben werden wird, der darüber zu wachen hat, ob das Genvssenschastsgesetz, aus Grund dessen die Statuten genehmigt sind, nicht verletzt wird, und cs wird mit Sicherheit die Feststellungsklage zu erwarten sein, die fcststellen soll, daß die Beschlüsse gegen die Satzungen des Börsenvereins lauten. Meine Herren, es sind, wie ich betonen will, mit Sicherheit derartige Einsprüche zu erwarten, und wir haben heute durch den Mund des Herrn Hosrat Or. Ehlermann bereits die Ankündigung erhalten, daß ein solcher Prozeß in aller Freundschast geführt werden wird. Solange dieser Prozeß schwebt, meine Herren, ist der Börsenvereinsvorstand nicht in der Lage, die Ausführung der Beschlüsse, wenn sie heute gefaßt werden sollten, in die Wege zu leiten. Er muß, um sich zu
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