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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.06.1917
- Strukturtyp
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- 1917-06-08
- Erscheinungsdatum
- 08.06.1917
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. .1-' 131, 8. Juni 1917. sinnigkeiten wiedergegeben sind, sie würden ihre Erlaubnis nie und nimmer geben. Zur Herstellung eines Buches in Blindenschrift gehört wahrlich mehr als die Kenntnis des Blinden-Alphabets und guter Wille. Eine Unsumme von Momenten will beachtet sein, soll ein wirklich einwandfreies Buch entstehen. Das Buch- händlerhaus zu Leipzig darf stolz darauf sein, daß in seinen Räumen dem Dilettantismus auf dem Gebiet der Blinden- Literatur in jeder Beziehung gesteuert wird, datz dort alle Ge setze des buchgewerblichen Schaffens peinlich berücksichtigt wer den: korrekte Herstellung der Schrift, sachgemäß ausgeführte Korrektur, Benutzung von nur wirklich brauchbarem Papier und dessen richtige Behandlung, richtige Anordnung des Titel blattes und des Satzbildes usw. usw. Marte Lomnitz-Klamroth hat in jahrelanger Praxis gefunden, was nottut, und ein fest- umrissenes System geschaffen, das heute in einer schmucken Broschüre unter dem Titel »Anleitung für handschriftliche Über tragungen in Punktschrift« vorliegt. Was die Praxis ihr an Erfahrungssätzen an die Hand gegeben hat, hat sie hier zu sammengefaßt. Blinden-Literatur, die nicht aus dieser Grund lage hergestellt ist, sollte heute überhaupt nicht mehr ausgegcben werden. Was nützen all die Neugründungen von Blinden büchereien, von Druckereien und Abschreibergruppen, wenn den betreffenden Personen jegliches Verständnis und jegliche Kennt nis der elementarsten Grundsätze des Blindenbuches abgehen! Auch hier tut Fachkenntnis bitter not. Fort mit aller Wohl tätigkeitsduselei auch auf diesem Gebiet! Man schaffe auch hier Kulturwerte! Verfasser wie Verleger sorge in Zukunft mit da für, daß nur noch Brauchbares herausgegeben wird! Dank vielseitiger Unterstützung, vor allem dank verständnis vollster Förderung seitens Seiner Exzellenz des Herrn Kreis hauptmanns von Burgsdorff zu Leipzig, der persönlich an der Entwicklung den größten Anteil nimmt, steht die Deutsche Zen tralbücherei für Blinde zu Leipzig heute mit einem achtung gebietenden Bestand von Blindenwerken da, aus die alle Sorg falt verwendet worden ist. Nicht nur Unterhaltungs-Literatur, sondern auch wissenschaftliche und belehrende Werke sind ge schaffen worden. Täglich wird an der Vermehrung des Bücher bestandes gearbeitet. Zeitgemäße Literatur wird sofort in An griff genommen. Sind doch Werke wie Stresemann, »Englands Wirtschaftskrieg gegen Deutschland«; Massow, »Wie steht es init Bolen?«; Lhotzkh, »Um den Völkcrfrieden«; Haeckel, »Eng lands Blutschuld am Weltkrieg«; Boer, »Generalfeldmarschall von Hindenburg«; Sven Hedin, »Ein Volk in Waffen«; Jäckh, »Die deutsch-türkische Waffenbrüderschaft«; Rohrbach, »Warum es der deutsche Krieg ist« und viele andere bereits vorhanden, während andere noch neueren Datums bereits in Arbeit sind. Besondere Aufmerksamkeit wird der Literatur geschenkt, die der Kriegsblinde für die verschiedensten Berufe braucht, wobei vor allem wissenschaftliche Hauptwerke schnellstens in Angriff ge nommen werden. Zurzeit ist das Bürgerliche Gesetzbuch sowie das Strafgesetzbuch in Arbeit. Viel stille, mühsame, aufopfernde Arbeit wird in dem alten Gutenberg-Keller heute geleistet, die manchem Blinden schon große Freude und Hilfe gewesen ist. Darauf hinzuweisen und alle Buchgewerbler auf die Wichtigkeit guter Blinden-Literatur aufmerksam zu machen, ist der Zweck dieser wenigen Zeilen. Wer Weiteres wissen will, besuche die schmuck hergerichteten Räume der Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig im Buchhändlerhause, er wird sicherlich mit Be- friedigung und Dank sie wieder verlassen. Vom Antiquariats Handel. v. <IV s. Nr. 107.) Papiernot und Aiitiquarkaiawgc in England. — Orientalin und das Deutsche Antiquariat. Den englischen Antiguaren ist Anfang März d. I. aus hei terem Himmel eine Bombe ins Geschäft gefahren, die eine ge waltige Aufregung verursacht hat, umsomehr, als sie ganz dazu angetan war, den schönen Grundsatz »Unsiasss as usual« (zu deutsch etwa: »Erst das Geschäft«), dem wie alle anderen Ge- schäftskreise Englands so auch das Antiquariat huldigen, mit einem Male in die Luft zu sprengen. Es erschien da nämlich ziemlich unvermittelt auf Grund des »Gesetzes für den Schutz des Reiches«, das zu Anfang des Krieges erlassen worden war, eine Verordnung, nach der es verboten ist, am oder nach dem 10. März d. I. Kataloge und Preislisten zu verschicken, wenn nicht ein schriftlicher Auftrag dazu von einer bestimmten Person vorliegt. Nur der Versand von Katalogen und Preislisten an Geschäftsgenossen ist erlaubt geblieben und arNprivate Kunden, die außerhalb von England wohnen. Das ist natürlich deshalb verordnet worden, um Papier, das zu mangeln beginnt, und Schiffsraum zu sparen, der zur Heranschafsung des dafür nötigen Rohmaterials sonst gebraucht werden müßte. Sie geht etwas hinten herum, diese Verord nung; statt die Herstellung und den Druck von Katalogen zu verbieten, schränkt sie deren Versendung ein und steuert so in- direkt auf ihr eigentliches Ziel zu. Englische Gesetze und Ver ordnungen zeichnen sich nicht eben selten durch eine unnach ahmliche Gewundenheit aus. Außerdem aber merkt man es ihr an, daß sie am grünen Tisch entstanden ist; denn es ist mehr als fraglich, ob der gesamte Papierverbrauch für die Kataloge und Preislisten aller englischen Geschäftsleute so groß ist, daß sein Fortfall England zu retten imstande wäre. Der des Anti quariats ist es jedenfalls nicht. Dafür aber bilden die Kataloge im Antiquariat den Lebensnerv des Geschäftes, den man nur adschneiden kann, wenn man sich zu gleicher Zeit bewußt ist, damit einen ganzen Geschäftszweig völlig zugrunde zu richten. An das Antiquariat aber hat man dabei überhaupt nicht ge dacht. Auch sonst trägt die Verordnung ganz und gar den Charakter der meisten Kriegsverbote, die von Leuten erlassen werden, die von der Sache nichts verstehen, die sich die Folgen nicht überlegen und die auch gar nicht erst Erkundigungen bet denen einziehen, die davon betroffen werden. So hat man denn auch gar nicht daran gedacht, daß fortwährend Kataloge in der Herstellung begriffen sind, und datz weit mehr Schaden entstehen müßte, wenn diese alle nun eingestampft werden soll ten. Man hat also zunächst die Frist für das Inkrafttreten der Verordnung hinausschieben müssen, zweimal sogar, zuerst bis zum 25. März, dann sogar bis zum 21. April. Ist das nicht kennzeichnend? Bei der ersten Verlängerung hat die Papier kommission des Handelsamts die Erlaubnis zur Versendung von Katalogen noch davon abhängig gemacht, daß den Ein gaben, die jeder einzelne zu diesem Zwecke einreichen mutzte, eine »an Eides Statt« abgegebene Erklärung des Druckers usw. beigcsügt war, datz der Druck der genau zu beschreibenden Kata loge bereits vor dem 3. März begonnen hatte. Angesichts der sich hierdurch einstellenden großen und unnützen Arbeit hat man die weitere Hinausschiebung dann augenscheinlich ohne solche Bedingungen verfügt. Inzwischen haben die Antiquare natür lich Zeit gehabt, von ihren Kunden den schriftlichen Auftrag zur Weiterlieferung ihrer Kataloge in der bisherigen Weise (». . . »8 usual «) einzuholen, und die ganze Sache bleibt, wie sic war. Die gefahrdrohende Bombe hat sich als ein —" gänger erwiesen. Wir stehen mit den englischen Antiquaren jetzt nicht in Verbindung. Uns geht die ganze Sache also eigentlich nichts an. Es ist aber ein ganz hübsches Beispiel dafür, wie die Bureaukratie — nicht nur in England, sondern auch in allen anderen kriegführenden Ländern — ständig dabei ist, allerhand neue Verordnungen ohne Sinn und Verstand auszuhecken, die nur Beunruhigung schaffen und eine Unmenge von Arbeit ver ursachen, die auf weit nützlichere und nötigere Dinge verwendet werden könnte. In dem vorliegenden Falle ist die Lage doch so, datz die Veröffentlichung von Katalogen und Preislisten ganz von allein aufhört, sobald Papier und Druck so teuer ge worden sind, datz sie nicht mehr lohnt. Dann beugt man sich zwar mit Bedauern, aber widerstandslos der Macht der Ver hältnisse, und die Verärgerung ist vermieden.
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