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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.06.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-06-01
- Erscheinungsdatum
- 01.06.1917
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Nr. 12S. ^ , — Mesche». «ichtmitgNetXr ta»j tkDeuttchea Deiche zohlea für jed«» M^««P>ar 30WarId»z.r Hk 36 Mar» jährlich. Dach dem Nusland erfolgt Lleferuagt ^f vbee Leipzig oder vurch Kreiizbaud. aa Dichlwitalleder ln Z Ir dlefey, Ta'l, gegev L Mar» Sulchlag für feoe» «»«Mplar.f *""rr^ - ^ ***""'die at" ?S M." ! , . ^. . 10-pf.proI Seile decechaet. — In dem illustrierten Teil: für Mitglieder f Mitglieder »0 Vf.. 32 M.. SO M.. l<X> M. — Deilogen werden Z olcht«,ogW0S»V-n.—DeiderfeitigerErfMlupgsortist Leipzig k WNWM^ör'leWereMöeMNWnBW'M Leipzig, Freitag den 1, Juni 1917, 84. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Buchhändler-Verband.für das Königreich Sachsen. Pirna, Dresden, Riesa, Grimma, den 29. Mai 1917. Aus unsere Eingabe vom 12. Febr. 1917 um Aufhebung des Behörden-Rabalts ist uns vom Königl. Sachs. Gesamt ministerium am 1. Pfingstfeiertage nachstehende Antwort zuteil geworden: Königl. Sachs. Gesamtministerium. Dresden-A., den 18. Mai 1917. Das Gesamtministerium hat auf Ihre Eingabe vom 12. Februar genehmigt, daß die Bibliotheken, deren Vermeh- rungsfonds weniger als 10 00V ^ jährlich beträgt, aus die Zeit vom 1. Aprit dieses Jahres ab den ihnen bisher ge währten Rabatt von 5 Prozent bei Bücher- und Zeitschriften lieferungen nicht weiter in Anspruch nehmen. Den Ministerien und der Generaldirektion der König lichen Sammlungen ist hiervon Mitteilung zugegangen. Gesamtministerium. (gez.) vr. B e ck. Ist unser Wunsch um Abschaffung jeglichen Behörden- Rabatts auch nicht in Erfüllung gegangen, und ist der 7^ Pro zent-Rabatt für die großen Bibliotheken vorläufig, längstens bis zum Jahre 1920, bestehen geblieben, so begrüßen wir doch das Entgegenkommen der Hohen Königlichen Behörden mit Dankbarkeit und Freude. Wir machen die Herren Verbands kollegen darauf aufmerksam, daß auf alle vom 1. April ab ge lieferten Bücher und Zeitschriften kein Rabatt mehr zu ge- währen ist mit Ausnahme der Lieferungen für die Bibliotheken, deren Vermehrungssonds 10 000 und mehr jährlich beträgt. Der Entwurf einer neuen Verkaufsordnung, die auch die Rabattgewährung für städtische und andere Behörden verbieten wird, wird in einer in Kürze einzuberufenden Hauptversamm lung den Mitgliedern vorgelegt werden. Der Vorstand des Buchhkndlerverbandes für das Königreich Sachsen. Alb. Diederich. Hayno Focken. Alex. Kaufmann. Paul Hoffman n. Bernhard Gensel. Bibliotheksrabatt. Antworten des Staatssekretärs des Reichs-Marine-Amts und des Großherzoglich Badischen Ministeriums der Finanzen aus die Eingaben des Vorstandes des Börsenvereins, Behörden- Rabatt betreffend. (Vgl. zuletzt Nr. 119.) Der Staatssekretär Berlin, den 21. Mai 1917. des Reichs-Marine-Amts. Nr. I. 239/17. Auf das Schreiben vom 28. Februar 1917. Dem Börsenverein übersende ich Abschrift eines Schrei bens an die beteiligten Marinebehörden zur Kenntnisnahme ergebenst: Auf Antrag des Börsenvereins der Deutschen Buchhänd ler ist der Buchhandel von der im Jahre 1906 geschlossenen, bis zum Jahre 1920 laufenden Vereinbarung in der preutzi- scheu wie in der Reichsverwaltung insoweit entbunden wor den, als es sich um Gewährung des 5 prozentigen Rabatts für diejenigen Bibliotheken handelt, deren Beschasfungsfonds weniger als 10 000 beträgt. Im Bereich der Marineverwaltung soll dementsprechend vom 1. 4. 1917 ad dieser Rabatt von solchen Büchereien nicht mehr beansprucht werden. Ich gebe hiervon Kenntnis mit dem Ersuchen um Bekanntgabe im erforderlichen Um fange. Im Austrage gez. Meutz. An den Börsenverein der Deutschen Buchhändler. Leipzig. Grobherzogliches Karlsruhe, den 19. Mai 1917. Ministerium der Finanzen. Nr. 2805. Anschaffungen für die Büchersammlungen betr. Aus die Eingabe vom 3. April d. I. Wir sind bereit, vom 1. April d. I. ab bei Anschaffungen für unsere Büchersammlung von der Inanspruchnahme des bisher gewährten sllnfprozenligen Rabatts Abstand zu nehmen. Die weiter in Betracht kommenden Stellen unseres Geschäfts bereichs haben wir mit entsprechender Weisung versehen. Der Ministerialdirektor, gez. Schellenberg. An den Vorstand der Börsenvereins der Deutschen Buchhändler in Leipzig. Zum Opfertage. (24. Juni 1917.) Besser als irgendeine andere Veröffentlichung scheint uns der nachstehende Bericht über die Versammlung des Ehrenaus- schusses des Opfertages für Kriegsbüchereien vom 16. Mai 1917 geeignet, dem Buchhandel einen Einblick in die Organisation dieser Veranstaltung und die Art ihrer Durchführung zu geben. Er verdient in doppelter Beziehung das Interesse des Buchhan dels: einmal durch seinen Inhalt, zum anderen durch das, was nicht darin steht. Vom buchhändlerischen Standpunkte aus wird man es bedauern, daß in diesen Verhandlungen der Buchhandel so gut wie gar keine Erwähnung findet, sondern lediglich die Zweigstellen des Roten Kreuzes sowie eine Anzahl gemeinnütziger Gesellschaften — darunter viele von ausgespro chen konfessioneller Färbung — zur Mitarbeit an diesem Liebes- werk aufgerufen werden. Allerdings wird man sich gegenwär tig Hallen müssen, daß der Zweck dieser Versammlung wohl mehr darauf gerichtet gewesen ist, in persönlicher Fühlung mit den Vertretern der Provinzen das Verhältnis der Zentralstelle zu den Unterorganisationen zu regeln und einen Arbeitsplan in großen Zügen aufzustellen, als die einzelnen Maßnahmen 617
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