Umschlag zu 128. Dienstag, den 8. Juni 1SI7. A l>. Ernst Röthlisberger Der interne und der internationale ZZ ZZ W W U W W W U U SchutzdesUrheberrechts in den Ländern des Erdballs hal allseilig herfällige Aufnahine gefunden, da es in knapper und übersichtlicher Horn, alles Wissenswerte auf den, Gebiete des Urheberrechts enthält. von den außerordentlich günstigen Besprechungen, die das Werk des geschätzten Autors erfahren hat, seien nachstehend einige angeführt. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel: Drin deutschen Buchhändler, insbesondere dem Verleger wird das nützliche Buch bald ein unentbehr licher Ratgeber sein; gern auch dürften Rechtsanwälte. Rechtsgclchrrc und Richter sich seiner bedienen, um das Richtung. Auf diesem Umwege wird auch das Sortiment cs schätzen lernen und gern zu dem vollen Erfolge beitragen der seinem großen Nutzungswcrrc entspricht und ihm aus innigster Überzeugung gewünscht sein soll. Geistiges Eigentum, Zeitschrift für Literatur- und Pressewesen: In Heft 11 habe ich, gelegentlich der Besprechung eines anderen Werkes von Professor Dr. Ernst Rörhlis- bcrgcr. auf dessen große Verdienste auf dem Gebiete der Rommcnrierung des internationalen Urheberrechts hingcwicstN Auch das vorliegende Werk hat bereits viel zur Rlärung der schwierigen und verwickelten Materie bcigcrragcn; es ist ein Hilfsmittel zur raschen Orientierung auf dem Gebiete des Urheberschutzes in der ganzen Welt und gibt auf die in der Praxis stets wicdcrkehrcnden Fragen nach der Dauer, nach der Erlangung und nach der Erteilung des Schutzes knappe und doch genaue Auskunft. Das Buch umfaßt in seiner neuen Form 1S5 Seiten; cs wird denjenigen Autoren und Verlegern, die sich für die Wahrung ihrer Rechte im internationalen Verkehr interessieren, wie den Rechtsanwälten und Richtern ein zuverlässiger Wegweiser sein wer die Gesetze und Verträge der verschiedenen ^Kulturländer in urheberrechtlicher Hinsicht verstehen will, bedarf eines derartigen Beraters unbedingt. Abgesehen von Ucbcr- sichrsrabeUcn über die Gesetze und Verträge der verschiedenen Länder, enthält das Buch Auszüge aus den in den Rulrurftaarcn geltenden Urheberrcchtsgejetzen. wobei ein Hauptaugenmerk auf die Schutzfristen, die Be dingungen und Förmlichkeiten gerichtet ist. In erster Linie sind die als schutzfähig erklärten Werke behandelt, cs ist der sachliche Geltungsbereich der Gesetze abgcgrenzt. alsdanrr sind die Rechtsmittel und Rechtsfolgen zusammcngcstellr. sodaß man beim Aufschlagen des betreffenden Landes sofort erkennen kann, ob sich die Bcrrciung des Rechtsweges überhaupt lohnt, ob Verjährung eingcrreten ist, usw. Das Buch reihr sich würdig den von mir bereit» besprochenen Werken Rdrhlisbergers an, die man Geheftet M.8 .— ord., NI. S.S0 netto, NI. S.30 dar In Ganzleinen gebunden NI. t>.— ord., NI. 4-— bar wir bitten bas verehrliche Sortiment, sich für bas Werk lebhaft zu verwenden und es allen Interessenten vorzulcgen. Als solche kommen in Frage: Schriftsteller, Komponisten, bildende Künstler und sonstige Autoren, Bibliotheken, Handelskammern, Konsulate, Gerichte, Professoren, Richter. Rechtsanwälte usw. Hierbei machen wir noch besonders daraus aufmerksam, daß wir das Werk, vielfachen wünschen entsprechend, auch gebunden abgebe»; bedingt könne» wir jedoch nur gebest« und nur in beschränkter Anzahl liefern. Roter Bestellzettel anbei!