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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.03.1896
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 11.03.1896
- Sprache
- Deutsch
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58, II. März 1896. Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. 1507 meist kein vcrlagsvüterlicher Hinweis auf diese conditio sins gua non zu lesen ist. Und da komme ich zu dem schwersten Stein des Anstoßes, der dem Sortimenter bei der Remissionsarbeit in den Weg geworfen wird. Wenn der Verleger eines gebundenen Buches oder einer künst lerisch ausgestatteten Zeitschrift rc. Karton oder Pappen bei der Versendung beifügt, so geschieht dies zur Schonung seines Verlags werkes in seinem Interesse während der Beförderung und will er dadurch dem Empfänger die Pflicht auferlegen, bei der eventuellen Remission des Werkes die gleiche Sorgfalt bei der Verpackung walten zu lassen; nicht aber kann er dem Sortimenter zumuten, die Bücher in den häßlichen, unnützen Platz einnehmenden Kar tons in sein Lager zu stellen, vielmehr werden die meisten Sorti menter, wie ich, sofort beim Auszeichnen der betreffenden Bücher die Kartons -zu den übrigen- legen, d. h sic ausstapeln lassen im Packraum oder sonstwo versteckt, bis der Tag der Erlösung, die Morgenröte der nächsten Ostermesse winkt. Welche Räume gehören dazu, um dieses Pappenbciwerk unseres gebundenen Lagers auf zuspeichern! — Aber noch mehr — wenn all die Kartons vor der Remission wieder hervorgcholt und alphabetisch nach den Verlegern geordnet werden müssen, so stellt sich dabei jedesmal der Uebelstand ein, daß auf vielen Kartons der Nachweis des Ursprungs fehlt. Nun kommt das Verpacken der Ncmittcnden und — die Suche nach den obligaten Kartons, denn trotz allen Airordnungen und Mah nungen des Ehefs zur Obhut dieser ihm seitens der Vcrlagshand- lungen anver trauten Reisegefährtinnen ihrer Erzeugnisse pflegen stets manche derselben inzwischen den Weg aller Pappe gegangen zu sein. Man nimmt also, falls alles Suchen vergeblich, seine Zu flucht zu einem andern passenden Karton aus der reichen Auswahl an -herrenlosen alten Schachteln» — la rseborebs ds la patsrnito „st interdits! Und damit wird der loyale Verleger voll kommen zufriedengestellt sein, zumal wenn die Verpackung als dann noch besonders sorgfältig zur Schonung des betreffen den Werkes geschieht. Aber der Sortimenter lernt hierbei in jedem Jahr, noch -ehe die ersten Lerchen schwirrten», eine gewisse Kategorie von Verlegern kennen, die gleich Shylock auf ihren Schein bestehen. — Wenn Verleger für fehlende Cartons einfach 10—20 als Acguivalent belasten, sonst aber die Remission nicht beanstanden, so ist dagegen nichts einzuwenden. — Aber mit den liebenswürdigen Begleitwortcn: -ohne unfern Karton nehmen wir das Buch nicht zurück I- muß der Sortimenter den Ladenhüter oft schon mit nächstem Ballen wieder bei sich begrüßen — hier macht Wiedersehen keine Freude — und die Schreiberei geht los! Das Unglaublichste an Pedanterie leistete mir gegenüber neulich eine BerlagShandlung, indem sic ein sehr gut erhaltenes gebundenes Buch, das in einem durchaus passenden Karton ihres Verlages ihr remittiert worden war, trotzdem zurückwies, weil dieser Karton ursprünglich nicht zu diesem Buche gehörte! Liegt denn der Hauptwert eines Buches in seiner Verpackung? Dann wäre zeit gemäß ein Verein zum Schutze des geistigen Eigentums der Ver leger an den Kartons ihrer Vcrlagsivcrkc! Gegen diese kleinlichen Auffassungen der Emballage-Verpflichtungen der Sortimenter — als geradezu den Buchhandel entwürdigend — möchte ich meine Stimme erheben und weiß, daß meine Worte unter meine» Kollegen ein Echo finden werden. Um solchen und anderen Aus wüchsen des buchhändlcrischen Verkehrs zu steuern, bedarf cs keines -Geheimbundes», sondern nur mehr wie bisher einer, offenen Aus sprache -frei von der Leber weg» in unserem -Börsenblatte». Einbeck, 8. März 1896. Richard Lesser. Zur Erledigung der Verlangzettel. (Vgl. Börsenblatt Nr. 46. 49.) Ein in einem Leipziger Verlage erschienenes Buch, das ich ä cond. gewählt hatte, wurde verkauft. Da es sowohl in meinem als auch im Interesse des betreffenden Herrn Verlegers liegt, wenn ein Buch, das Absatz fand, wieder auf meinem Lager steht, so ver langte ich das Buch wieder ä cond., dabei ganz deutlich bemerkend: -95 erh. E. ist verkauft». Dem betreffenden Herrn scheint aber nicht viel daran gelegen, ob das Buch dem Publikum weiter zugänglich ist oder nicht. Mein Bestellzettel komint zurück mit der Anfrage unter meiner Mitteilung: -Haben Sie das am l./I. 95 ä cond. gel. Exemplar verkauft?» (Original liegt der Redaktion vor.) Dem geehrten Herrn Kollegen vom Verlage muß es ganz unglaubhaft Vorkommen, däß ich sein Buch verkauft habe. Ob die »uniformierten« Verlangzettel wohl solche Vorkomm nisse unmöglich machen? Ich bleibe dabei: man beachte die Be stellzettel besser, und manchc Unannehmlichkeit wird erspart, kg. Spesenbelastnng bei unverlangten Sendungen. Anfrage. Wie weit ist der Verleger verpflichtet, bei unverlangten Nova- Sendungen und Rücksendung solcher durch den Sortimenter Spesen an Fracht rc. zu tragen? L. Antwort der Redaktion. — Wenn sich der Sortimenter durch ausdrückliche Erklärung im Börsenblatt oder durch andere dem Verleger nachweislich zur Kenntnis gekommene Mitteilung gegen die Zusendung unverlangter Bücherware verwahrt hat, so haftet der Verleger für dennoch gemachte unverlangte Sendungen dein Sortimenter für alle diesem durch solche Sendungen erwachsen den Spesen, namentlich also für die Kosten der Hin- und Rückfracht. Titel nnd Inhaltsverzeichnis vvn Zeitschriften. Anfrage. Ist der Verleger einer Zeitschrift, die in Heften von bestimmtem Umfange — sagen wir 2 Bogen — erscheint, verpflichtet, den bei Abschluß eines Bandes notwendigen Titel und das Inhaltsver zeichnis zu dem Bande innerhalb des normierten Heft-Umfanges zu liefern, oder hat er sic als Beigaben über diesen Umfang hinaus zuzugeben? 2. s11683j j) x» Ilisrdurob bssbrs leb rnioii 8is orgsbsnst sw bsnaobriebtigon, dass iob untorin Ilsutigsn Usrrn dsorg Vsiirs in ^.norlconnung ssinsr langjäbrigon trsusn Nitarbsit Urobura er teilt babs, und bitte 8is, von dessen naeb- stsbsndsr Ilntersobrikt Lnnntnis ?.u nebwen. UoobaobtuugsvoU und ergebenst Usilbronn, dsn 27. Usbruar 1896. 11>sc>c1c>r Orarnsr i. Ikirina H. 8vbsurlen's 8ortiwsnt. User 6 « org I) ei Ire cvird ösiobnsu: pp. 8ebeurlsu's 8ortiwsnt Nb. 6ramsr 6sorg Deiks. j!2I69s Unsere Hierselbst unter der Firma C. Roesc L Cie., Verlagsanstalt bestehende Verlagsbuchhandlung und Buchdruckerei Anzeigeblatt. brachten wir heute in direkten Verkehr mit dein Gesamtbuchhandel. Herr L. A. Kittler in Leipzig hatte die Güte, unsere Kommission zu übernehmen. Hochachtungsvoll Berlin bl. 4, den 10. März 1896. Chaussecstr. 211. C. Rocse L Cie., Verlagsanstalt. Berkaufsauträge. s12036j Das Verlagsrecht nebst den Origi- nalen des vergriffenen Werkes: „Lexikon für Junggesellen" ist durch mich billig zu verkaufen. Der Ordinär-Preis des Werkes betrug 25 Ernst Heitmann in Leipzig. s12241! Eine alte, renommierte Buch-, Kunst- und Musikalienhandlung in einer schön ge legenen Stadt Süddeutschlands ist zu verkaufen. Umsatz im letzten Jahre über 41000 — Kaufpreis 30 000 — Angebote, von Selbstrcflektenten, mit Kapitalnachweis unter U. U. cht 12241 an die Geschäftsstelle d. B.-V. erbeten. Firma steht auf allen drei Verlcgerlisten. s10024j Hin boobrsnowmiertss, älteres pboto- grapbisobes llunstvsrlagsgssebätt i» Uorlin (8psriaiität), das bei fortgesetzt steigendem Unisatr: in dsn Istrien 3 labrsn abrüglieb aller 8psssn einen naebwsisbaren Reingewinn von durebsobnittlieb 20000 p. a. erbraebts, soll mit allen Vorräten, Rsebton, Ulattsn und dem gesamten Inventar tür den Ureis von 50000 .F bei ssbr ent gegen lcoin wenden Xalilungsbsdingungsn ver stau kt werden. Usrlin IV. 35. LIrviu Stauäs. Kaufgesuche. sl1872j Ich suche zu kaufen: Eine kleinere ausdehnungssähige Sortimentsbuchhandlung mit Neben- branchcn in Württemberg oder Bade»; event. würde sich mein Auftraggeber auch an einem größeren Geschäft mit einer Einlage von 10000 vorläufig beteiligen. Stuttgart, Königsstr. 38. Hermann Wildt. 206*
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