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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.05.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-05-30
- Erscheinungsdatum
- 30.05.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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^ 123, 30. Mai 1914. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. sie ergießt, wenn sie das Mechanische ihres Dienstes verringern und mehr und mehr ihr Wissen auf die Erschließung der ihnen anvertrauten Schätze verwenden wollen. Deshalb sollte auf beiden Seiten das natürliche Bedürfnis zu einem verständigen Interessenausgleich hervortreten. Die Neigung bibliothekarischer Kreise, sich eingehender mit der vom Börsenverein inszenierten Neugestaltung der Dinge zu befassen, wird natürlich erst mit dem Augenblick einsetzen, wo es dem Börsenverein gelingt, allgemein die Überzeugung zu festi gen, daß die geplante Änderung eine wirkliche Verbesserung des gegenwärtigen Zustandes herbeizuführen geeignet ist. Der Kon flikt in der Deutschen Bücherei wird Wohl, abgesehen von per sönlichen Vorkommnissen, letzten Endes dadurch entstanden sein, daß man es verabsäumt hat, vor Beginn der Arbeiten die Interessen des Buchhandels mit denen der Bibliothekare an der Ausgestaltung der Deutschen Bibliographie in das gehörige Gleichgewicht zu bringen.*) Ebensowenig wie man es einem er probten Bibliothekar verdenken kann, daß er sich in seiner wichtigsten Arbeit gestört fühlt, falls er sich in Fragen beschränkt sieht, deren Wert und Tragweite er auf Grund seiner Fachkennt nisse beurteilen kann, ebensowenig wird man es den Vertretern des Buchhandels verargen können, wenn sie nach einem möglichst starken Einfluß bei der Entscheidung über Maßregeln streben, deren finanzielles Risiko ihnen ausschließlich zur Last fällt. Sollen die Beschlüsse des außerordentlichen Ausschusses, den der Börsenverein einberufen wird, wirklich auch von Vertretern der deutschen Bibliothekare getragen werden, so wird sich meiner Empfindung nach empfehlen, wenn der Börsenverein sich nicht auf die Ladung der ihm bisher bei seinen Organisationsarbeiten behilflichen Bibliothekare beschränkt, sondern an die Vertretung der deutschen Bibliothekare das Ersuchen richtet, aus ihrer Mitte eine größere Anzahl von Vertrauensmännern für diese Verhand lungen zu benennen: So könnte auch die Mainlinie wieder eine neue feste Brücke erhalten, wenn die alte wirklich nicht ge nügen sollte. Liegen die Dinge wirklich so, wie ich sie skizzierte, so ist zum mindesten Neigung zur Überwindung der natür lichen Hindernisse vorhanden, die bisher dem Zusammenwirken der Buchhändler und der Bibliothekare auf bibliographischem Gebiete im Wege standen. Es wird die Ausgabe des Ausschusses sein, an der Hand der vorhandenen Instruktionen und Gebräuche die Forderungen zu klären, die beide Interessengruppen an eine brauchbare Bibliographie stellen müssen, um deren Abwägung und Ausgleichung zu ermöglichen. Der Wesensunterschied der beiden Interessen liegt in der Verschiedenheit der Aufgaben, die beiden Gruppen gestellt sind. Die Buchhändler wollen verkaufen; die Biblio thekare sollen verleihen. Eine den Interessen des Buchhandels in rechter Weise dienende Bibliographie muß also alle Bestandteile der Büchertitel in übersichtlicher Form wiedergeben, die dem Käufer das Buch als geeignete Ware kennzeichnet und den Verkäufer in den Stand setzt, eine Bestellung schnell und genau auszuführen. Im Bibliotheksbetrieb tritt an die Stelle des Käufers der Entleiher, an die Stelle des Verkäufers der aus- lcihende Bibliothekar. Die Vorgänge, die sich beim Verkauf der Bücher vollziehen, wiederholen sich natürlich auch bei dem käuf lichen Erwerb der Bücher durch den Bibliothekar. Auch er ver langt volle Kennzeichnung der Ware in den bibliographischen Mitteilungen, sofern sie ihm nicht in natura vorgelegt wird; er bedarf ebenso der Kenntnis des Preises und der Bezugsbedin gungen usw. Neue Anforderungen an die Vollständigkeit biblio graphischer Titelkopien treten für den Bibliothekar von dem Augenblicke auf, wo er die Werke seiner Sammlung etnverleibt und die Abschriften ihrer Titel in die Kataloge einfllgt. Hier ergibt sich die Notwendigkeit genauerer Kennzeichnung all der Teile von Titeln, die mit anderen konkurrieren können und bei denen deshalb nach unterscheidenden Merkmalen geforscht werden muß. In diese Lage kommt der Buchhändler nur selten; der Vgl. hierzu die Ausführungen des Oberbürgermeisters Or. Dltt- rich und des Regicrungskommissars Ministerialdirektor Wirkt. Geh. Rat Dr. Noscher in den Verhandlungen der I. Kammer des sächs. Landtags sBbl. Nr. 121, S. 8S3ff >. Red. Vorname des Verfassers oder der Verlegername genügt ihm meist, um ähnlich lautende Titel auseinanderzuhalten. Wie aber die Preisangabe den Bibliothekar nach dem Erwerbe nicht mehr erheblich interessiert, so hat der Buchhändler in den meisten Fällen kein Interesse an der Ergänzung möglichst aller Vornamen und dergl. Aber ein Superfluum sind beide Mitteilungen für keinen von ihnen. Die Hauptschwierigkeit liegt natürlich in dem bis- her unerfüllten Wunsche der Bibliothekare, die Bibliogra- phiefürihreKatalogarbeitennutzbarzumachen. Da nun Z 2 der Satzungen der Deutschen Bücherei die Verzeich nung der Sammlung nach wissenschaftlichen Grundsätzen ins Auge faßt und die Deutsche Bibliographie auf der Deutschen Bücherei aufgebaut werden soll, so ist Verwertbarkeit der biblio graphischen Arbeiten der Deutschen Bücherei für ihre eigenen Kataloge, also auch für die anderer Bibliotheken, ein rein wirt schaftliches Gebot. Für diese Kataloge soll aber laut Bekannt machung des Börsenvereins die »erprobte preußische Instruktion letzter Fassung« maßgebend sein. Die Hinrichssche Denkschrift behauptet nun und sucht dies durch Beispiele zu belegen, daß an eine für die buchhändlerische Praxis bestimmte Bibliographie wesentlich andere Anforderungen gestellt werden, als an eine für Bibliothekskataloge verwertbare. Der kauflustige Besucher einer Buchhandlung ist wohl meist unge duldiger und weniger genau mit der Literatur vertraut, als der Besucher einer Bibliothek. Aber wer den Leihverkehr an Spezial bibliotheken kennt, die der Tagesarbeit von Behörden, Jnteressen- verbänden u. dergl. dienen, und wer weiß, wie von ihnen schnellste und gründlichste Information bei mangelhaftester Instruktion er wartet wird, der hält jedes Mittel für wünschenswert, das ihm prompt seine Literatur erschließt. Die Ausführungen in der Denkschrift scheinen nur daran zu leiden, daß sie nicht streng die Anforderungen für die Aufnahme und Ordnung der Titel in alphabetische Kataloge von den Gesichtspunkten trennt, die für Sachregister zu dienen haben s eine Vermengung, die auch auf manchen Bibliotheken üblich ist. Für Sachregister müssen selbstverständlich alle sachlichen Bestandteile aus den Titeln verwertet werden; ja es sind außerdem unter Berücksichtigung der allgemein üblichen Terminologie neue Schlagworte zu bil den, falls die ungewöhnliche Fassung der Titel das Auffinden von Werken erschweren sollte, wie dies die großen Schlagwortkataloge trefflich durchgeführt haben. Eine Forderung von Bibliothekaren, falls sie wirklich noch nachdrücklichst erhoben werden sollte, kann ich allerdings nicht für berechtigt ansehen: das ist die Wiedergabe der Titel genau in der zufällig vom Verfasser gewählten Reihenfolge, für den Fall, daß dieser seinen Namen mitten in das Wortgefüge einsetzt. Die preußische Instruktion schreibt dies Verfahren vor, und die Berliner Titeldrucke Verfahren danach; bekannt ist, daß seit 1908 mit dieser Forderung für gewisse Literaturartcn gebro chen ist. Jene ursprüngliche Bestimmung entstammt der Zeit, da man jedes Druckwerk, auch eine Anleitung über Kanaricnvogel- zucht, wie eine Inkunabel ansah und behandelte und dabei nicht die Bedürfnisse des Bibliothekbetriebes ins Auge faßte, sondern sich von einer archivalisch-bibliographischen Hyperkribie leiten ließ. Druckwerke, deren Titelblätter sich, wie nicht selten bei Inku nabeln, in einem sozusagen noch embryonalen Zustande befinden, verlangen allerdings eine Wiedergabe der für die Unterscheidung anderer Ausgaben wesentlichen Bestandteile in genauer Reihen folge. Nicht so moderne Drucksachen. Eine weitere Verschiedenheit der Interessen der beiden Jnteressentengruppen sieht, um noch ein Beispiel anzuführen, die Hinrichssche Denkschrift in dem Grade der Genauigkeit bzw. Vollständigkeit der Personalienangaben der Schrift steller. Beide Parteien haben meiner Erfahrung nach ein er- hebliches Bedürfnis nach allem, was zur Charakterisie rung des Verfassers wie seiner Schrift beitragen kann. Für Bibliotheken ist ihre möglichst eingehende Feststellung für die Unterscheidung gleichnamiger Autoren voneinan der ein unabweisbares Gebot. Die Denkschrift hat aber recht darin, daß die derartigen Ergänzungsarbeiten zu opfernde Zeit für eine buchhändlerischen Zwecken dienende Bibliographie weder 875
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