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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.05.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1912-05-31
- Erscheinungsdatum
- 31.05.1912
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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^ 124, 31. Mai 1912. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 6665 1872 trat Julius Springers ältester Sohn Ferdinand, ge-. boren 1846, gestorben 1906, 1880 dessen jüngerer Bruder Fritz Springer als Teilhaber in die Verlagshandlung ein, deren älteste Söhne jetzt Mitbesitzer sind. Der stetig wachsende Umfang des Verlags erforderte von Jahr zu Jahr größere Räumlichkeiten. De-Halb wurde 1911 im August das neuerbaute Geschäftshaus in der Linkstraße bezogen, ein stattliches fünfgeschossiges Gebäude. Seine Abbildung wie die des hinter Linden versteckten alten Hauses am Monbijouplatz, das länger als 50 Jahre die angesehene Ver lagshandlung beherbergt hat, sind dem Katalog vorangesetzt. Die Tätigkeit des Verlags erstreckt sich gegenwärtig auf die großen Gebiete der reinen und angewandten Naturwissenschaft im weitesten Sinn, ferner der Staats-, Rechts- und Handels wissenschaften. Es würde zu weit führen, die vielen Handbücher der Gesetzgebung, der innern Medizin usw, die Zeitschriften, deren mehr als 20 erscheinen, einzeln aufzuzählen. Die Firma wird außerdem von verschiedenen Reichs- und preußi schen Behörden mit dem Verlag amtlicher und halbamt licher Veröffentlichungen betraut (Mitteilungen aus der Kaiser- lichen Biologischen Anstalt für Land- und Forstwirtschaft, Medizinal-statistische Mitteilungen aus dem Kaiserlichen Gesund- heitsamt, Mitteilungen aus den technischen Versuchsanstalten usw ). Eine dieser Publikationen des Verlags nimmt wohl fast jeder Deutsche zur Hand: das jährlich achtmal erscheinende Reichs kursbuch. Wenn aus einer — und oft gar nicht so kleinen — Station des Auslands kein Beamter über Abgang und Anschlüsse der Züge im eigenen Lande Rat weiß, da nimmt er seine Zuflucht zu dem gelbbroschierten stattlichen Bande. Mehr als einmal ist er mir so als ein Gruß aus der Heimat, ein Erlöser aus argen Dilemmen im Norden und Süden erschienen. Verschiedene der Publikationen des Verlags sind auch zugleich bei der Verlags- buchhandlung Paul Parey in Berlin erschienen. Kleine Mitteilungen. Haftung der Post bei Nachnahmesendungen. — Der Deutsche Handelstag richtete am 4. März an den Reichstag eine Eingabe mit der Bitte, auf eine Änderung des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reiches vom 28. Oktober 1871 insofern zu wirken, daß die Post bei Nachnahmesendungen in allen Fällen für die Einziehung des Nachnahmebetrags hakte. Die Reichstags-Kommission für die Petitionen verhandelte über diese Petition in ihrer Sitzung vom 24. April und erstattete am 9. Mai einen Bericht, dem folgendes zu entnehmen ist. Der Geheime Oberpostrat I)r. König sagte in der Sitzung; »Die Eingabe des Deutschen Handelstags wünscht volle Haftpflicht für die Nach nahmesendungen, so zwar, daß die Postverwaltung dem Ab sender den Nachnahmebetrag auch in den Fällen auszahlen soll, wo dieser versehentlich vom Empfänger der Sendung nicht ein gezogen oder aber von einem Unbefugten — ungetreuen Post beamten usw. — eingezogen und unterschlagen worden ist. Die Zahl solcher Fälle ist im Verhältnis zur Zahl der Nachnahme- sendungen überaus gering. Nach den angestellten Ermittelungen kämen für die Jahre 1909 und 1910 hinsichtlich der Nachnahme briefsendungen 60 Fälle in Betracht, während in diesen beiden Jahren rund 73 Millionen Nachnahmebriefsendungen eingeliefert worden sind. Es kommen also im Durchschnitt auf ein Jahr 30 Fälle und auf rund 1,2 Million Sendungen 1 Fall. — Hierbei kommt in Betracht, daß in vielen dieser Fälle für den Absender ein Schaden überhaupt nicht entsteht, da seine Forderung gegen den Empfänger bestehen bleibt. Auch sind die Fälle nicht selten, daß die Nichteinziehung durch die Absender verschuldet worden ist, sei es, daß der Nachnahmevermerk undeutlich und wenig in die Augen fallend niedergeschrieben ist, sei es, daß die Einlieferung vorschriftswidrig durch die gewöhnlichen Brief kasten erfolgt ist. — Würde der Postverwaltung die Haft pflicht auferlegt, so müßte selbstverständlich, wenn auch nur wenig Ersatzfälle Vorkommen, doch in Frage kommen, für die Nachnahmesendungen eine besondere Behandlung während der Be förderung vom Aufgabeort bis zum Bestimmungsort eintreten zu lassen. Bei der großen Zahl der Sendungen würde dadurch eine große Erschwernis des Betriebs verursacht werden, nament lich für die großen Briefabfertigungsstellen und die Bahnposten. Bei der Schwierigkeit der Arbeit und der Schnelligkeit, mit der sie bei diesen Stellen vor sich gehen muß, ist die Erschwernis, Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 79. Jahrgang. , wie sie durch eine besondere Behandlung der Nachnahme sendungen entstände, höchst unerwünscht. Sie würde auch zu dem erstrebten Zweck nicht annähernd in einem richtigen Verhältnis stehen. — Eine besondere Behandlung der Nachnahmesendungen würde aber im weiteren auch die Selbstkosten der Postver waltung steigern, was naturgemäß dazu führen kann, daß die Beförderungsgebühren, die jetzt denen für gleichartige Sen dungen ohne Nachnahme gleich sind, erhöht werden müßten. Oder es könnte auch in Frage kommen, daß bei gewissen Arten von Sendungen, z. B. gewöhnlichen Briefsendungen, Nachnahmen nicht zugelassen würden, so daß alle diese Sendungen als eingeschriebene Sendungen eingeliefert werden müßten und daher der höheren Taxe dieser Sendungen unterliegen würden. — Die geringe Zahl der Schadensfälle dürfte daher nicht geeignet sein, um die Einführung der vom Deutschen Handelstag gewünschten Garantiepflicht der Postverwaltung zu begründen. Vereinzelte Fälle zum Anlaß zu nehmen, um unter Umständen eine erheb liche Erschwerung des Betriebsdienstes und eine stärkere finanzielle Belastung des Verkehrs herbeizuführen, ist sicherlich nicht zu befürworten.« Die Mehrheit der Petitions-Kommission vertrat gegenüber diesen Ausführungen des Regierungskommissars die Meinung, daß gerade die geringe Zahl von Schadensfällen der Postverwaltung die Übernahme der Garantiepflicht er leichtern müsse. Sie hielt es auch keineswegs für selbstverständlich, daß nach Übernahme der gewünschten Garantiepflicht sämtliche Nachnahmesendungen einer besonderen kostspieligen und zeit raubenden Behandlung während der Beförderung vom Aufgabeort nach dem Bestimmungsort unterzogen werden müßten. Es wurde auch auf die Ersatzpflicht der Eisenbahnverwaltungen hingewiesen, bei welcher Schwierigkeit und Schnelligkeit der Bearbeitung von Sendungen womöglich noch größer wären, als bei der Postverwaltung. Schließlich wurde allseitig der Wunsch aus gesprochen, daß zum mindesten ein Ersatz für verloren gegangene Nachnahmesendungen aus Billigkeitsgründen von der Postverwal tung geleistet werden sollte. Die Petitions-Kommission beschloß deswegen: Der Reichstag wolle beschließen: die Petition des Deutschen Handelstags, betreffend Haftung der Post bei Nach nahmesendungen, dem Herrn Reichskanzler zur Erwägung zu überweisen. (»Handel und Gewerbe«.) Heine im Urteil EampeS. — über den Verleger seiner Werke, Julius Campe, hat Heinrich Heine sich in Anerkennung und noch häufiger in wildem Arger unzweideutig in zahlreichen Briefen ausgesprochen; was aber der Verleger von seinem Dichter hielt, mit dessen Werken er ein glänzendes Geschäft machte, dem er aber auch durch seine Tüchtigkeit zur allgemeinen Verbreitung verhalf, darüber unterrichten uns neue, noch ungedruckte Doku mente, die Prof. Werner Deetjen in dem vom Goethe- und Schillerarchiv bewahrten Nachlaß Jmmermanns fand und jetzt in den »Grenzboten« veröffentlicht. Jmmermann und Heine hatten sich als »Mitstrebende« gefunden, gegenseitig ihre poetische Be gabung anerkannt und wurden dann besonders durch die Fehde mit Platen enger zusammengeschlossen. Heine empfahl Campe, etwas von Jmmermann zu verlegen, und an diese Empfehlung anknüpfend, beginnt der Verleger einen Briefwechsel mit Jmmer mann, in dem er ihm allerlei von Heine erzählt. Der Dichter hatte damals den ersten Band der »Reisebilder« heraus- gegeben und lebte in Lüneburg bei seinen Eltern. »Übrigens befindet er sich wohl«, schreibt Campe am 7. De- zember 1826, »klagt aber über Langeweile, die in Lüneburg zu Hause ist. Heine ist zu gütig gegen mich gewesen. Er glaubt, daß ich für den Autor mehr tue wie andere Verleger; daher wünschte er längst, daß Sie mir etwas zum Versuch übergeben mögten. So zimlich kenne ich das belletristische Publikum mit seinen Eigenheiten. Gern war ich dazu willig, doch hätte ich zum Anfang etwas von Ihnen erhalten mögen, worauf Sie einen besonderen Werth legten. Ich glaube nicht, daß er Ihnen jemals etwas davon gesagt hat: da er für seine Freunde sorgt, ohne darüber zu sprechen.« Während der zweite Band der »Reisebilder« bald folgte, verzögerte sich das Erscheinen des dritten außerordentlich. Am 18. August 1827 klagt Campe: »Von Heine habe ich vor acht Wochen einen Brief aus Brigh ton gehabt, dorthin mußte ich ihm auch Ihre Adresse geben. 869
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