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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.06.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-06-08
- Erscheinungsdatum
- 08.06.1917
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. ^ 13l, 8. Juni 19i7. gesprochen hatte, war cs mein erster Gedanke: Nicht deutsche Dichter und Schriftsteller sind zuletzt dasiir verantwortlich, was dem von Natur aus siir alles Edle und Schöne so empfänglichen deutsche» Bvlksgeiste, insbesondere der deutschen Jugend, als geistige Nahrung verabreicht wird. Ich kenne zu dieser Stunde keinen Beruf, dem eine schwerere Ver antwortung UNI die Zukunst des deutschen Wesens auserlegt wäre, als solche aus deutschen Verlegern, auf deutschen Buchhändlern lastet. Von meinen Beziehungen zum deutschen Buchhandel kann ich aller dings vorerst kaum reden, es wäre denn, dass ich sage: Heute schon suhle ich mich dem deutschen Buchhändler zu wärmstem Danke verpflich tet, denn deutsche Buchhändler waren cs, die das, was dem deutschen Wesen frommt und was ich einzig und allein aus innerer Notwendig keit zu bieten vermochte, gewissenhaft erwogen und liebevoll geför dert haben. Gerade aus diesem Wege bin ich aber wieder zur Überzeugung ge kommen, dass ohne den Buchhandel das Vortreffliche ebensowenig seinen Weg zu machen imstande ist wie das Verderbliche, und nur tiefer er kenne ich: Keine Macht, die Bühne nicht ausgenommen, hat einen ge waltigeren Einfluß aus die in letzter Zeit soviel betonte moralische Erneuerung Deutschlands, als solchen dem deutschen Buchhandel zu nehmen in die Hand gegeben ist. Wer von den Herren Buchhändlern eines meiner bisherigen Werke kennt, wird sich sagen müssen: Um den schriftstellerischen Erfolg kann es diesem Manne nie zu tun gewesen sein. Wäre das, dann stünde ich längst oben! Mir wird cs aber stets unmöglich bleiben, mich zu fragen, ob das, was ich schassen muß, ein gangbarer Artikel wird oder nicht! Wenn Presse und Publikum dennoch meinem bisherigen Schassen reichlich ermunternde Anerkennung gezollt haben, so festigte das in mir lediglich die Überzeugung, daß es noch keine verlorene Sache sei, alles einzig und allein dafür einzufetzen, die Ideale der Menschheit ans den Niederungen zu erheben, in die sie bei uns Deut schen durch den Schlamm und Sumps der üppigen Fremdtümelei ge sunken sind. Soweit es mir gegönnt war, mit Vertretern des deutschen Buch handels in persönlichen Verkehr zu treten, habe ich die feste Überzeu gung gewonnen, daß der deutsche Buchhandel seine, zurzeit einzig da stehende hohe Aufgabe in der herrlichsten Weise zu erfüllen bereit ist, denn das deutsche Gewissen ist in jenen Kreisen erfreulich rege, und jeder Buchhändler weiß: Jene, die geistige Nahrung suchen, vertrauen vor allem seiner Empfehlung. Vielleicht sehe ich zu rosig, vielleicht auch nicht — wenn ich glaube, daß Tage kommen, die den deutschen Buchhändler von dem Bewußtsein einer Vcranttvvrtung durchdrungen finden werden, die um ein Riesen haftes die Verantwortung jener überragt, die das leibliche Bolkswohl zu fördern haben, und es wird dann nicht die Frage sein: Wird das gehen?, sondern vielmehr: »Das soll und muß gehen!« Kommt diese Zeit, dann werde auch ich aus übervollem Herzen von meinen Beziehungen zum deutschen Buchhandel reden dürfen. Salzburg, am 11. Juni 1S17. Kranz Wolfram Scherer. Kleine Mitteilungen. Jubiläum. — Aus Anlaß des 100jährigen Jubiläums der Firmen Otto Wigand und Otto Wigand'sche Buchüruckerei G. m. b. H. in Leip zig haben wir in Nr. 299 des vorigen Jahrgangs mitgeteilt, daß diese Häuser ihren Ursprung aus Kaschau am Fuße der Karpathen herleiten. In diesem Orte hatte Otto Friedrich Wigand am 27. Dezember 1816 eine Sortimenrsbuchhandlung gegründet, die er bei seinem Wegzuge seinem Bruder Georg, dem späteren Gründer der Firma Georg Wi gand in Leipzig, überließ. Ein Nachkomme dieser Firma ist die Buchhandlung Göza Jaschkö in Kaschau, die also ebenfalls am 27. Dezember v. I. ihr lOOjähriges Jubiläum begangen hat. Als Georg Wigand 1834 nach Leipzig übersiedelte, behielt er sein zuletzt unter der Firma Wigand L Eherneczky geführtes Geschäft in Kaschau zunächst bei und versorgte es von seinem neuen Domizil aus mit allem Sortiment. Am 1. Oktober 1837 ging es an Carl Hagen über, der es unter der Firma seines Namens fortführte. Dann ver schwinden die Nachweise über das Geschäft leider aus dem Nachschlage- material, und erst 1855 tritt es wieder auf unter der Firma Gustav Hartig, die schon 1854 ihre Kommission an H. Haessel in Leipzig über trug, in deren Besitze sie noch heute ist. Von Hartig ging das Geschäft 1870 an Adolf Maurer über, der es unter seinem Namen weiterführte und 1913 an Herrn Göza Jaschkö verkaufte. Da Herr Jaschkö im Felde steht und für seine schwer bedrohte Heimat kämpft, so glauben wir ihm nachträglich keinen besseren Jubiläumswunsch aussprechen zu kön nen, als daß ein baldiges Ende des Krieges ihn wieder zum heimischen Herde zurücksühren möge, um seine friedliche Arbeit zum weiteren Ge deihen seines alten Hauses wieder aufnehmen zu können. Gesetz, betreffend die Abwälzung des Warennmsatzstcmpels. Vom 30. Mai 1917. — Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen rc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bun desrats und des Reichstags, was folgt: 8 1. Für Lieferungen aus Verträgen, die nach dem 30. September 1916 abgeschlossen sind, ist der Lieferer nicht berechtigt, den auf die Lieferung oder deren Bezahlung entfallenden Warcnumsatzstempel dem Abnehmer neben dem Preise ganz oder teilweise gesondert in Rechnung zu stellen. Der Abnehmer aus einem Lieferungsvertrag ist nicht berechtigt, den bei der Wciterveräußerung der Ware auf ihre Lieferung oder Bezah lung entfallenden Warenumsatzstempel von dem ihm von seinem Liefe rer in Rechnung gestellten Preise zu kürzen. Auf eine Vereinbarung, die den vorstehenden Vorschriften ent- gcgensteht, kann sich der Lieferer, im Falle des Abs. 1 Satz 2 der Ab nehmer, nicht berufen. §2. Ist der in Rechnung gestellte Betrag vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes gezahlt oder ist im Falle des 8 1 Abs. 1 Satz 2 die Kürzung des Betrags vom Lieferer vor diesem Zeitpunkt anerkannt morden, so kann eine Rückforderung oder Nachforderung aus § 1 nicht geltend ge macht werden. 8 3. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei- geörucktem Kaiserlichen Jnsiegel. Gegeben Großes Hauptquartier, den 30. Mai 1917. (Siegel) Wilhel in. von Bethmann Hollweg. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 131 vom 5. Juni 1917.) Es geht auch anders. — Einen Aufruf an das Publikum, der wohl tuend von den bei derartigen Gelegenheiten üblichen Bittgesuchen an den Verlagsbuchhandel um BUcherschenkungeu absticht, veröffentlichen die ---Niederrheinischen Nachrichten«. Wo wie hier Geist von unserem Geiste am Werke ist und die Last nicht einseitig auf die Schultern eines Berufsstandes zu legen versucht wird, sondern die Allgemeinheit zur Unterstützung aufgerufcn wird, sollte auch der Buchhandel sein Scherf lein beitragen. Während wir seit langem alle Bittgesuche an den Ver lagsbuchhandel um Bücherspenden dem Papierkorb überantworten oder sie zum Anlaß erneuter Mahnungen nehmen, nicht die eigene Ware durch Schenkungen zu entwerten, drucken wir den folgenden Aufruf nicht nur ab, sondern empfehlen ihn noch besonderer Beachtung: Aufruf! Durch einen Brandschaden ist die Bücherei eines im besetzten Gebiet gelegenen Militär-Genesungsheims gänzlich vernichtet worden. Die dreitausend in dem Heim untergebrachten Soldaten entbehren infolgedessen während der langen Tage und Wochen, die sie dort ihrer Wiederherstellung entgegenharren, aller geistigen Nahrung. Da gilt es, schnell und planvoll zu helfen und guten, vielfältigen Lesestoff unterhaltenden und belehrenden Inhalts heranzuschaffen! Sendet Bücher und Zeitschriften ein! Stiftet Zeitschriften-Abonne- ments! klberweist vor allem Geldbeiträge, die es ermöglichen, an der Hand fachmännisch zusammengcstellter Verzeichnisse eine Bücherei zu standezubringen! Diese wird weit über Kriegsdauer hinaus erkrank ten deutschen Soldaten eine Quelle der Zerstreuung, Erholung und Förderung sein. Wer sich bewußt wird, welch einzigartige Gelegenheit in unseren Lazaretten und Soldatenheimcn gegeben ist, bei weitesten Kreisen un seres Volkes Sinn und Verständnis für guten Lesestoff zu wecken, tue seine Hand auf! Beiträge jeglicher Art (Zahlungen auf Konto beim A. Schaaff- hauscn'schcn Bankverein, Filiale Bonn, oder auf Postscheckkonto 8843 Amt Köln) erbeten an Prof. Hummelsheim, Bonn. Verantwortlicher Redakteur: Emtl ThomaS. — Verlag: Der Bvrse» verein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus. Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 26 sBuchhändlerhau»). 656
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