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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.06.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-06-16
- Erscheinungsdatum
- 16.06.1917
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. /ss 138, 16. Juni 1917. »Diese ideale Gerichtstagnng wird es ermöglichen, gegen alle jene Nachdrucker des Ekkehards die das Werk ohne Vorwort und An merkungen oder mit Verstümmelung dieser beiden integrierenden Teile des Romans hinausgegeben haben, vorzugehcn und deren Bestrafung nach 8 0 des Urhebcrrechtsgesetzcs durchzuführen. Die deutschen Dichter und Schriftsteller sollen den toten Kamera den gebührend rächen! Unser Protest und Ausruf mögen auch Anregung geben, den Para graph 9 des U r h e b e r r e ch t s g e s e tz e s einer N c u g e st a l - tnng und Verschärfung zu unterziehen, damit unsere deutschen Dichter und Schriftsteller für alle kommenden Zetten vor Borngräbcr und Genossen verschont bleiben!« Wir möchten Herrn Breitncr bei aller Anerkennung des von ihm verfochtenen Rechtes des Publikums auf eine unverkürzte Wieder gabe des Scheffelschen Ekkehards keinen Zweifel darüber lasse», das; wir zu einer Neugestaltung und Verschärfung des § 9 des Urheber- rechtsgcsetzes keine Notwendigkeit erkennen und uns ebensowenig an der in Aussicht genommenen »idealen Gerichtstagung« und »Bestra fung« Borngräbers beteiligen können. Ganz abgesehen davon, das; uns jede richterliche Qualifikation fehlt, halten wir eine solche »Bestrafung« auch nicht für durchführbar, da Born gräber nicht gegen diesen Paragraphen gesündigt hat, sondern gegen die Rücksichtnahme, die man einem Dichter wie Scheffel schuldig ist. Aus demselben Gedanken heraus erscheint uns auch eine Neugestaltung und Verschärfung des § 9 des Urhebcrrechtsgesetzes nicht zweck mäßig, da Hand in Hand mit ihnen eine vollkommene Umgestaltung der diesem Paragraphen zugrundeliegenden Rechtsanschauungen gehen müßte. Denn wenn es auch keineswegs schwierig wäre, diesen Para graphen so zu fassen, daß dadurch jede Veränderung eines Werkes, auch nach Ablauf der Schutzfrist, untersagt würde, so wären doch die Vor teile dieser Erweiterung gering im Verhältnis zu den Schädigungen, die sich daraus ergeben könnten. Gibt es doch eine ganze Reihe von Werken, gegenüber denen sich der Standpunkt nicht vertreten läßt, daß, wenn ein Buch 3V Jahre nach dem Tode des Autors nicht wert sei, in seiner ursprünglichen Form wieder zu erscheinen, es auch eine Aus gabe in gekürzter oder nmgearbeitctcr Form nicht verdiene. Wer im literarischen Leben steht, weiß, daß es nicht viele Dich ter von der Bedeutung Scheffels gibt, wohl aber sehr viele Fälle, in denen eine Kürzung oder Umarbeitung schutzfreier Werke direkt geboten ist und allen Beteiligten — nicht zuletzt dem Buche selbst — zum Vorteile gereichen kann. Diese Fälle sind kei neswegs auf wissenschaftliche, dem Veralten ausgesetzte Werke beschränkt, sondern können sich auch ans dichterische Erzeugnisse erstrecken. Entscheidend für die Beurteilung der Berechtigung gekürz ter oder umgearbeiteter Ausgaben sind neben der Frage, w c m gegen über dieses Verfahren angewandt wird, vor allem die Gründe, aus denen heraus eine solche Bearbeitung oder Kürzung erfolgt. Was Scheffel zum Schaden gereichen muß, kann anderen Schriftstellern und der Verbreitung ihrer Werke nützlich sein. Stil und Art wie der Ge schmack des Publikums wandeln sich im Laufe der Zeiten, und mancher Dichter wäre vielleicht überhaupt vergessen, wenn er nicht einen ge schickten Bearbeiter gefunden hätte, der seine Werke unter Verzicht auf alles, was vielleicht von rein zeitlichem Interesse gewesen ist oder in der äußeren Form dem damaligen Geschmack entsprach, in einer Neu bearbeitung herausgegeben hätte. Solchen Werten gegenüber wird man nur die Forderung erheben dürfen, die wir bei jeder Verände rung für notwendig erachten: daß sie, sei es auf dem Titel, sei es im Vorwort — jedenfalls aber in klarer, unzweideutiger Weise —, dem Publikum bekannt gemacht wird. Eine solche Maßnahme in An wendung aus geschützte Werke würde sich auch sinngemäß mit der in 8 9 des UG. enthaltenen Einschränkung decken, obwohl dieser Paragraph, wie das gesamte Urheberrecht, seine Grenze an der 30 jährigen Schutzfrist findet. Im übrigen aber stehen bei allen bedeutenden Werken, die 30 Jahre nach dem Tode des Autors wieder neu aufgelegt werden, die einzelnen Ausgaben derart im Wettbewerb miteinander, daß der Verleger, der aus rein egoistischen Interessen oder aus Fahrlässigkeit sich an einem wirklichen Dichter versündigt, in erster Linie sich selbst schädigen würde. Nicht allen Versündigungen, deren es eine große Zahl gibt, läßt sich so leicht entgegentreten wie der un berechtigten Kürzung oder Umarbeitung des Textes. Als eine Ver sündigung wird man cs beispielsweise auch anschcn müssen, wenn Werke in Ausgaben ans den Markt gebracht werden, die von Druck fehlern wimmeln oder sonst in ihrer Ausstattung in unvereinbarem Widerspruch zu dem literarischen Werte des Buches stehen. Wie sollen diese Sünder gefaßt werden, da sich doch der Geschmack nicht vorschreiben läßt und Hunderte von Entschuldigungen von den Nachdruckern ange führt werden können? Soll man vielleicht zn dem sogenannten »Urheber schutz« von Avenarius greifen und ausschließlich dem Staate das Recht des Nachdrucks gemeinfreier Werke geben? Das hieße wohl den Teufel durch Beelzebub austreiben, besonders wenn man bedenkt, daß der Staat oft ein Interesse an der Bevorzugung gewisser Schriften und der Nichtachtung anderer, ihm aus irgendwelchen Gründen nicht genehmer Werke haben kann. Deshalb scheint uns die freie Konkurrenz des Verlags doch noch trotz einzelner Verschlungen ein besserer Regulator des Büchermarkts und ein wirksamerer Schutz des dichterischen Erbes eines Volkes zu sein als staatliche Versorgung. Daraus, daß Born gräber eine neue Ausgabe seines Ekkehard veröffentlicht, in der »das Vorwort usw.« mit enthalten ist, geht hervor, daß die öffentliche Mei nung, vertreten durch die Presse, sich als ausreichend zum Schutze des Dichters erwiesen hat und es einer lex Scheffel nicht bedarf. Eine bulgarische Buchhandlungsgescltschast in Sofia. — In der »Berliner Börsenzeitung« lesen wir: Unter der Firma »Kvi^a« (Das Buch) wurde in Sofia eine Bnchhandlungsgesellschast auf Aktien mit einem Kapital von 2 Millionen Francs gegründet. In erster Reihe will die neue Gesellschaft bulgarische und fremde Bücher vertreiben und die verschiedenen öffentlichen und privaten Anstalten mit Hand büchern, Drucksachen usw. versorgen, auch die Errichtung von Hilfs- betricben anrcgcn. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Inge nieur Ltanicheff, vorläufiger Geschäftsführer St. Voznitzki in Sofia. Süddeutsche Buchhändler-Messe 17.—19. Juni 1917 in Stuttgart. — Das Programm sieht folgende Veranstaltungen vor: Sonntag, 17. Juni, vormittags pünktlich 11 Uhr, im Saalzimmcr der Gastwirt schaft »Graf-Eberhardbau« Eberhardstr. 10: Vortrag des Herrn Hofbuchhänbler Theodor Cramer-Heilbronn über »Zeitgemäße Geschäftseinrichtungen im Buchhan del«. — Sonntag, 17. Juni, von abends 7 Uhr an zwangloses Zusammensein im Garten der »Silbcrbnrg« (Terrasse) — Straßenbahnlinie 3 —. (Die Stuttgarter Kollegen werden um be sonders zahlreiche Beteiligung — mit Damen — gebeten*).) — Mon tag, 18. Juni, vormittags pünktlich 9 Uhr im großen Saale der Bür gergesellschaft, Langestr. 46, 1. Stock, Hauptversammlung des Süddeutschen Buchhändler-Vereins, daran anschließend im gleichen Raum Montag, 18. Juni, vormittags pünktlich 10^ Uhr, Hauptversammlung des W ü r t t e m b e r g i s ch e n Buch händler-Vereins. (Zwischen beiden Versammlungen und nach her sind im Nebensaal Getränke und kalte Speisen*) erhältlich.) Montag, 18. Juni, nachmittags 4 Uhr, zwangloses gemein schaftliches Esse n*) (Gedeck ./i 4.—) im kleinen Saal der Stadt- garten-Wirtschaft, Eingang Kanzleistr. 50. Nachdem weiteres gesel liges Beisammensein im Garten oder ans geschützter Terrasse (je nach Witterung bei Militärkonzcrt). — Dienstag, 19. Jnni, vormittags 9-11 Uhr, im Saale der Bürgergesellschast, Langestr. 4 d, Stutt garter Abrechnung. — Dienstag, 19. Juni, von 12 Uhr an Frühschoppen*) im Garten der Pilsener Bicrwirtschaft Michoud, Lindenstraße 5. Erholungsheim Ahlbcck im Kriegs-Sommer 1917. Trotz der er heblichen Schwierigkeiten, die sich in diesem Sommer der Ernährungs frage cntgcgenstellcn, hat sich der Vorstand des Erholungsheims ent schlossen, im Interesse der erholungsbedürftigen Bcrufsgenosscn das Heim in Ahlbcck Anfang Juli zu eröffnen. Es sollen weder Mühe noch Kosten gescheut werden, um den Gästen des Heims die jedem einzelnen zustehende Menge an Nahrungsmitteln zur Verfügung zu stellen; es darf aber nicht übersehen werden, daß die Zuteilung fast aller haupt sächlich in Betracht kommenden Lebensmittel, wie Brot, Fleisch, Fette, Eier, Milch usw., im Nahmen der behördlichen Vorschriften erfolgen muß. Die Austeilung des Literatur-Nobelpreises. — Gelegentlich der Tagung der schwedischen Akademie wurde der Literatur-Nobelpreis für 1918 Berner v. Hei den st am zuerkannt. Persoualuachrichte«. Gestorben: am 11. Juni im 81. Lebensjahre Frau Marie ve rw. Nieder- gesacß, Inhaberin des Literarischen Instituts in Leipzig. Die Verstorbene übernahm nach dem im Jahre 1882 erfolgten Tode ihres Ehegatten, des in Leipzig wohlbekannten Buchhändlers Adolph Niedcrgesaeß, dessen Verlagsgeschäft und hat sich die Fortfüh rung desselben eifrig angelegen sein lassen. *) Brot- und Fleischmarken mitbringen! Verantwortlicher Redakteur: Emil Thomas. — Verlag: Der Börsen verein der Deutschen Buchhiindler zu Leipzig. Deutsche» vuchhändlerhau». Druck. Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 26 (BuchhiindlerhauS). 688
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