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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.06.1927
- Strukturtyp
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- 1927-06-02
- Erscheinungsdatum
- 02.06.1927
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. Auf Grun-d -der von der Hauptversammlung am 14. Mai 1927 vorgenommenen Neu- bzw. Wiederwahlen in den Vorstand des Arbeitgeber-Verbandes der Deutschen Buchhändler, Sitz Leipzig, setzt sich der Vorstand wie folgt zusammen: Max Röder- Mülheim (Ruhr), Vorsteher; . vom Börsen- Hofrat Richard Linnemann- Leipzig, verein der Schatzmeister; Deutschen Generaldirektor vr. Gustav Kilpper- Buchhändler Stuttgart, stellvertretender -Vorsteher; ! ernannt, vr. Georg E l s n e r - Berlin, Vertreter der Ortsgruppe -Berlin; Leo Ritter-Leipzig, Vertreter -der Ortsgruppe Leipzig; I. G. Auer-München, Vertreter der Landesgruppe Bayern; Adolf O p e tz - Leipzig, stellvertretender Schatzmeister, Ver treter des Zwischenbuchhandels; Hans V o l ck ma r - Leipzig, Schriftführer; Jacob Haas-Berlin; alz vr. Alfred Giesecke - Leipzig; allgemeine Theodor -W ei t b r e ch t - Hamburg; Vertreter. Paul Jünemann- Stuttgart. Leipzig, den 31. Mai 1827. Der Vorstand des Arbeitgeber-Verbandes der Deutschen Buchhändler, Sitz Leipzig. Max Röder, Vorsteher. Bekanntmachung. Auf Beschluß der am 14. Mai 1927 abgehal tenen Hauptversammlung des Arbeitgeber- Verbandes der Deutschen Buchhändler, Sitz Leipzig, bleibt der M i t-g l ied s-be i tr a g unverändert. Er beträgt sonach -gemäß -Z 8 der Satzung für je 1060 Marl. Jahreslohnsumme 1 Mark, -jedoch mindestens 10 Mark jährlich. Er wird, falls er bis zum 15. Juni bei der Geschäftsstelle nicht eingegangen ist, durch Postnachnahme oder mittels Barfaktur über Leipzig erhoben. Die für die Orts- und Landesgruppen festgesetzten Pauschal beiträge sind diesen durch besondere Schreiben mitgeteilt worden. Die einer Orts- bzw. La nde sgr u ppe ange schlossenen Firmen haben einen Beitrag an den Neichsverband nicht zu leisten. Wir bitten unsere Mitglieder, die Bei träge bis zu dem genannten Termin aus das Postschelkkonto des Börsenvereins, Leipzig 13 483, mit dem Vermerk »Arbeitgeber-Ver band- zu überweisen, andernfalls aber ihre Kommissionäre anzuweisen, die -vorgelegten Barsakturen einzulösen. Leipzig, -den 31. Mai 1927. Arbeitgeber-Verband der Deutschen Buchhändler, Sitz Leipzig. Or. Runge, Syndikus. Sachs.» Thüring. Buchhiindler-Derband. Der Vorstand hat -beschlossen, die Ausbildung des buchhänd lerischen Nachwuchses unter andern! wie folgt zu fördern: 1. Studienfahrt von Lehrlingen (auch weiblichen) am 23. und 24. Juni nach Leipzig. Unter Leitung des Studiendirektors -der Deutschen Buchhändler-Lehranstalt werden besichtigt: Kommis sionsgeschäft, Lehrmittelhandel, Barsortiment, Buchdruckerei, Mu seum für -Buch und Schrift, Deutsche Bücherei und vielleicht auch die Buchkunstausstellung. Freiwillig kann noch der Sonnabend — ebenfalls unter Führung — zur Besichtigung -der Hauptsehens- würdigkeiten Leipzigs angeschlossen werden. Der Verband zahlt Fahrgeld 4. Klasse hin und zurück, gibt zweimal einfaches Mittagsessen, einfaches Nachtlager, Morgen kaffee und kleines Zehrgeld. Beteiligung bis zu 30 Lehrlingen möglichst im 3. Lehrjahr oder tm Alter von 16 Jahren an. Mel dungen unter Angabe des Alters, der Vorbildung und des Lehr jahres find spätestens bis zum 11. Juni zu bewirken. 2. Freistellen in -den Sommerakademien. 3. Zuschuß von 50 Marl für Besucher eines im Herbst in Leipzig staltsindenden Ausbildungskurses für Buchhandlungsge hilfen. Bewerbungen sind wegen der Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel auch für 2. und 3. sofort an den Unterzeichneten mit kurzen Angaben über den bisherigen Bildungsgang zu richten. Bedingung ist in jedem Falle Anstellung in der Firma eines Mit gliedes unseres Verbandes. Magdeburg, Bretteweg 135, den 30. Mai 1927. Der Vorstand: Friedrich Reinecke, Vorsitzender. Die Zwanyslizenz. Von Robert Voigtlän-der. Der Ausschuß zur wirtschaftlichen Förderung der geistigen Arbeit des Vorläufigen Reichswirtschastsrats hat im Anschluß an eine Vernehmung von Sachverständigen aus den Kreisen der bildenden Künstler, der Schriftsteller und Täuscher, der Verkegcrschast, des Bühnen- und Filmwesens, der Schallplattcn- und Funkindustrie zur Frage einer Verlängerung der Schutzfrist aus fünfzig Jahre folgende grundsätzliche Entschließung gefaßt: »Der Reichswirtschaftsrat kann einer Verlängerung der Schutz frist auf bt> Jahre nur unter der Voraussetzung zustimmen, daß die Verlängerung äuch tatsächlich in erster Linie den Erben der Urheber zugute kommt. Er verlangt deshalb eine innere Regelung des Verlagsrechts, die es nach Ablauf der bisherigen dreißigjährigen Schutzfrist jedem Verleger möglich macht, die bis dahin absolut geschützten Werke zu verlegen gegen Zahlung einer Abgabe an die Erben, die gesetzlich sestzulegen ist. — Wünschenswert wäre außerdem eine Änderung des deutschen Verlagsrechts in der Richtung, daß Verträge, durch die das Urheberrecht gegen eine Pau- schalvergütnng übertragen wird, nur für begrenzte Zeit, höchstens zehn Jahre, gültig sind«. Da der Vorläufige Reichswirtschaftsrat bei -der Gesetzgebung einen beratenden Einfluß hat, so ist es an der Zeit, über die Be deutung seines Vorschlags einer Zwangs lizenz nach Mkg- 685
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