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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.06.1917
- Strukturtyp
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- 1917-06-01
- Erscheinungsdatum
- 01.06.1917
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- Deutsch
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ittedLklwnellkr Letl, ^ 125, 1. Juni 1917. Aeenrsins. Aus der nunmehr nach Datum, Ort und Verfasserschaft fcstgelegten Ansprache ergeben sich neue Erkenntnisse für die Entwick lungsgeschichte der Doktorpromotion und für die Lebensgeschichte des Franeiscus Aecnrsins. An demselben Lage hielt die physikalisch-mathematische Klasse eine Sitzung, in der der Sekretär Geheimrat Planck eine Mitteilung »Uber einen Satz der statischen Dynamik und seine Erweiterung in der Quantentheorie« vorlegte. Für die von A. Fokker vor einigen Jahren mitgeteilte Verallgemeinerung eines von A. Einstein aufgestellten Satzes der statischen Dynamik wird ein Beweis abgeleitet und der Satz alsdann so erweitert, daß er auch im Rahmen der Quantentheorie Bedeutung besitzt. Preisvcrlcihung. — Der große Akademiepreis der Ungarischen Akademie der Wissenschaften wurde dem Professor für vergleichende Geographie an der Bndapester Universität De. Ludwig Löczy für sein Werk »Die Geologie der Plattenseegegeud« zuerkannt, das die geo logische Struktur und Entwicklungsgeschichte des Plattensees und dessen Umgebung meisterhaft schildert. Der Sächsische Landesausschuß zur Versorgung der Truppen im Felde mit Lesestoff veröffentlicht seinen Bericht für das Fahr 1916/1917. Tie Leitung des Ausschusses lag in den Händen Sr. König!. Hoheit des Prinzen Johann Georg, Herzogs zu Sachsen, in dessen Palais unter seinem Vorsitz eine Reihe von Sitzungen abgehalten wurde. Durch den zunehmenden Umfang der Kassengeschäfte machte sich im November 1916 die Wahl eines Finanz-Ausschusses nötig, dessen Vorsitz Ober bürgermeister Blüher übernahm, während die Kassenverwaltung durch Kommerzienrat Grunberg (Sächsische Bank) erfolgte. Die freiwilligen Spenden flössen in erfreulicher Weise, so daß die verfügbaren Mittel des Gesamt-AuSschusses im Februar 1917 55 444,12 Mark betrugen. Von der Zeitschrift »Sachsen im Felde und in der Heimat« erschienen seit Beginn des Unternehmens 45 Hefte, die in einer Auflage von je 44 000 Abzügen an die Truppen kostenfrei versandt wurden durch Ver mittlung des König!. Kriegsministeriums und der Stellvertr. General kommandos XII und XIX. Die Schriftleitnng, die Herstellung von Text und Abbildungen, sowie die Drucklegung fand durch die Firma I. I. Weber-Leipzig unter reger Anteilnahme der Herren Siegfried Weber und Direktor H. Pfeiffer statt. Der Bücher-Ausschuß, dessen Leitung auch in diesem Jahr in den Händen des Geh. Negierungsrats I)r. Ermisch lag, hat seine Tätigkeit im wesentlichen auf die Ergebnisse der Reichsbuchwoche (28. Mai bis 3. Juni 1916) gründen können. Im Gegensatz zur Kriegsbuchwoche 1915 wandte man sich diesmal an die gesamte sächsische Schuljugend mit bestem Erfolg, denn die Sammlung ergab 466 400 Bände. In 2616 Kisten (Gewicht 97 436 Kilogramm) wurden die Bücher der Hanptsammelstelle in der König!, öffentlichen Bibliothek zngeführt, um sie nach und nach zu ordnen. Viermal wur den während des Berichtsjahres die gesamten sächsischen Formationen in Feld und Etappe, soweit sie erreichbar waren, mit Büchern versorgt. Die Gesamtziffer der in diesem Jahre hinausgesandten Bücher beträgt 239 227. Möge dem Ausschuß auch fernerhin von allen Seiten solche warme Förderung zuteil werden, die dieses wichtige Liebeswerk in der Tat verdient. In dankenswerter Weise wird der Verbreitung evan gelischer Literatur unter Leitung des Hofpredigers Oberkonsistorialrat Friedrich und religiöser Literatur an katholische Mannschaften unter Leitung des StiftSkaplans Seidler gebührend gedacht. Am Schlüsse des Berichtes spricht Prinz Johann Georg sämtlichen Damen und Her ren, die sich um die Tätigkeit des Ausschusses verdient gemacht und demselben das Weiterbestehen durch Gewährung oder Werbung von Mitteln ermöglicht haben, seinen herzlichen Dank aus. sic. Anspruch der Reichsmilitärverwaltung auf Unversehrtheit der Handelsbücher. Urteil des Reichsgerichts vom 23. Mai 1917. (Nachdruck verboten.) — Nach der Praxis des Reichsgerichts (Bd. 5, Bd. 40) kann ein Vollkaufmann, der zur Führung von Handelsbüchern nach dem Gesetz verpflichtet ist, dnen Inhalt solange nach Belieben abändern, als nicht ein anderer einen Anspruch erlangt hat auf Un versehrtheit dieser als Privatnrknnden, die znm Beweise für Rechts verhältnisse erheblich sind, anerkannten Schriftstücke. Nun haben es die Kriegsverhältnisse mit sich gebracht, daß die Neichsmilitärver- ickkltung Kontrolle ausübt über die Betriebe, die beschlagnahmte Stoffe zu Militärliefcrungen verarbeiten. Bis zur Kontrolle haben diese Firmen die Befugnis, frei über den Inhalt der Eintragungen .n den Büchern zu verfügen. Der Kontrolleur aber hat einen An spruch daraus, daß ihm die Schriftstücke unveriehrt übergeben werden, und daß ihr Inhalt der Wahrheit entspricht. «i»d dke Bücher von vornherein verfälscht, >o ist der Tatbestand der Urkundenfälschung gegeben. Das Reichsgericht sprach diese Ansicht erneut ans in fol gendem Strafprozesse: Las Landgericht Kassel hatte am 4. De zember 1916 die Inhaber der Eschivegener Strumpf- und Wirk warenfabrik, die Brüder Hüther, wegen Kriegsvcrgehenö zu je 5000 Geldstrafe verurteilt, den Angeklagten Karl Hüther aber von der weiteren Anklage wegen schwerer Urtnndenfälschnng frei- gesprochen. Die Verhandlung halte ergeben, daß Karl Hüther die Handelsbücher verfälscht hatte, um dem Kontrolleur vorzutäuschen, ^r habe größere Mengen von Wirtwaren, als es in Wahrheit der Fall war, an Bezugsberechtigte geliefert, wahrend er des höheren Gewinnes wegen die Waren an Privatkundschaft verkauft hatte. Das Gericht sprach den Angeklagten frei, weil er angeblich nicht die Beweiserhebkichkeit der Handelsbücher erkannte und nicht wußte, daß der Kontrolleur Anspruch auf unversehrte, wahrheitsgetreue Bücher hatte. Das Reichsgericht hob auf den Aiurag der örtlichen Staats anwaltschaft hin dieses Urteil ans nnd verwies die Sache an die Vor instanz mit folgender Begründung zurück: Daß die Handelsbücher be weiserhebliche Urkunden sind, hat das Vordergericht einwandfrei festgestellt. Auch darüber, daß der Tatbestand der schweren Urkunden fälschung objektiv erfüllt ist, ist die Strafkammer sich nicht im Zweifel. Da aber der Angeklagte wußte, daß das gefälschte Schriftstück für oen Rechtsverkehr bestimmt war, und daß es beweisen sollte, daß der Angeklagte die ihm zur Verfügung gestellten Rohstoffe verar- oeitet und an die Berechtigten verkauft habe, dürfte der Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt sein. (Aktenzeichen 5 O. 229/17). Persmmluachrlchten. 50 jähriges Berufs-Jubiläum. — In Nr. 50 des Börsenblattes yaben wir über das 50jährige Jubiläum der Firma Earl v. Lama s Nachfolger in München berichtet; am heutigen Tage kann deren In haber, Herr Heinrich Kor ff, das goldene Berufsjnbiläum be gehen. Nachdem er seine Lehrzeit in seiner Vaterstadt Münster i. W. bestanden halte, kam er in seinen Wanderjahren nach München in die Filiale v. Herder L Co. und blieb in dieser Stadt, in der er sich 1887 durch Gründung eines Sortiments selbständig machte. Als er im Jahre k895 das v. Lamafche Geschäft übernahm, verkaufte er sein Sorti ment. Wie das Neue Münchener Tagblatt meldet, .ist der Jubilar seit drei Jahren neben seiner Berufsarbeit beschäftigt mit der Neu bearbeitung und Fortsetzung seiner im Jahre 1897 herausgegebenen »kibkiottieea I'lieokoZiae et Utrikosopüiae Lattwlieae. Systematisches Verzeichnis von deutschen Werken der katholischen Theologie und Philosophie und einer Auswahl der- vorzüglichsten in lateinischer Sprache erschienenen theologischen und philosophischen Werke des Aus landes von 1870 bis 1897«. Das Manuskript, das die Literatur der letzten 20 Jahre umfaßt, liegt fast fertig vor, jedoch wird die Druckle gung und Ausgabe wegen der ungünstigen Zeitverhältnisse erst nach Beendigung des Krieges erfolgen. Daß es dem Herrn Jubilar gelin gen möge, sein Werk bald gedruckt zu sehen, sei unser Glückwunsch für sein weiteres erfolgreiches Arbeiten. Das 25jährigc Inhaber-Jubiläum begeht heute Herr Kommer zienrat W. Felix A. Siegel, der am 1. Juni 1892 den altangefe- henen Musikalienverlag I. Schnberth L Co. in Leipzig übernom men hat. Unter seiner Leitung hat sich das Geschäft stetig aufwärts entwickelt. Neben seinem beruflichen Wirken hat der Herr Jubilar sich auch noch der Allgemeinheit seines Standes gewidmet, indem er von 1903—1904 sich als Vorsteher des Vereins der Deutschen Musika lienhändler zu Leipzig und 1906 als Vorsteher des Deutschen Musika- lien-Verlege'r-Vereins zu Leipzig betätigte. Sein Wirken wurde durch Verleihung des Kommerzienrats-Titels und hoher Ordensauszeich nungen anerkannt. Es wird dem hochgeachteten Manne bei seinem Jubiläum an Gratulanten nicht fehlen, deren Wünschen wir die unse ren anreihen. Karl Rehorn f. — In Frankfurt a. M. ist Schulrat I)r. Karl Rehorn, früher Direktor der dortigen Elisabethen-Schule, im Alter von 76 Jahren aus dem Leben geschieden. Der Verstorbene war Ver fasser verschiedener germanistischer und literarhistorischer Schriften und Herausgeber eines »Lesebuches zur Einführung in die deutsche Literatur« (10. Aufl. 1910). b^Dr ck R mm L Seemann. Sämtlch ip„s « sse R tt xp p-g. ch g l chh h -1.
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