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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.04.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-04-27
- Erscheinungsdatum
- 27.04.1917
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1917
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„V 97, 27, April ISI7. Redaktioneller Teil, der Umstand, daß der Inhaber der neuen Firma eine buchhänd lerische Ausbildung nicht genossen hat, kann nicht allein für die Beurteilung von Gewicht sein. Wir haben in Deutschland Ge werbefreiheit, nach der der Betrieb eines Gewerbes jedermann gestattet ist, sobald er den festen Willen dazu durch seine ge schäftlichen Maßnahmen bekundet. Es steht uns also lediglich eine Prüfung dieser Maßnahmen nach den gemeinsam mit den Orts- und Kreisvercincn getroffenen Grundsätzen für die Aufnahme ins Adreßbuch des Deutschen Buch handels zu. Das männliche Personal der Geschäftsstelle ist durch Einberu fungen erheblich zusammengeschmolzen. Für diese Einberufe nen mußten z, T, weibliche Hilfskräfte eingestellt werden. Die Aufrcchtcrhaltung des Betriebäs erfordert bei der Fülle von Ar beit große Anstrengung, die Stockung in der Zufuhr von Heiz material störte ebenfalls die glatte Abwicklung des geschäftlichen Verkehrs und hinderte auch einige Tage das pünktliche Erschei nen des Börsenblatts, Das Maß der Arbeiten für die Geschäfts stelle hat sich im Berichtsjahr noch vermehrt; mancherlei neue Aufgaben sind hinzugekommen. Leider müssen wir auch dies mal den Heldentod eines braven und tüchtigen Mitarbeiters, des Herrn Walter Heinrich, beklagen. Von Anbeginn des Krie ges stand er im Felde, hatte die großen Schlachten an der West front mitgemacht und sich das Eiserne Kreuz erworben; er erlitt, durch einen Granatsplitter gelrosfen, den Opfertod fürs Vater land, Aus einer Stiftung, die uns von dem inzwischen ver storbenen Mitglied Herrn Gcheimrat vr, Willmar Schwabe aus Anlaß seines fünfzigjährigen Geschäftsjubi läums gespendet wurde, konnten wir den Angestellten eine Teuerungszulage bewilligen, die wir in Anbetracht der ständig steigenden Kosten des Lebensunterhalts aus Betriebsmitteln weiter aufrecht erhalten wollen. Die Rcgiftranden des Sekretariats weisen an Nummern auf: 1909 1910 1911 1912 1913 1914 1915 1918 'im Eingang: 3489 4457 4743 5436 5618 4480 3774 4822 im Ansgang; 7543 11379 12407 14993 15320 14050 8765 15970 Summa: 11032 15836 17150 20429 20938,18530 12539 20792 ohne Versendung von Zirkularen u, dgl. Es erledigten ferner im Jahre 1916: Eingänge: Ausgänge: Summa: Adreßbuch-Redaktion 9 700 29 800 39 500 Bibliothek 1 765 1861 3 626 Redaktion des Börsenblattes l l 200 13 800 25 000 Expedition des Börsenblattes 31 456 346 666 378 122 „ Kreuzbänder — 131 137 131 137 Expedition und Redaktion Inserate 56 428 — 56 428 110 549 523 264 633 813 Den Jahresbericht der Amtlichen Stelle für den Deutschen Buch-, Kunst- und Musikverlag in New Dark über ihre Tätigkeit konnten wir im letzten Geschäftsbericht nicht mehr bekannt geben; er ist deshalb in Nr, 190 vom 17, August 1916 des Bör senblatts veröffentlicht worden. Auch der Bericht der Amtlichen Stelle über das Geschäftsjahr 1916 liegt noch nicht vor; wir werden ihn ebenfalls später Mitteilen, Durch das Amerika-Institut sind in der Zeit vom 1, Ja nuar bis 31. Dezember 1916 864 Bände deutscher Verlagswerke (1915: 909) zur Copyrighteintragung in Washington angemel det worden. Die Erträgnisse der John Henry Schwerin-Stiftung konn ten am 23, Mai 1916 wiederum an bedürftige Buchhandlungs- gchilfen und Schriftsteller verteilt werden. Es standen an Zin sen zur Verfügung 1750,- , mit denen wir 22 Gesuchsteller bedachten. Die Vorarbeiten hat, wie in jedem Jahr, auch dics- der Unictstützungsvercin Deutscher Buchhändler und Buch- handlungs-Gehlllfen in dankenswcrier Weise übernommen. Abgeänderte Satzungen der Kreis- und Ortsvereinc wurden vom Vorstand des Börsenvereins satzungsgemäß genehmigt: dem Verein der Deutschen Musikalienhändler am 3. Juni 1916, dem Kreisverein der Rheinisch-Westfälischen Buchhändler am 4. August 1916, Abgeänderte Verkaussbestimniungen wurden genehmigt: dem Verein der Deutschen Musikalienhändler am 14, Juni 1916, dem Verein der österreichisch-ungarischen Buchhändler am 17. Juli 1916, dem Kreisverein der Rheinisch-Westfälischen Buchhändler am 4, August 1916, der Vereinigung der Berliner Mitglieder des Börsenvereins am 5, September 1916, dem Buchhändlerverein der Provinz Brandenburg am 10, Ok tober 1916, dem Verein der Buchhändler zu Leipzig am 28, September 1916, dem Württembergischen Buchhändler-Verein am 11, Novem ber 1916, dem Buchhändler-Verband »Kreis Norden« am II, November 1916, dem Provinzial-Verein der Schlesischen Buchhändler (E, V,j am 5, Dezember 1916, dem Sächsisch-Thüringischen Buchhändler-Verbayd E, V, am 12, April 1917, Wir möchten darauf aufmerksam machen, daß der Vorstand des Börsenvereins nur solche Verkaufsbestimmungen der Kreis- und Ortsvereine schützen kann, die er genehmigt hat. Geneh migt werden nur solche Verkaufsbestimmungen, die mit den Satzungen des Börsenvereins oder der Vsrkaufsordnung für den Verkehr des Deutschen Buchhandels mit dem Publikum in Einklang stehen. Insoweit die Verkaufsbestimmungen über die Satzungen und die Verkaufsordnung hinausgehen, kann der Vorstand jene Bestimmungen nicht schützen. Der Vorstand hat in folgedessen die Kreis- und Ortsvereiue ersucht, ihre Vsrkaufsbe- stimmungen durchzuschen, sie mit den allgemeinen Vorschriften in Einklang zu bringen und sich bei der Aufstellung von Vcr- kaufsbestimmungen möglichst kurz zu fassen. Die buchhändlerischen Rechtsstreitigkeiten scheinen während des Krieges eine nicht unbedeutende Einschränkung erfahren zu haben; wir entnehmen dies daraus, daß sich die Ersuchen der Gerichte an den Börsenverein um Erteilung von Gutachten ver mindert haben. Eine interessante Frage wurde uns von einem Schweizer Mitglied vorgelegt; cs begehrte Auskunft darüber, wer den Schaden für den Verlust von Bücherscn - düngen aus dem neutralen Ausland über See zu tragen habe. Wir erwiderten, daß in gewöhnlichen Zeiten der Buchhändler die Gefahr für die Versendung- an seine Kun den trage, wenn er mit diesen nicht besondere Vereinbarungen getroffen habe. Für Sendungen, die das Kriegsgebiet durch laufen müßten, könne jedoch an dieser Auffassung nicht festgehal ten werden; hier müßten die Buchhändler nur als Beauftragte ihrer Kunden gelten, weil diese die besondere. Gefahren der Sendungen voraussehen könnten; immerhin sei mit einer an deren Auffassung einzelner Gerichte zu rechnen, und deshalb wären Vereinbarungen mit den Kunden zu empfehlen, durch die die Haftung des liefernden Buchhändlers ausgeschlossen werde. 4l9
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