8288 V? 128, 3. Juni 1927. Fertige Bücher. Das JugendalLer und sein Sinn Eine Jugendkunde zur Grundlegung der Jugendführung Don Or. Linus Bopp Zweite und dritte verbesserte und vermehrte Auflage 8° (XU u. 364 S.) In Leinwand Mark 7.50 (600 §) Bopp betrachtet die Jugend nach Sein und Sinn, nimmt sie, wie sie ist, und sieht zu, was in ihr werden will. Interessenten: AlleErzieher männlicher und weiblicherJu- gend ln den Entwlcklungsjahren: Geistliche, Dereinslelter, sorgecinnen; Vorstände. Erzieher und Erzieherinnen an Heil- und Fürsorgeerztehungsanstalten; die Elternschaft. Schaffenslust und Lebensfreude Ein Lesebuch für den jungen Kaufmann Von 0r.Ludw.Baur und Franz Decker Zweite und dritte Auflage (11.—16.Tausend) gr.8° (XX U.462S.) In Leinwand Mark 4.50 (830 g) deutschen Gauen eine ganz vorzügliche. Neben der offiziellen Einführung in Baden wird das Buch bereits in verschiedenen andern Ländern gebraucht, und weitere Einführungen stehen bevor. Rudolf Dechant in Wien schreibt u. a.: «... Alles in allem ist das Buch eine prächtige, moderne Anthologie, die nicht bloß den jungen Kaufleuten den Blick zu weiten und das Herz zu vertiefen vermag. Jeder, der stille Stunden der Erhebung und Freude sucht, soll danach greifen." NLlwLK L co. / IM Kk8150äv C> Das Ende der Klttterniorrde des Aei-bo von uLvcic (-/ Llu-el-Lrxl. ZS»/°. 10 Lr, 4v"/o. 5V Li, 45°/», 100 Li. L0«/o. 1 Pradeoxsmplsr mit Sv°/o UsdsU. Nach kurzer Zeit im KeUdruB erschien soeben: öffentliches Recht G und Juftandlskett Grundsätzliches 6s IsK6 ksrsucka von Reg.-Rat Karl Herrmann zu Magdeburg Gr.-8°, 36 S. auf h'frei Alfa. RM. 1.60 ord., bar 350/0 u. 11/10, L c. 30dL Die Herrmannsche Broschüre erregte in Fachkreisen Aufsehen! Aus der Besprechungsmappe: Eine kleine, aber hochinteressante Schrift .... Der Ver fasser gibt darin den Kompaß gesunder Rechtsentwicklung, der in der streng logischen Durchführung der Rechtssyste matik zu finden ist. vr. G.-B. in der „JuristischenWochenschrift" Nr. 12 v. 1927. .... In der Betonung der Einheitlichkeit des höchsten Zweckes zeigt sich ein gesundes Urteil. K. F. in der „Juristischen Rundschau". .... Das Problem der Abgrenzung zwischen bürgerl. Recht und öffentl. Recht ist von außerordentlicher Bedeutung. Vielleicht kommt die Materie durch Ihre Broschüre endlich einmal in Fluß .... Oberverwaltgsger.-Rat v. E.-B. .... Ich habe die Schrift mit großem Interesse gelesen und stimme ihr in den Grundzügen völlig bei. vr. H. G.-M. Verlag