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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.04.1917
- Strukturtyp
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- 1917-04-24
- Erscheinungsdatum
- 24.04.1917
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- Deutsch
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^ 94, 24. April 1917. RedEioneller TcU. deutschen Helden, Hebbels Siegsriedsgestalt z. B., ganz abgesehen von der Rolle selbst, anders als den Spanier Don Carlos, wäh rend der Künstler im jüdischen Theaier immer nur den Juden spielt, ähnlich wie die »Tegernseer« bei aller tüchtigen Künstler schaft doch Uder eine gewisse Einseitigkeit nicht hinauskommen, sie spielen eben nur Bayern. Wie sie, sind also auch die Schauspieler der jüdischen Thea ter des befehlen Gebiets in erster Linie Vertreter einer ganz be stimmten Volkskunst, die vor allem als solche betrachtet und bewertet werden muß. Eine Feld-Erinnerung an Professor vr. Caspar Nene Gregory-s. In deni kleinen französischen Städtchen B. hinter der Champagnc- front, das wie ein Wunder von den Zerstörungen des Krieges ver schont geblieben war, trotzdem es noch in gut erreichbarer Nähe weit- tragender Geschütze lag, herrschte in jenen denkwürdigen Herbsttagen des Jahres 1915 ein ausserordentlich reges Leben. Nicht so sehr weit von dem Städtchen entfernt wurde die große Champagne-Herbstschlacht geschlagen. Unaufhörlich rollte das Donnern der Geschütze nach dem Städtchen herüber, Dutzende Flugzeuge kreisten täglich laut sur rend über den Dächern der friedlichen Ortschaft, und die schlechtgepsla- stertcn Straßen dröhnten ununterbrochen unter den Schritten durchmarschierender deutscher Soldaten. Regimenter aus allen deut schen Gauen marschierten durch das Städtchen, frohen Mutes und siegesgewiß der blutigen Schlacht entgegen. Noch ehe die Hauptschlacht recht begann, lag ich schon im Lazarett, und zwar in dem im Städtchen B. errichteten Feldlazarett. Neben mir lag ein Leipziger Kunstmaler, und außerdem lag in dem gleichen Saale noch ein vielbelesener Kollege aus dem Hause B. G. Teubner. Wir drei hielten auch fest zusammen und lernten uns als gute Ka meraden sehr rasch kennen. Als vierter in unserm kameradschaftlichen Kreise erschien in den Abendstunden ein etwas kleiner, aber stattlicher Vizefeldwebel, dessen zugespitzter grauer Bart zeigte, daß sein Lebens alter das unsere gut um das Dreifache überstieg. Es war der Hono rarprofessor Or. Caspar Nenö Gregory, der als Deutsch-Amerikaner sich zu Beginn des Krieges freiwillig unter die deutsche Fahne ge stellt hatte. Nahezu allabendlich beehrte uns der hochbetagte Kriegsfreiwillige mit seinem Besuche und brachte uns die Nachrichten, die allmählich über das blutige Ringen in den vor uns liegenden Stellungen nach hinten durchsickerten. Wir freuten uns immer ans sein Kommen, denn er wußte alles so schön und klar zu schildern. Sein offenes Wesen er oberte schnell unsere Herzen. Trotz seines hohen Alters hat er stets mit seinen Kameraden des 106. sächsischen Landwehrregiments alle Mühsale und Strapazen des langwierigen Stellungskampfes geteilt und tat mit äußerstem Fleiße seinen Dienst als Schreiber bei unserm Divisionsstabe, der irr dem noch ganz unbeschädigten Schlößchen B., das einem reichen Kaufmann aus Reims gehörte, sein Quartier aufgeschlagen harte. Abends, wenn der strenge Dienst einige freie Stündchen erlaubte, liebte er es, in dem prächtigen, zu dem Schlosse gehörigen Park zu wandeln oder sich an unserer Unterhaltung im Lazarettsaal zu be teiligen. Mit Eifer und großem Interesse förderte Gregory auch unfern Plan, für unsere Kameraden innerhalb der Division M. eine Feldzeitung herauszugcben. Die erste Nummer der Zeitschrift war im Manuskript bereits fertig, und der kameradschaftliche Feldwebel schlug es nicht aus, trotz seiner überaus anstrengenden dienstlichen Arbeiten die Durchsicht zu übernehmen. Der Plan scheiterte dann allerdings daran, daß wir bald aus einandergerissen wurden. Ich habe auch leider nicht, mehr erfahren, ob die geplante Zeitschrift doch noch zustande gekommen ist oder ob sie mit der ersten Nummer im Manuskript stecken blieb. Ich hatte es ja auch schon bald vergessen. Aber heute, da die Trauerbotschaft von dem Heldentod jenes liebenswürdigen Feldwebels, der inzwischen zum Leutnant befördert worden war, durch die ganze deutsche Presse geht, kamen auch mir wieder jene herrlichen Abende in Erinnerung, die mich mit dem tapferen Gelehrten bekannt machten, der den Theologie-Lehrstuhl verließ, um draußen im Felde alle Gefah ren, Not und Tod auf sich zu nehmen. Stefan Wangart, Kriegsfreiwilliger. Kleine Mitteilunsen. Für ein Kunst-Ausfuhrverbot. — Um den Gefahren, die dem deut schen Knnstbesitze infolge der Abwanderung von Kunstwerken nach Amerika drohen, rechtzeitig zu begegnen, hat der Ortsverein Stuttgart der Allgemeinen Deutschen Knnstgenossenschaft an den Hanptausschuß in Berlin folgende Anregung gerichtet: »Infolge der Besteuerung ^ der Kunstwerke und der mißlichen Lage, in der sich gegenwärtig manche Personen und Gesellschaften befinden, besteht die Gefahr, daß eine in ternationale Clique von Kunsthändlern diese Umstände benutzt, um wertvolle alte Kunstschätze aus Deutschland auszuführen. In der Tat verlautet, daß über Schweden alte Kunstwerke nach Amerika aus geführt worden find. Während andere Länder, wie Italien, Frank reich und Griechenland, schon längst mit Ausfuhrgesetzen versehen sind, ^ hat es Deutschland bis jetzt noch nicht zu einem solchen gebracht. Es i blieb den Bundesstaaten überlassen, Verordnungen zu treffen, und es besteht bisher in einzelnen Bundesstaaten nur eine Sperre für ! kirchliche Kunstwerke. Wir Hallen es fiir hohe Pflicht der deutschen j Künstler, mit allen Mitteln dafür einzutreten, daß Deutschlands Kunst- ' schätze dem Vaterland erhalten bleiben und unberechenbarer, nie wic- j der gutzumachender ideeller und materieller Schaden verhindert wird, j Wir möchten daher anregen, daß der Hauptausschuß der Allgemeinen Deutschen Kunstgenossenschaft beim Bundesrat vorstellig wird, damit derselbe eine Verordnung erläßt, die die Ausfuhr von Altertümern, die künstlerischen, historischen oder wissenschaftlichen Wert haben, ver bietet.« 8k. Der Einwand des strafrechtlichen Irrtums bei Vergehen gegen ^ behördliche Kricgsverordnungcn. — Aus Leipzig wird der Sächs. I Korrespondenz geschrieben: Auf Grund des Gesetzes vom 4. August ! 1914 ist der Bnndesrat befugt, während der Zeit des Krieges die- ^ jenigen gesetzlichen Maßnahmen zu treffen, die sich zur Abhilfe wirt- ! schastlicher Schädigungen als notwendig erweisen. Von dieser Be fugnis ist von den Amtsstellen in einem so weiten Maße Gebrauch gemacht, daß es äußerst schwierig ist, sich in den Hunderten von Be stimmungen, mit denen die einzelnen Zweige des Wirtschaftslebens bedacht sind, zurcchtzufinden. Besonders schwer wurde es empfun den, daß Bestrafungen auch dann eintreten mußten, wenn der Täter sich in bezug auf die Anordnung in einem entschuldbaren Irrtum befunden hatte. Dieser Härte hat das Gesetz vom 18. Januar 1917 über die Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften über wirtschaftliche Maßnahmen abgeholfen, und das Leipziger Schöffen gericht machte von dieser Nechtswohltat zum erstenmal Gebrauch in einer Anklagesachc, die für Zeitungen und Annoneenvermittlungs- unternehmungen von ganz besonderem Belange ist. Ein Expe ditionsgehilfe eines Annoneenbureaus hatte an ein Berliner Blatt ein Inserat weitergegeben, das nicht zur Zensur vorgelegt worden war, obgleich das vorschriftsgemäß hätte geschehen müssen. Das Schöffengericht sprach den Angeklagten, der glaubhaft versicherte, daß er die in Frage kommende Bestimmung nicht gekannt habe, kostenlos frei, nnd zwar auf Grund des Gesetzes vom 18. Januar 1917. Der Angeklagte war seiner Stellung nach nicht verpflichtet, die Bestim mung zu kennen, denn seine Tätigkeit bestand stets nur in der Ver sendung der fcrtiggcmachten Inserate. Es sei hier noch bemerkt, daß sich das Gesetz vom 18. Januar 1917 sowohl auf die Verordnungen des Bundesrats wie auch anderer behördlichen Stellen, soweit sie auf das Verordnungsrecht des Bundesrats zurückgehen, bezieht, also auch auf das Gesetz betreffend die Höchstpreise, das die Gerichte so ungemein häufig beschäftigt. Farbe der Briefmarken. — In einer Eingabe der Handelskammer zu Hannover vom 20. März an den Staatssekretär des Reichspost amts, die sie dem Deutschen Handelstag mit der Bitte um Unter stützung überreichte, heißt es: »Wir berichten, daß die letzte Vollver sammlung unserer Kammer einmütig beschlossen hat, zu bitten, für die 7Vs- und 15 Pf.-Marken künftig die grüne und rote Farbe wieder zu wählen. Wir lassen uns hierbei von der Erwägung leiten, daß der Grundton der 7Vs- und 15 Pf.-Marken von dem der 3 Pf.-Marken nicht unterschiedlich genug ist, um die Art der Briefsendung auf den ersten Blick zweifelsfrei zu kennzeichnen. Dieses ist aber außer ordentlich wünschenswert und entspricht der angenehmen Gewohnheit vieler Jahrzehnte. Wir möchten daher bitten, nach Aufbrauch der vorhandenen Bestände der 7Vs- und 15 Pf.-Marken die neuen Marken wieder in der alten grünen nnd roten Farbe drucken zu lassen, wie das auch in Bayern geschieht. — Euere Exzellenz dürfen überzeugt sein, daß durch Erfüllung unserer Bitte einem wirklichen Bedürfnisse und dringendem Verlangen von Handel nnd Industrie entsprochen würde.« (»Handel nnd Gewerbe.«) Irreführung. — Unter dieser Überschrift lesen wir in der »Deut schen Wochcnzeitung für die Niederlande und Belgien« vom 15. April 1917. In einem Aufsatz unter dieser Aufschrift geißelt »De Toekomst« die niederträchtige Handelswcise der überaus deutschfeindlichen Amster damer Verlagsfirma Holkema L Warendorff, die in der Herausgabe einer Flugschrift gipfelt, betftelt: »Das Verhältnis Englands zu 403
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