Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.09.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 09.09.1896
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18960909
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189609091
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18960909
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1896
- Monat1896-09
- Tag1896-09-09
- Monat1896-09
- Jahr1896
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
210, 9. September 1896. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 5497 diese, wie in der Königlichen Bibliothek, in der Mitte der Räumlich keiten ausgestellt werden. Zugleich wird der Bücherbestand der Bibliothek, der jetzt aus ca. 5200 Bänden besteht, durch Beschaffung von geographischen, geschichtlichen, astronomischen, natur- und handelswissenschaftlichen Werken erweitert, sowie durch Ankauf von Nachschlagewerken und ausgewählten Schriften der neuen Litteratur auf die Höhe einer modernen Präsenz- und Referenzbibliothek ge bracht werden. Mit der Lieferung der erforderlichen Werke ist die Gsellius'sche Buchhandlung betraut worden. In der Volks- Lesehalle sollen auch ca. 50 Fachzeitschriften für Handwerker sowie belletristische Zeitschriften gehalten werden. Es ist Aussicht vor handen, das; die Bibliothek schon bei Eröffnung der Lesehalle, am 1. Oktober d. I., komplett sein wird. Die Volks-Lesehalle wird vorläufig für 36 Personen Platz bieten und in den Abendstunden von 6 bis 9 Uhr, sowie Sonntags vormittags geöffnet sein. (Vergl. auch Nr. 209 d. Bl.) Personalnachrichten. Auszeichnung. — Wie schon von Herrn Albert Brockhaus in Leipzig an dieser Stelle gemeldet werden konnte, so ist auch Herr Carl Engelhorn in Stuttgart, der derzeitige II. Schatzmeister des Börsenvcreins, der gemeinschaftlich mit Herrn Brockhaus auf dem Pariser Verlegerkongreß im Juni d. I. den deutschen Buch handel vertreten hat, vom Präsidenten der französischen Republik zum Ritter der Ehrenlegion ernannt worden. Gestorben: am 7. September in Hohwald bei Barr im Elsaß, wo er zur Kur weilte und vor einigen Tagen einen Schlaganfall er litten hatte, Herr August Neven-Dumont, der Besitzer der Kölnischen Zeitung. Der Verstorbene ist 64 Jahre alt ge worden. Sprechsaal. Ist ein Kommissionsverlags-Vertrag einseitig kündbar? In rcchtswissenschaftlichen Kreisen habe ich über obige Frage kein einstimmiges Urteil erhalten, weshalb ich die Herren Kollegen höflichst um gefällige Meinungsäußerung bitte. Der Fall liegt folgendermaßen: Vor 3 Jahren schloß meine Firma mit zwei Autoren einen Kommissionsverlags-Vertrag in üblicher Weise ab. Unter anderem ist darin gesagt: Bindend für beide Teile und deren Rechtsnachfolger — das Buch geht in den Kommissionsverlag meiner Firma über, die den ganzen Vertrieb zu besorgen hat — alle bei den Autoren eingehenden Bestellungen sind meiner Firma zu überweisen — Preis — Abrechnung — rc. rc. lieber Kündigung oder Auflösung des Vertrags ist darin kein Wort gesagt. Einer der Autoren ist seit längerer Zeit vom Vertrag zurück- gctretcn, und der andere ist gestorben, so daß die Witwe des letzteren gegenwärtig an Stelle der Autoren steht, während ich in die Rechte meines Geschäftsvorgängers trat. Vor einigen Wochen verlangte die Witwe sofortige Schlußab rechnung und Rückgabe des Lagers, da sie die Bücher selbst ver treiben wolle, eventuell billiger rc., ganz wie es ihr beliebe. An fänglich weigerte ich mich, dem Folge zu leisten, erklärte mich aber schließlich unter der Bedingung dazu bereit, daß sie mir die in diesem Jahre durch Inserate, Prospekte rc. erwachsenen Kosten ersetze oder mir den Vertrag noch im August d. I. zum 1. August 1897 kündige mit dem Versprechen, mir auch fernerhin Exemplare für meinen Bedarf mit 50"/o (wie bisher) vom jeweiligen Ordinärpreis des Buches zu liefern. Auf diese Bedingungen ging die Dame jedoch nicht ein; sondern sie kündigte mir am 31. August d. I. auf 1. August 1897, ohne jede weitere Verbindlichkeit. Bin ich nun verpflichtet, die Kündigung anzunehmen, oder kann ich mich auf den Standpunkt stellen, daß der Vertrag ohne gegen seitiges Einverständnis überhaupt nicht kündbar ist? Die Juristen sind darüber im Zweifel, weil der eine den Vertrag als Sozietäts vertrag auffaßt, der andere als Kauf-, Pacht-, Mietvertrag rc. Dem oder jenem Herrn Kollegen ist vielleicht ein ähnlicher Fall schon oorgekommen. Ich wäre für gefällige Auskunft über Verlauf dankbar. 8. Unsere Bestellzettel. Leider ist es dem sonst so praktisch denkenden und handelnden Buchhändler bis jetzt noch nicht gelungen, einen einheitlichen -Be stellzettel- zu schaffen. Der Grund hiervon mag wohl in der ver schiedenartigen Auffassung der Anordnung des Textes auf dem Zettel zu suchen sein; der eine hält dieses, der andere jenes für richtiger. — Betrachten wir einmal unsern gewöhnlichen Bestell zettel. Vielfach auf Florpost- oder gutes Schreibpapier, oft aber auch auf Abfallstreifcn, altes vergilbtes oder anderes schlechtes Papier gedruckt (kein Papier ist ja zu schlecht für den Verlang- Zettell), auch kaum leserlich geschrieben, ist er oft das Entzücken oder vielfach — der Schrecken der Verleger und Auslieferer. Wie oft fehlt auf dem Zettel die Angabe des einen oder des anderen Kommissionärs! Besonders für süddeutsche Verkehrsverhältnisse, z. B. den Auslieferer in Stuttgart, ein ärgerlicher und zeitraubender llebelstand! Warum? — Jede Faktur, die in Stuttgart mit dem be treffenden Paket durch Kommissionär gesandt wird, erhält vom Auslie ferer oben am Kopfe den Anfangsbuchstaben des Kommissionärs, z. B. hei Oetinger --- 0, Reff ^ dl, Koch L Co. L u. s. w. Diese Ein richtung dient dazu, den Markthelfern ihre Arbeit zu erleichtern, weil sie häufig die Kommissionäre der Sortimenter nicht im Kopfe haben. Fehlt nun auf dem Bestellzettel der oder die Namen der Kommissionäre, so muß der geplagte Expedient erst auf dem großen Steinkopfschen Plakatverzeichnis der über Stuttgart verkehrenden Firmen den Kommissionär der betreffenden Firma aufsuchen. Diese in einem größeren Verlage sehr zeitraubende Arbeit, die schon manchem (insbesondere neueingetretenen) Auslieferer viel Mühe und Verdruß bereitet hat, könnte auf die einfachste Weise ver mieden werden, wenn die Sortimenter auf ihren Zetteln die Namen sämtlicher Kommissionäre aufdrucken ließen. Mancher Auslieferer wird den Sortimenter, wenn dies geschehen, dafür in sein Gebet einschließen. Noch eins möchte ich rügen: ich meine die unkonseguente Stel lung von: ä cond., fest, bar. Auf vielen Zetteln ist die Reihen folge so: sest, bar, ä cond., während auf anderen wieder ä cond. vor bar und fest gesetzt wird. Auch findet man zuweilen: fest, a cond., bart Welche Anordnung ist nun die richtige, zweck mäßigste und praktischste? Nach meinem Dafürhalten doch wohl die Stellung: ä cond., fest, bar. Diese Reihenfolge liegt uns sozusagen aus der Zunge und ist auch die gebräuchlichste. Mancher Sortimenter wird in seinem Bestellungsbuche vielleicht sest, bar, a cond. haben, wäh rend es auf seinen Zetteln ä cond., fest, bar heißt. Wie leicht können da beim eiligen Ausschreiben der Zettel, was meistens erst abends, wenn der Zettclbrief expediert werden soll, stattfindct, Fehler gemacht werden, die dann unangenehme Folgen nach sich ziehen. Aber auch dem Verleger kann es beim Ausliefern leicht passieren, wenn er eine Anzahl Zettel, auf denen 5. cond-, fest und har verschieden gesetzt ist, vor sich hat, daß er ä cond. statt fest oder umgekehrt ausliesert, welches Versehen gleichfalls Aerger und Verdruß im Gefolge haben kann. Es erübrigt mir nun noch über das Format der Bestellzettel, das ja sehr verschieden ist, etwas zu bemerken. Wie angenehm und zweckmäßig würde es sein, wenn da ein allgemeines, einheit liches Format, etwa >/„ Bogen 8". Post, eingeführt würde! Diese drei von mir näher beleuchteten Uebelstände lassen sich leicht, ohne Kosten und Mühe, beseitigen, darum weg mit allen unzweckmäßigen Bestellzetteln! Eine dankbare Aufgahe für den Börsenvcreinl — Möge uns, das ist der Wunsch vieler, in nicht allzuferner Zeit ein -Einheits-Bestellzettel- beschert werden! Stuttgart. Heinz Mueller, i/Fa. Strecker L Moser Verlag. Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. s38730j Den übsr Ltuttgart vsrlcsbrsnclsu ibrmsn tollen vir bisrclureb mit, dass vir untsr dor llbrma: AnzeigeLlatt. Llmllieliö KolMtaLe-öuMgnüluiiL Litt Llllllll 1)61 ImlliviAsdin-K eins I'ilials gegründet baden. IVir bitton 8is Icünt'tig Ibrsn Lockert an „Tlsitsebriltsn, Illalsndsrn, Llumonbartsn, llrisipapioron und Oüoborn aus unserem Ver lag" ab 8alon belieben xu vollen. Ilnssrs Kommission in 8tuttgart baden virRsrrn kuck. Itotb (N. Holland) üdortragsn. üoebaebtungsvoll Otrrtstl. 2sit8okritt6Q-Vsroir>, vorlln. 745'
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder