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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.09.1896
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- 09.09.1896
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- Deutsch
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5496 Nichtamtlicher Teil. 210, 9. September 1896. -Musikalienhandcl. -Der vorjährige Bericht schloß mit der Bemerkung, daß das vom Hcrrcnhausc beschlossene G.fttz über das Urheberrecht und den Schuh des geistigen Eigentums in den Kreisen der Musikalien händler Oesterreichs große Beunruhigung hervorgerufen hatte, und daß aus Grund einer Petition an das Abgeordnetenhaus um Abänderung einiger Gesetzesparagraphen dringend gebeten wurde. Knapp vor Jahresschluß, am 26. Dezember 1895, erfolgte die Sanktionierung des Gesetzes, betreffend das Urheberrecht a» Werken der Litteratur, Kunst und Photographie, und ei freulicherweise ist den in der Petition der Musikalienhändler zum Ausdruck gelangten Wünschen zum großen Teile noch Rech nung getragen worden. Nur ein Paragraph, der in dem ersten Entwürfe gar nicht enthalten war, brachte den Musikverlcgern eine recht unangenehme Ueberraschung. Es ist dies der K 36, welcher lautet: -Anfertigung und öffentlicher Gebrauch von Instrumenten zur mechanischen Wiedergabe von Tonwerken bildet keinen Eingriff in das musikalische Urheberrecht». Man wollte offenbar durch diese Bestimmung einem aufstrebenden Industriezweige zu Hilfe kommen und ließ sich wohl auch durch die nicht einwandfreie Erwägung leiten, daß es im Interesse der musikalischen Urheber selbst läge, wenn deren Erfindungen durch diese Instrumente weiteste Verbrei tung und rasche Popularität erlangen. Nur hat man dabei über sehen, daß durch diese gesetzliche Bestimmung wohlerworbene Rechte der Verleger in empfindlicher Weise geschädigt werden. Es ist eine von jedem Musikvcrleger beobachtete Thatsachc, daß in dem Momente, als ein gut absetzbares Musikstück durch Drehorgeln, Stzinphonions, Aristons und wie immer diese neuen tzaus- instrumente heißen mögen, populär gemacht wird, der Absatz des Musikstückes geradezu wie abgeschnilten erscheint. Es ist ja leichter und bequemer, eine Kurbel zu drehen, als sich am Klaviere mit dem Notcnlesen und -spielen abzumühen, und das große Publikum zieht die Bequemlichkeit vor. Wie viele Verlagsnummern erwirbt ein Verleger, bis ihm endlich einmal ein glücklicher Zufall einen so genannten -Schlager» ins Haus bringt. Die Fabrikanten me chanischer Musikwerke dagegen bringen nur beliebte Stücke ohne jegliches Risiko; sie haben dem Urheber keine Honorare zu bezahlen, sie kennen keine Ladenhüter, sie greifen nur alljährlich, wie die Mode cs eben bringt, ins Volle hinein und ernten dort, wo sie nicht gesäet haben. Der Absatz ihrer Noten ist in fast allen Fällen größer, als die Auflagen derselben Musikstücke beim Verleger, der vorerst die Ansprüche des Urhebers zu befriedigen hatte, ehe er an die Herausgabe schreiten konnte. Die Bestimmung des 8 36 wird daher als ein den Verlegern und Urhebern von musikalischen Kom positionen zugefügtes schweres Unrecht bezeichnet, und beabsichtigen, die Musikverleger eine Petition an die Regierung um solche Ab änderung dieser gesetzlichen Bestimmung zu richten, die geeignet ivärc, die erworbenen Rechte der Verleger zu schützen, ohne dabei die Fabrikation musikalischer Instrumente konkurrenzunfähig zu machen. -Die Absatzverhältnisse im Musikalienhandel blieben im Jahre 1895 gegen das Vorjahr zurück, und machte sich insbesondere die in den letzten Monaten des Jahres ausgebrochcne Börsenkrise ganz merklich fühlbar. Nicht zu leugnen ist, daß die VerlagSthätigkeit der Musikalienverleger in Nieder-Oesterreich eher ab- als zuge nommen hat. Die Operettenmusik, die durch eine Reihe von Jahren den internationalen Markt beherrschte, hat fast alle Zug kraft cingebüßt, ja es kommt vor, daß Komponisten für aufgesührte Operctten-Novitäten keinen Verleger finden können; auch entbehrt die sogenannte -Wiener Musik» nicht eines gewissen politischen Beigeschmacks, der die Verbreitung hindert. -Der Import fremdländischer Musik nimmt von Jahr zu Jahr zu und verdrängt zum Teil die Erzeugnisse des österreichischen und deutschen Marktes. England hat dabei verhältnismäßig den grö ßeren Anteil, während der Import Italiens und Frankreichs seit Jahren ziemlich konstant bleibt.» Neichsgerichtsentscheidung. — Erhöht der Kläger seine Klagcsordcrung in der Berufungsinstanz, ohne diese Erhöhung sub stantiieren zu können, lediglich zu dem Zweck, uni den Rechtsstreit revisibel zu machen, so ist, nach einem Urteil des Reichsgerichts, !. Zivilsenats, vom 17. Juni 1896, dieses Verfahren unzulässig. — -Zu einer sachlichen Kognition des Prozeßgerichts können nur ernsthaft erhobene Ansprüche gelangen. Ansprüche, die mit dem Bekenntnis erhoben werden, daß sie nicht begründet werde» können, sind schlechthin abzuweisen. Ist die Zuständigkeit des Prozeßgerichts an eine bestimmte Summe gebunden, so ist die Erklärung des Klägers, er wolle den Anspruch zu einem diese Sumine erreichenden Betrage erheben, nur um die Sache an den durch die gewisse Summe in seiner Zuständigkeit beschränkten Richter zu bringen, vermöge aber den höheren Betrag nicht zu substantiieren, ebenso aufzufassen, wie wenn der Kläger einen Anspruch zu diesem höheren Betrage mit dem Bekenntnis erhebt, daß er ihm nicht zustehc.» (R. A.) Deutscher Schriftsteller-Verband. — Zu dem am 6. d. M. in Berlin cröffncten Kongreß des Deutschen Schriftsteller-Verbandes hatten sich etwa 350 Schriftsteller und Schriftstellerinnen ans allen Teilen des deutschen Sprachgebietes und auch aus dem fremd sprachigen Auslande eingefunden. Die Eröffnungssitzung fand im Sladtoerordneten-Sitzungssaalc des Rathauses statt. Den Vorsitz führte Julius Wolfs. Von der Stadtvertretung waren anwesend Bürgermeister Kirschner, Stadtverordneten-Vorsteher vr. Langcr- hans, dessen Stellvertreter Michelet und Stadtverordneter Perls. Rechtsanwalt vr. Mcschclsohn, Berlin, sprach über das deutsche Urheberrecht und die Berner Litterar-Konvention. Seine Rede gipfelte in dem Wunsche, daß das deutsche Urheberrechtsgesetz eine Umgestaltung im Sinne der Beschlüsse der Pariser Urheberrechts- Konferenz vom Frühjahr 1896 erfahren möge. Der Kongreß nahm hierauf einstimmig folgende Resolution an, die er mit einem gleich falls einstimmig angenommenen Beschlüsse vereinigte: -Der deutsche Schriftstellerverband nimmt Kenntnis von den Beschlüssen der internationalen diplomatischen Konferenz zu Paris, die im wesentlichen seine» in Wien 1893 gefaßten Beschlüssen entsprechen. Der deutsche Schriststellcrverband erwartet die baldige Bestätigung dieser Beschlüsse seitens der Regierungen der Vertragsländer. In Anbetracht der unzu länglichen Berücksichtigung, die insbesondere die Interesse» der Journalisten, Librettisten und Komponisten gefunden haben, beschließt der Verbandstag: zur Vorbereitung der Be schlüsse der nächsten, in Berlin 1902 oder 1903 tagenden internationalen Konferenz zur Revision der Berner Ueber- einkunft einen Ausschuß cinzusetzen«. In diesen Ausschuß wurden gewählt die Herren vr. Karl Frcnzcl, vr. Ludwig Fulda, Gerhart Hauptmann, Rechts anwalt vr. Meschelsohn, Albert Osterrieth, Richard Redlich, vr. Julius Rodcnberg, Robert Schweichel, Friedrich Spiel- Hagen, Hermann Sudermann, Ernst Wichert, Ernst v. Wilde nbruch und Julius Wolfs. Dem ersten Redner folgte Oberlehrer vr. Saal selb, Berlin, mit dem Thema: Die Aufgabe des deutschen Schrifttunis gegenüber der deutschen Sprache. Hierauf sprach Professor vr. Eugen Wolfs, Kiel, über die bleibenden Ergebnisse der jüngsten littera- rischcn Bewegung in Deutschland. Es folgte nun die Begrüßung des Kongresses durch Bürger meister Kirschner im Namen der Stadt Berlin. Den Dank des Kongresses brachte der Vorsitzende zum Ausdruck. Die Versammlung begab sich darauf in den Festsaal des Rat hauses, um ein von der Stadt Berlin angebotenes Frühstück ein- zunchmen. Im Verlaufe des Mahles begrüßte Stadtverordneten- Vorsteher vr. Langerhans die Gäste; Gerhard v. Amyntor dankte in deren Namen. Neue Bücher, Kataloge re. für Buchhändler. Novatlivbs Niltsiluvggv äss Luebbanäinvgs-Esüilssn- Vsroins eu Vsipeig. 63. Vsrsinsjabr. Hr. 9. (Lsptswbsr 1896.) 4°. 1 Llatt. Katalog älterer und neuer Erscheinungen aus I. Frickes Verlag (I. Nithack-Stahn) in Halle a. S. 8°. 13 S. vidliotsoa, elsli' agrieoltors s clsll' ingsgnsrg-agrovowo. vidiio- graüa clslls piü importanli opsrs ilaliano s etravisrs, riguar- ckauti i'agrieoltura, ls iväustris agriools s Is soisvLS alüvi. visposts in orciins alkabslioo clolis matsris. 8". VllI, 200 8. Nailanä 1895, v. Sosxli. Portraits; Städte-Ansichten; Pläne und Karten; Kupferstiche und Radierungen; rc. Auktions-Katalog von Georg Mößel in München. (Versteigerung: 16.-18. September 1896.) 8». 59 S. 1177 Nrn. Vorlagstzatalog äsr virma 8ingsr L IVollnsr in vuäapsst (1885—1896), bsravsgsgsbsn anlüsslioü cisr Nillgnnwm8-^.us- slsllung 1896. (In vngarisobsr 8praobs.) 4". 84 8. mit, vislsn ^.bbilänngsn. Msg. gsb. Volkslesehalle in Berlin. — Ueber die in Berlin zu er richtende erste Volkslesehalle, die hier schon mehrfach erwähnt worden ist, wird in Berliner Blättern weiter folgendes gemeldet: Die erste 'tädlische Volkslesehalle, die mit der im Gebäude der 16. Ge meindeschule, Mohrenstraße 41, befindlichen ersten Volksbibliothek verbunden ivcrden soll, beschäftigt bereits die städtische Bauvcr- waltung, die mit der Ausführung des bezüglichen Beschlusses der Stadtverordneten-Versammlung beauftragt worden ist. In dem erwähnten Gebäude, dem Fuhrmannschen Stiftshause, richtete der bekannte Professor der Geschichte Friedrich von Raumer im Jahre 1850 die erste Volksbibliothek ein. Da diese Volksbibliothek mit der Lesehalle verbunden werden soll, ;o muß die erstere zunächst von der dritten Etage nach dem Erdgeschoß verlegt werden, wo beide die großen Klassenzimmer 1 und 2 einnehmen werden. Die alten Wandschränke werden durch neue, praktischere ersetzt und
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