Redaktioneller Teil. ^1? 100, 1. Mai 1917. 8 M-kiva Bilanz der De. Parey'scheu Stiftung 1916 31. Dez. I 5. 5 I Wertpapiere Bestand laut vorigem Abschlüsse: 300 5hh Deutsche Reichsschatzanwcisungen je 98,50 .... 295 50 ab Kursverlust 1 50 294 — Bestand am 3 t. Dezember 1916, bei der Reichsbankhauptstelle zu Leipzig als geschlossenes Depot hinterlegt: 300 ^ Nennwert 5^ Deutsche Reichsschatzanweisuugen je 98,— 291 — 2 Hypothek anteilig 21700 — 3 Außenstehende Zinsen von dieser Hypothek für IV. Vierteljahr 1916 . . 223 78 4 ^ Guthaben bei der Allgemeinen Deutschen Creditanstalt in Leipzig auf Rechnuugs- buch Serie V Nr. 20899, und Zinsen davon 86 81 5 Kasscnbestand 25 40 22329 99 Soll Rerkznung der vr. Parey'jchrn I9IS l! .6 5 81. Dez. I Stiftungsgemätze Verwendung 525 — 2 , Einkommensteuer 20 50 3 Kursverlust 1 50 4 Übertrag auf neue Rechnung (s. Bilanz Nr. 7) 498 29 1045 29 Durch letztwillige Verfügung hat der am 31. März I960 verstorbene Verlagsbuchhändler Herr vr. Paul Parey in Berlin dem Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig 20000 „H mit der Bestimmung vermacht, diesen Betrag als vr. Parey'sche Stiftung zu verwalten. Die Zinsen aus der vr. Parey'schen Stiftung werden vom Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig auf Antrag an verdiente arbeitsunfähige Angestellte des Börsenvereins ohne Unterschied ihrer Stellung 488 100, l. Mai 1917. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dlschn. Buchhandel. vom 31. Dezember 1916 1916 !> 31. Dez. 8 Vermögen: Bestand laut vorigem Abschlüsse 7 Übertrag auf neue Rechnung ls. Rechnung Nr. 4) Passiva Stiftung 1916 Haben 1918 II 4 31. Dez. 5 Vortrag aus 1015 134 92 6 Zinsen vom Bankguthaben — 25 7 Zinsen von der Hypothek anteilig n 895 12 8 Zinsen von den Wertpapieren 15 1045 29 oder an deren Hinterbliebene zu dauernden oder einmaligen Unterstützungen vergeben. Falls die Zinsen eines Jahres nicht aufgebraucht werden, soll der ver bleibende Rest auf das nächste Jahr übertragen werden. Sollte sich aber durch mehrere Jahre ein Überschuß ergeben, so ist dieser zum Kapital zu schlagen, sobald er die Höhe von 1000 erreicht hat. Bestimmungen über die vr. Parey'sche Stiftung wurden von, Vorstande des Börsenvereins am 18. Oktober 1902 beschlossen.