Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.06.1917
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- 1917-06-23
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- 23.06.1917
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VSrsenbkatt f. d. Dtjchu. Buchhandel. Redaktioneller Teil. .4/ 144, 23, Juni 1917, Vorsitzender Herr Kommerzienrat Artur Seemann-Leipzig: Es hat sich niemand mehr zum Worte gemeldet. Ich gebe nun dem Herrn Antragsteller das Schlußwort, Vorher möchte ich gegenüber der Kritik meiner Geschästssührung noch bemerken: ich hatte nicht den Eindruck, als ob dem erwähnten früheren Redner ein Ordnungsruf erteilt werden müßte, Antragsteller Herr Paul Nitschmann-Berlin: Meine Herren, ich möchte zunächst dem letzten Herrn Redner dan ken für den Ausruf, den er an uns gerichtet hat, wir möchten bei dieser Bewegung zugunsten des Sortiments bleiben. Ich glaube ihm namens der Vorstandsmitglieder der Gilde versichern zu dürfen, daß wir es tun werden. Die Verkaufsordnung ist ein geltendes Recht, eine Kodifikation des Gebrauchsrechts, Das stimmt solange, wie ihre Paragraphen tatsächlich Gebrauchsrecht darstellen. Es ist jedoch damit nicht gesagt, daß dieses Gebrauchsrecht in- alle Ewigkeit konserviert werden muß. Meine Herren, die Gebräuche ändern sich, und mit ihnen muß sich das Recht ändern, und eine solche Änderung wollen wir heute vornehmen, nachdem sich herausgestellt hat, daß die augenblicklich geltenden Rabattsätze nicht mehr allgemein gebräuchlich sind und nicht mehr gebräuchlich bleiben dürfen. Die Verkaufsordnung, wie sie sich in einigen Paragraphen darstellt, ist kein geltendes Gebrauchsrecht mehr, sie ist veraltet, verstaubt, verbeult, und sie bedarf der Ausbesserung, Meine Herren, ich begrüße mit aufrichtiger Freude die Worte, die wir vorher vom Vorstandstische des Börsen Vereins aus dem Munde des Herrn Geheimrat Siegismund gehört haben. Keiner hat jo überzeugend und so warm sür uns gesprochen wie der Zweite Vorsteher des Börsenvereins, und ich kann ruhig sagen: ich habe nichts anderes von ihm erwartet. Meine Herren, ich begrüße ferner mit Freude, daß der Vorstand des Börsenvereins von vornherein erklärt hat, daß eine etwaige Annahme unseres Antrages den Rücktritt des Vorstandes nicht nach sich ziehen wird. Ich und wahr scheinlich wir alle würden das außerordentlich bedauern. Aber, meine Herren, ich muß hinzusügen: auch das wäre kein Grund für uns gewesen, einen sür das Wirtschaftsleben eines großen Teiles des Buchhandels notwendigen Antrag nicht zu stellen und anzunehmen; denn der Börsenverein ist des Buchhandels wegen da und nicht der Buchhandel des Börsen vereins wegen. Meine Herren, ein Eingehen aus den Unterantrag des Herrn Kommerzialrat Müller können wir nicht in Er wägung ziehen; denn es ist schon gesagt worden, daß er eine Verwässerung darstellt. Es würde dem Sortiment jeder Schutz entzogen werden; es würde das eintroten, was einer der Vorredner gesagt hat: ^ verkauft ein Buch für 10 Mark, der Nachbar L für 11 Mark, und der Nachbar 8 wird dann eben die Kundschaft dadurch verlieren. Das geht nicht, und ich warne Sie, auf einen so schwankenden Boden zu treten. Die Ausschläge, die wir notgedrungen machen müssen, machen wir heute schon. Dazu brauchen wir nicht vier Stunden hier zu sprechen; dazu brauchen wir keine Änderung der Verkaufs ordnung, Meine Herren, der Gang der Sache und der Stand der Verhandlungen stellt sich in meinen Augen jetzt folgender maßen dar. Wenn der Antrag, wie die Antragsteller ihn Ihnen zur Annahme empfehlen, angenommen wird, dann kann der Antrag zu § 7 der Verkaufsordnung, also die freiwillige Erhöhung seitens des Sortiments ohne Schutz des Börsenvereins, sofort zur Durchführung gelangen. Der Vorstand des Verlegervereins wird, wie wir eben gehört haben, einen Protest dagegen erheben. Aber, meine Herren, es wird und muß ja bei diesem papiernen Protest bleiben; denn der Vorstand des Berlegervereins kann nicht aus Änderung eines Paragraphen der Verkaufsordnung klagen. Er hat dazu gar kein Machtmittel in der Hand, Wir würden ferner den ersten und wichtigsten Punkt, den Antrag zu § S der Verkauss- ordnung, aussetzen, bis erstens ein Ausschuß, der sofort einzuberufen wäre, über die Aussührungsmöglichkeiten Beschluß gefaßt hat und bis zweitens eine Feststellungsklage, die der Vorstand des Verlegervereins gegen den Börsenverein an strengen wird, zur Entscheidung gelangt ist. Der Ausschuß, der eingesetzt werden muß und wahrscheinlich auf Antrag des Vorstandes sogleich eingesetzt werden wird, hätte über die notwendigen Ausführungsmaßnahmen zu befinden. Es wären die Richtlinien der Ausführung später den Kreis- und Ortsvereinen zu übermitteln, die vollständig souverän wie bisher zu beschließen hätten, in welcher Form und in welcher Höhe in den einzelnen Gebieten die Besorgungsgebühren zur Einführung zu gelangen haben, und es wird dann das zum Ausdruck kommen, was schon in Goslar seitens des Herrn Geheimrat Siegismund betont worden ist: daß es ein Unding ist, in Königsberg das Buch zum selben Preise zu verkaufen, zu dem es am Verlagsort, in Berlin oder in Leipzig, geschieht. Es wird ganz zwanglos, durch die wirtschaftlichen Verhältnisse bedingt, daß der Königsberger und elsässische Buch Händler höhere Besorgungsgebühren nehmen als der Leipziger und Berliner, der unter Umständen — bei Ortsverlag ohne die Besorgungsgebühr auskomnpt. Die Kommission wird ferner darüber zu bestimmen haben, welche Ausnahmen gemacht werden sollen: die Mono graphien mit kleinen Auslagen, die immer wieder erwähnt werden, eventuell Zeitschriften, eventuell die eine oder die andere sonstige Sache, Sie wird endlich darüber zu befinden haben, ob die Behörden von dieser Besorgungsgebühr aus genommen werden sollen. Das ist vielleicht ein Gedanke, der zu begrüßen ist, daß den Behörden ein Entgegenkommen ge zeigt wird einerseits für die Aufhebung des Sprozentigen Rabatts und andererseits für eine eventuelle vorzeitige Aus hebung des 7 >/2prozentigen Rabatts, Das alles, meine Herren, ist heute nicht unsere Sorge; das ist Sorge des einzusetzenden Ausschusses, Das Vorgehen der Vereinigung Münchener Verleger ist ungemein dankenswert, und ich hätte längst erwartet, daß andere große Verlegergruppen dem nachgefolgt wären. Ich danke Herrn Geheimrat Beck für die warmen Worte, die er hier für das Sortiment gesprochen hat. Der Hinweis aus den Burgfrieden hat mir nicht gefallen, Herr Geheimrat Beck hat den Burgfrieden in Anspruch genommen sür den großen, starken wissenschaftlichen Verlag, und es ist eine alte Er fahrung, daß der Burgfrieden immer sür die in Anspruch genommen wird, die ihn als glückliche Besitzende eigentlich am allerwenigsten brauchen. Meine Herren, ich richte, ohne noch irgend etwas zur Sache zu erwähnen zu haben, da vorzügliche Sprecher sür unfern Antrag hier zum Worte gekommen sind, nun noch einmal den Appell an Sie: Stimmen Sie für den gesamten Antrag! Der gesamte Antrag dürfte, wenn ich die Stimmung der Gesellschaft nicht unterschätze, angenommen werden. Es wird dann das eintreten, was ich soeben ausgeführt habe: die Bestimmungen zu § 7 werden sofort eingeführt werden, die zu § 5 werden ausgesetzt werden bis zu einer endgültigen Entscheidung durch das Gericht, Lassen Sie sich nicht auf den Kvmpromißantrag ein, lediglich zu der Änderung des § 7 Ihr Jawort zu geben! Es ist eine Verwässerung, wie wir sic in jeder Ostermesse erleben, und noch nie ist aus einer derartigen Verwässerung etwas Lebendiges entstanden. Heute gilt es, eine endgültige Entscheidung zu treffen: will das Sortiment sich bei 25 weiter bescheiden, oder will es Einfluß gewinnen auf die Bestimmung des Ladenpreises, wie es das dank seiner Zahl und dank dem Kapital, das in seinen B:- trieben festgelegt ist, erwarten und fordern darf. Ich ermahne Sie, meine Herren Kollegen vom Sortiment und meine 742
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