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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.06.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-06-23
- Erscheinungsdatum
- 23.06.1917
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. ^ 144, 23. Juni 1917. wird. Ich bin aber ebenso der Überzeugung, daß ein großer Teil unserer Verlegerkollegen im ureigensten Interesse unseren Anträgen zustimmen wird. Meine Herren, berücksichtigen Sie: aus Ihrer Haut werden die Riemen geschnitten, deren Leder der wissenschaftliche Verlag verwendet! Sie dürfen den Ast nicht absägen, aus dem Sie sitzen; Sie müssen das Sortiment schützen und stützen, wenn es der wissenschaftliche Verlag ablehnt, das zu tun. Meine Herren, dieser Appell an Sie soll kein Keil sein, den wir etwa in den Verlag treiben wollen. Dieser Keil ist längst vorhanden, und er ist längst von anderen Leuten in den Verlag Hineingetrieben worden. Meine Herren, ein Vorstandsmitglied des Deutschen Vcrlegervereins hat vor einiger Zeit mehreren Personen gegenüber geäußert, daß der schönwissenschaftliche Verlag unter gar keinen Umständen es länger mit ansehen könne, daß der wissenschaftliche Verlag weiter 2Stzh gibt, da er selbst, der schönwissenschaftliche Verlag, die Kosten dafür zu tragen habe. Meine Herren, das ist ein Vorstandsmitglied des Deutschen Verlegervereins gewesen! Sie, meine Herren Verlegerkollcgen, in erster Linie möchte ich bitten und ermahnen: Helfen Sie uns heute, diesem Anträge stattzugeben, helfen Sie uns, einen Zustand, der unerträglich geworden ist, zu beseitigen, einen, Zustand ein Ende zu machen, der für den gesamten deutschen Verlagsbuchhandel nicht als ehrenvoll bezeichnet werden kann! Eine der letzten Anzeigen, die die Behörde zur sechsten deutschen Kriegsanleihe in allen Zeitungen und Zeitschriften veröffentlicht hat, beginnt mit den großgedruckten Worten: »Auf dich kommt es an!« Meine Herren, ich möchte mich dieser Mahnung anschließen und jeden einzelnen von Ihnen bitten: Denken Sie nicht, daß es auf Ihre Stimme nicht an komme! Denken Sie daran, was wir erreichen wollen und was wir im Interesse eines gesunden Buchhandels erreichen müssen! Auf jeden einzelnen von Ihnen kommt es an! iLebhaftes, lange anhaltendes Bravo und Händeklatschen bei einem Teile der Versammlung.) Herr Hofrat vr. Erich Ehlermann-Dresden: Meine Herren, ich habe die Aufgabe, im Namen des Deutschen Verlegervereins dessen Standpunkt hier zu vertreten, da der Erste Vorsteher des Deutschen Verlegervereins durch Ein ziehung zum Heeresdienst verhindert ist. Nachdem ich den Standpunkt des Verlegervereins gestern aussührlich begründet habe, werde ich mich hier nur auf kurze Ausführungen beschränken. Ich glaube das um so mehr tun zu können, als ich den Eindruck gewonnen habe, daß es auf der andern Seite wenigstens bei einem Teil nicht mehr darauf ankommt, die Gründe des Gegners, die Gründe der anderen Partei in wohlwollender und eingehender Weise zu erörtern, sondern darauf, eine Machtprobe zu veranstalten. (Sehr richtig!) Wenn gestern ans die Gründe nur herablassend geantwortet worden ist, sie wären durchaus nicht neu, so ist das meines Erachtens keine sachliche Erwiderung; denn wir sind hier nicht eine Volksversammlung, die durch Befriedigung des Sensationsbedürsnisses geleitet werden kann, sondern eine Versammlung von Fachleuten. Wir brauchen keine neuen Gründe, wir brauchen Gründe, die stichhaltig sind, und ich meine, es ändert nichts an der Gültigkeit der Beweise für die Kugel gestalt der Erde, daß sie schon ein paar Jahrhunderte alt sind. <Sehr gut!) Also entschuldigen Sie, wenn ich jene Beweis führung in gar keiner Weise gelten lassen kann. Wenn Sie nun aber hier gehört haben, daß von Ehrenschulden des Verlags gesprochen worden ist, wenn davon gesprochen worden ist, daß ein gewisser Rabatt gegen die guten Sitten verstoße, daß er unsittlich sei, ja wenn sogar der Ver leger, der ungenügenden Rabatt gibt, in Vergleich gesetzt wird zu dem Raubritter, der angebliche verbriefte Rechte nicht ausgcben will, so muß ich sagen: meine Herren, ich bin nur erstaunt, daß eine derartige Art der Diskussion hier in dieser Versammlung versucht wird. Sachlich kann ich sie nicht finden. Der Verlegerverein muß sich aus den Standpunkt stellen, daß die Anträge Nitschmann und Genossen eine klare Verletzung der Satzungen bedeuten. Die Besorgungsgebühren, die hier eingeführt werden sollen, sind keine Besorgungs gebühren, sondern sie sind eine Erhöhung des Ladenpreises. (Sehr richtig!) Es ist ein großer Unterschied, ob der Sorti menter im einzelnen Fall eine Besorgungsgebühr unter irgendeiner Begründung erhebt und sie als einen Zuschlag zu dem Ladenpreise kenntlich macht, es ist ein Unterschied, ob der Verleger die Möglichkeit hat, jederzeit nach dem betreffenden Ort zu s mein Ladenpreise zu liefern, oder ob Besorgnngsgebühren einheitlich für bestimmte Bezirke erhoben werden sollen und sogar der Verleger verhindert wird, nach diesen Gebieten zu seinem eigenen Ladenpreise zu liefern. (Sehr richtig!) Wenn das keine Abschaffung des Verlegerladenpreises ist, dann weiß ich nicht, was dann überhaupt Abschaffung des Verleger- ladenpreises sein soll. Es ist grundfalsch, meine Herren, wenn der Herr Antragsteller den Schutz des Sortiments einfach mit seinen Anträgen identifiziert. Das leitet vollständig irre. Sie werden alle zugeben, meine Herren, daß das Sortiment auch dann, wenn diese Anträge nicht durchgehen, sehr wohl geschützt und gefördert werden kann, und es stünde sehr schlimm um das Sortiment, wenn es auf den Schutz durch diese Anträge angewiesen wäre. Der Herr Antragsteller hat vollständig vergessen, daß gegen den Antrag Prager vom Jahre 1814 Verwahrung ein gelegt worden ist, weil bereits dieser Antrag als satzungswidrig angesehen wurde. Er kann sich also auf diesen Zusatz jedenfalls nicht berufen. Die Anträge bedeuten außerdem eine Gesetzwidrigkeit. Es ist mir ganz neu gewesen, von dem Herrn Antragsteller zu hören, daß das Gesetz nur.einzelne Teile des Volkes bindet. Meines Wissens steht in der Verfassung: »Alle Deutschen sind vor dem Gesetz gleich«, und es gilt für sämtliche Deutschen, was in einem Gesetze steht. (Sehr richtig!) Wenn der einzelne Käufer berechtigt ist, mit seinem Buche zu machen, was er will, so ist noch lange nicht eine Gruppe von Käufern berechtigt, Maßnahmen zu treffen, die zwingende Bestimmungen des Gesetzes aufheben. lind darauf kommt es an. Der Herr Antragsteller hat davon gesprochen, daß die Verfasser einsichtsvolle Männer wären, die gegen die Be stellgebühren keine Einwendungen erheben würden. Ja, hat denn der Herr Antragsteller die Episode »Bücher« ganz vergessen? Hat er vergessen, daß wir hier kontradiktorische Verhandlungen haben führen müssen, hat er vergessen, welche Kämpfe wir hier haben aussechten müssen, weil der gelehrte Verfasser behauptet hat: Das Sortiment ist nur ein Vertcuerer des Buches, und wir müssen dasür Sorge tragen, daß die geistige Nahrung dem Volke nicht unnötig verteuert wird!? Wollen Sie allen diesen Leuten für ihre Gegnerschaft neue Nahrung bieten? Wir müssen also mit allem Nachdruck darauf be stehen, daß diese Anträge eine klare Verletzung der Satzungen und des Gesetzes sind. Wir könnten aber auch selbst dann, wenn diese Anträge auf satzungsgemäßem Wege zum Beschluß erhoben würden, uns nur gegen sie aussprechen, aus dem Grunde, weil hier der Versuch gemacht wird, das Gebrauchsrecht, wie es in der Verkaufsordnung kodifiziert'")^ zu ersetzen durch willkürliche, jederzeit abänderbare Bestimmungen. Wir sind dagegen, weil wir außerdem der festen Überzeugung sind — und ich will hier nicht nochmals begründen, was ja immer und immer wieder schon gesagt worden ist —, daß diese Anträge von der schädlichsten Rückwirkung auf den Verlag, aber auch aus das Sortiment sein werden. Der Herr Antragsteller hat davon gesprochen, daß gewisse Teile des Verlags ein Interesse an der Erhöhung des Rabatts aus wissenschaftliche Literatur hätten. Er versucht damit einen Keil in den Verlagsbuchhandel zu treiben. Das mag von seinem Standpunkt aus ganz richtig sein; sehr schön finde ich es aber nicht. Und, meine Herren, wir wollen 732
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