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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.06.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-06-13
- Erscheinungsdatum
- 13.06.1917
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191706133
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Redaktioneller Leil. ^ 135, 13. Juni 1917. die den Verein zurzeit beschäftigen: der Austritt der Berliner Groß- verlcger ans dein Verein, die Frage des Heeresdienstes und des Hilfs dienstes, über die der Syndikus des Vereins, Justizrat Mebes, einen lehrreichen Vortrag hielt, die Papier- und die Farbcnfrage, die immer mehr zu Fragen bitterer Not für das Zeitungsgewerbe werden und daher eine besonders eingehende Behandlung fanden. Dann beschlost der Verein eine Reihe von Satzungsänderungen, unter denen die Er weiterung des bisherigen Vorstandes wohl die wichtigste ist. Auster 1)r. Fabcr, 1)r. Bachem und Wyneken, die wicdergewählt wurden, sind in den bisherigen Vorstand neugewählt worden: Bode (Grimma), Broschek (Hamburg), D'ierichs (Bochum), Fuchs (Danzig), Gräf (An- llam), Ziefer (Ziel), vr. Korn (Breslau), Müller-Germania (Ber lin), Or. Zink (Augsburg), Schneider (Sangerhausen), Will (Mainz), Professor Wollf (Dresden). Erst in vorgerückter Abendstunde fanden die Verhandlungen ihren Abschluß. Postverkchr nach Rumänien. Ab 1. Juni ist der Postverkehr, und zwar vorläufig nur für einfache Briefe und Postkarten, inner halb des Gebietes der Militärverwaltung in Rumänien und zwischen diesem Gebiete und den Vierbundstaaten freigegcben. Die Briefe müssen offen aufgegeben werden und dürfen nicht über vier Seiten lang sein. An Rumänen und andere feindliche Staatsangehörige im Gebiete der Militärverwaltung dürfen nur Karten geschrieben werden, i Ausschrift und Mitteilungen sind in deutscher, ungarischer, bulgarischer ^ oder türkischer Sprache abzufassen: innerhalb des Gebietes der Mili tärverwaltung ist auch die rumänische Sprache zulässig. Die Sen dungen nach und aus den Vierbundstaaten müssen mit genauer Adresse und mit dem Vermerk: über Postüberwachungsstelle Nr. 24 versehen sein. Das Porto wird nach den Sätzen des Weltpostvereins erhoben. Fm Gebiet der Militärverwaltung werden deutsche Briefmarken mit Aufdruck M. B. und des Verkaufswertes der Landeswährung zu 15, 25 und 40 Bani verwendet, außerdem Postkarten zu 10 Bani. PersonlUnlllyriLttli. Emil Koeppcl f. Nach einer Mitteilung der Voss. Zeitung ist in Strastburg der langjährige Vertreter der englischen Philologie an der Kaiser Wilhelms-Universität und Direktor des Seminars für- englische Sprachkunde Di. Emil Koeppel im Alter von 64 Jahren ans dem Leben geschieden. Man verdankt ihm wertvolle Unter suchungen über die Bearbeitung italienischer Dramen- und Novellen- sloffe in der englischen Literatur des 16. Jahrhunderts, Quellenstudien zu Ben Jonson, Beanmvnt, Flctcher, PH. Massinger u. a., sowie Bei träge zur Kenntnis Ehaucers, Monographien über Lord Byron, Alfr. Tennyson und Robert Browning. Als Dichter versuchte er sich unter dem Pseudonym Johann Ferdinand Eck in »Im Dienste der Wissen schaft« und einigen anderen Sammlungen. ^ Eprechsaal. Deutscher Buchhandel Kriegsges. m. b. H. (Vgl. zuletzt Nr. 130.) Neuerdings häufen sich Versuche von interessierter Seite, meinen Kampf um die Hebung des Feld- und Bahnhossbuchhandels (soweit diese nicht bereits in Sortimentshänden sind) dadurch zu verun glimpfen und zu verdächtigen, daß sie teils mir Wettbewerbsgelüste unterschieben (so soll ich z. B. selbst den Ehrgeiz haben, Feldbuch- händler zu werden,.bzw. Hoffnungen auf die Dividende der von mir vorgeschlagenen G. m. b. H. setzen, nsw.), teils meiner Ränke gefährlich Ziel in einem erhöhten Absatz »meines« HypcrionVerlages sehen möchten. Demgegenüber bitte ich folgendes feststellen zu dürfen: 1. daß ich für die von mir vorgeschlagene G. m. b. H. n u r den Mindcstbctrag von 500 .// gezeichnet habe und n u r »für den N o t fall« mehr in Aus sicht stellte. Dies ist erledigt, nachdem allein in München ca. 100 000 .// gezeichnet wurden: 2. daß ich an dem Kapital von 120 000 der Hyperionverlag G. m. b. H. in Berlin nur noch mit der Hälfte eines al^ineinen Namen lautenden Anteils von 20 000 .//, also netto mit 10 000 .//, beteiligt bin, und daß diese Beteiligung nur eine Aus gleichsform für den Kaufpreisrest ist, durch die mir natürlich keiner lei Einfluß auf die Gcschäftsleitung zusteht. Daß ich für meine Hundert- und Vorzugsdrncke nicht Absatz in Feldbuchhandlungen suche, wird mir wohl jeder Kollege ohne weiteres glauben. Endlich dürften die Angriffe gegen gewisse Feldbnchhä'ndler im Zwiebelfisch« wohl kaum als geeignetes Mittel angesehen werden, um gerade diese Herren zu reichlichem Vertrieb dieser Hefte zu begei stern. Es gibt also schlechterdings kein einziges Buch, an dessen Vertrieb in Feldbuchhandlnngen ich interessiert wäre. Jede nach dieser Aufklärung wiederholte Beschuldigung, ich habe materielle Interessen an diesem Kampfe, müßte von heute ab als Ver leumdung gekennzeichnet werden. In der Fachzeitschrift »D er Bahnhofsbu ch h ande l < ver antwortlicher Redakteur Herr Kurt Loelc wird eine angeblich von mir veröffentlichte »Behauptung« zitiert, »auf den Bahn höfen seien schlechte, sittlich nicht einwandfreie Bücher, Schmutz und Schund zu finden«. Diese Behauptung wird dort als eine »bewußte Unwahr heit« bezeichnet. Ich stelle fest, daß dieses angebliche Zitat völlig frei erfunden ist. Nirgends habe ich diese »Behauptung« ausgestellt. Dagegen habe ich von einem — literarischen und kulturellen Ticfstande gewisser Bahnhofsbuchhandlnngcn gesprochen. Wenn der lügt, der das beklagt, dann gibt es viele Lügner unter gerade den besten Deutschen! Endlich stelle ich fest, daß ein Kollege es gewagt hat, einem Kolle gen »bewußte Unwahrheit« vorzuwerfen. Jeder Kommentar würde diese Tatsache abschmächen. Jede Er widerung wäre würdelos. München. Hans von Weber. Teuerungszuschlag und Kommissionsware. Eine größere Anzahl von Verlegern erhebt jetzt, zum Teil ohne jede vorherige Mitteilung, auch ans vor dem Kriege erschienene Bücher einen Teuernngszuschlag bis zu 25°/,. Die Verleger sollten doch da stets den neuen Preis aufdrncken oder dem Sortimenter gedruckte Er klärungen zur Verfügung stellen, da dieser oft einen schweren Stand hat, dem Kunden die Preiserhöhung verständlich zu machen, um nicht in den Verdacht zu kommen, daß er selbst die Preise macht. Bei neuen Auflagen findet jedermann eine Preiserhöhung gerechtfertigt, auch bei Sammlungen oder Serienwerken kann man den Preis als Durchschnittspreis erklären, während es bei allen andern Büchern sich meist der Kenntnis des Sortimenters entzieht, welche Gründe außer der allgemeinen Steigerung der Unkosten noch mitgewirkt haben Be denklich ist dabei, daß manche Verleger die Steigerung ihrer Unkosten mit 25°/, vom Umsatz berechnen, während man dem Sorti menter zumutet, sich auch jetzt noch mit einem Gesamtgewinn von 25°/, vom Umsatz oder noch weniger zu begnügen. Die Verleger sollten doch immer einen Teil des Teuerungszuschlags dem Sortimenter in Gestalt eines prozentual höheren Rabatts zugute kommen lassen, denn mit einer einfachen Preiserhöhung.bei gleichem Nabattsatz ist dem Sortimen ter wenig geholfen, da erfahrungsgemäß bei Preiserhöhungen der Umsatz nicht steigt, sondern sich eher vermindert. In einzelnen Fällen ist sogar durch die Preiserhöhung eine erhebliche Rabattverschlechternng eingetrcten. Doppelt geschädigt ist aber der Sortimenter (wie es mir jetzt schon bei zwei Verlegern ergangen ist), wenn er zum alten Preise abgesetzte Kommissionsware bar nachbezieht und für die nachbezogcnen Bücher den Teuerungszuschlag bezahlen bzw. aus seiner Tasche daranflcgen muß, da er ihn doch von dem Käufer des Buches nicht nachträglich er heben kann. ES entstehen hier mehrere Rechtsfragen, die ich zur öffentlichen Aussprache stellen möchte: 1. Ist ein Teuernngszuschlag überhaupt zulässig, wenn der Verleger noch nicht einmal eine entsprechende Anzeige im Börsenblatt er lassen hat? (Verkchrsordnung § 3e und 5 a.) 2. Ist der Verleger, wenn er einen Teuernngszuschlag oder eine Preiserhöhung beabsichtigt, verpflichtet, dem Sortimenter, der Kommissiosware von ihm besitzt, vorher besondere Mit teilung zu machen? Eine allgemeine Anzeige im Börsenblatt kann leicht übersehe» werde». 3. Ist der Verleger verpflichtet, dem Sortimenter eine angemessene Frist zu gewähren, innerhalb deren abgesctzte Kommissionsware zum alten Preise verrechnet bzw. bar ergänzt werden kann? 4. Ist der Verleger bei etwaiger Aufhebung des Tcnernngsz» schlags verpflichtet, dem Sortimenter den Schaden zu ersetze», wenn dieser mit Teuernngszuschlag bezogene Bücher noch am Lager hat? Die Verleger würden im eigenen Interesse handeln, wenn sie innerhalb einer angemessenen Frist den Teuernngszuschlag dem Sorti menter ganz zugute kommen ließen, da dieser dann versuchen würde, sich durch tätige Verwendung für die bctr. Verleger einen besonderen Ge winn zu verschaffen, der ihm für die Arbeit, die das Nmzeichnen ver ursacht, wohl zu gönnen ist. H a l b e r st a d t. R u d o l f S ch ö n h c r r. Beraiilwortltchcr Redakteur: Emil Thomas. — Verlag: Der Börsenveretn der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches BuchhändlerhauS. Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. - Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig, (Gerichtsweg 26 (BuchhändlerhauS). 676
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