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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.10.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-10-05
- Erscheinungsdatum
- 05.10.1917
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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233, s. Oktober 1917. Redaktioneller Teil. sich in der Hoffnung baldigster Besserung des bewährten Mannes — möge der liebe Gott helfen nnd auch hier die Krankheit, wie so manches, was Kreis Norden anging, zu einem guten Ende führen. Und damit Glück auf ins neue Vercinsjahr! Ihr treu ergebener . gez. Karl Siegismund. Wir freuen uns, Herrn Geheimrat Karl Siegismund jetzt zu den Unseren zählen zu dürfen. Wieder Verkäufern sie. Der Kreis Norden hat der Wiederverkäufersrage immer Beachtung geschenkt. Um eine Wicderverkäufcrliste anzubahnen, hat der Vorstand am 27. No vember 1916 einen Umfragebogen versandt. Bei der nächsten Kreisvereinsversammlnng werden wir Weiler über die Sache berichten. Allgemeines. Die Tätigkeit des Vorstandes war sonst noch vielseitig-genug. In Sachen der Deutschen Bücherei, in solchen des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine und der Buchhändlergildc, aus Anlaß der Wahlen im Buchhandel, in Angelegenheiten des Roten Kreuzes und der Bücherspenden, in inneren Angelegenheiten unseres Kreises usw. hat Ihr Vor stand seine Tätigkeit wie immer ohne Verzug ausgeübt. Auch erwähne ich das freundnachbarliche Verhältnis zum Buch händler-Verband Hannover-Braunschweig, das ungetrübt fort besteht. Gestern und heute tagt in Leipzig ein großer Ausschuß zur Beratung der Nitschmnnnschen Anträge. Wir sollten ver treten sein durch unfern ersten Vorsitzenden, der Hamburg- Altouaer Buchhändler-Verein durch Herrn Th. W e i t b r e ch t. Leider sind beide Herren aus bekannten Gründen an der Teil nahme verhindert; hoffen wir, daß die dortigen Beratungen dem Buchhandel zum Heil und Segen gereichen mögen. Noch immer umtobt uns der Krieg. Aber gerade die jüngsten Ereignisse, die Wiedergewinnung alter deutscher Kultur stätten, erfüllen uns mit fester Zuversicht auf den baldigen, end gültigen Sieg unserer gerechten Sache und auf Siegespreise, die der Opfer wert sind, die das deutsche Volk in mehr als dreijährigem harten Ringen und im Entsagen mancherlei Art hat bringen müssen! Das walte Gott und deutsches Schwert! Festschrift zur Feier des fünfzigjährigen Be stehens der Armoncen-Expedition Rudolf Moffe. Zum 1. Januar 1917. Gewidmet von den Geschäftsführern. Mit zahlreichen künstlerischen Bei lagen. Fol. Berlin, gedruckt in der Buchdruckerei der Firma Rudolf Masse. Geb. <147 Seiten.) Am 1. Januar 1867 hat Rudolf Mosse die Aunoncen-Expedition: »Rudolf Mosse« gegründet. Aus unscheinbaren Anfängen ist das Welt haus entstanden, dessen Betriebsstätte heute ein ganzes Häuserviertel einniinmt, und das den Verlag mehrerer Tageszeitungen, einer Anzahl Fachblättcr, Jahrbücher sowie Druckerei nebst den nötigen Hilfs- gewcrben umfaßt, während der bescheidene 2l^ang, die Annoucen- Erpcdition, ebenfalls einen weltumfassenden Umfang angenommen hat. Am l. Januar 1892, dem Gedenktage 25jährigen Bestehens, haben die Geschäftsführer dem Gründer eine Festschrift überreicht, die mit dem Satze schloß: »Wenn sich das halbe Jahrhundert erfüllen wird, wollen dann wir, nnd die »ach uns sind, kommen und neue Lorbeeren den alten hinzufttgen«. Das halbe Jahrhundert hat sich nunmehr erfüllt, und die jetzigen Geschäftsführer haben es sich nicht nehmen fassen, dem Griinder des Hauses eine neue Festschrift zu überreichen, die in ihrer prachtvollen Ausstattung in Druck und Bild der Buchdruckerei und den technischen Anstalten der Firma alle Ehre macht. Noch heute wie vor 50 Jahren steht der Gründer au der Spitze seines Unternehmens und leitet es mit ungebrochener geistiger und körperlicher Kraft. Wie er es schon zu Anfang verstanden hat, sich ausgezeichnete Kräfte als Helfer zu schaffen, so stehen ihm auch heute solche zur Seite, und nur so ist es möglich, daß e i n Mann es fertigbringt, einem Unternehmen, wie eS das Mossesche ist, vorzustehen. Der Buchschmuck beginnt mit der Mossebüste Manzels, dem sich Mosses Porträt nach einem Ölgemälde Stauffer-Berns aus dem Fahre 1882 anschließt. Es folgen die Bilder von Emil Mosse, Hans Lach- mann-Mossc. Das erste bescheidene Heim der Firma in der Frieörich- straße Nr. 60, Außen- und Innenansicht, die erste Druckerei des Ber liner Tageblatts in der Neuen Friedrichstr. werden dem Beschauer vorgeführt, ebenso wie die jetzt benutzten Grundstücke Jerusalemer straße 46—49 und Schützenstraße 18—25 in ihren verschiedenen Aus dehnungen. Als weiterer Bildschmuck werden die Jnnenränme der Druckerei und der technischen Anstalten vorgeführt; Proben der Kli schees und der sonstigen Ncklamcbedürfnisse werden gegeben, alles in vortrefflicher Ausführung und in anschaulichster Weise. Der Text des Buches bringt zuerst eine Geschichte der Firma und ihrer Inhaber. Das nächste Kapitel ist der Psychologie der Reklame gewidmet, welcher Aufsatz Professor Or. Leopold v. Wiese zum Verfasser hat; Professor I)r. Josef Hellauer bespricht die wirt schaftliche Bedeutung der Zeitungsreklame in Gegenwart und Zukunft. Die künstlerische Zeitungsrcklame wird von Regierungsrat Hermann Muthesius behandelt. Der Weg, den die Annonce durch die ver schiedenen Betriebe des Hauses zu durchlaufen hat, wird dem Leser vorgeführt. Berichte über die Verlagstätigkeit, die Vertriebsabtei- lnng und die Wohlfahrtseinrichtungen der Firma schließen sich an. Ein Rückblick auf die Jahre 1867—1892 macht den Schluß. Jede einzelne dieser Abteilungen verdiente eine längere Besprechung, namentlich die Verlagstätigkeit der Firma, die eine Anzahl Zeitungen und Zeitschriften sowie den bekannten Bäder-Almanach und das Neichs- adreßbuch herausgibt, und nicht zuletzt die Wohlfahrtseinrichtungen der Firma. Hat doch die Kasse der Liebesgabenstelle des Berliner Tageblatts bis zum Abschluß der Festschrift etwa Vs Million Mark in Waren zur Verteilung an die Truppen empfangen und versandt. Mit diesem freundlichen Bilde schließe ich meine Besprechung und wünsche der Firma Rudolf Mosse und ihren Inhabern ferneres Blühen und Gedeihen! N. L. P r a g c r. Kleine Mitteilungen. Verfügung betreffend Ausfuhr von Druckschriften. — Für die Ausfuhr von Druckschriften in das verbündete und neutrale Ausland sowie in die besetzten Gebiete wird — unter Aushebung der Verfü gung der stcllv. Generalkommandos des XII. und XIX. Armeekorps über die Ausfuhr von Druckschriften in das Ausland vom 23. bzw. 14. April 1917 — mit Wirkung vom 5. Oktober 1917 folgendes be- I. Nur auf Grund besonderer Erlaubnis dürfen ausgeführt werden: 1. alle in Deutschland erschienenen Druckschriften, die kein Er scheinungsjahr oder ein späteres Erscheinungsjahr als 1913 tragen; ausgenommen sind die Tageszeitungen und Musikalien mit und ohne Text; 2. alle in Deutschland erschienenen Druckschriften, die als chemische oder technische ohne weiteres erkennbar sind oder kartographischen Inhalt haben (z. B. Atlanten, Reiseführer, Adreßbücher mit Stadt plänen usw.), Nniformbücher und Militärdienstvorschriften; 3. sämtliche im verbündeten Ausland erschienenen Druckschrif ten, die kein Erscheinungsjahr oder ein späteres Erscheinungsjahr als 1913 tragen und wieder aus Deutschland ausgeführt werden sollen. Die Erlaubnis zur Ausfuhr erteilt diejenige Kommandobchörde (stellv. Generalkommando, Gouvernement usw.), in deren Bereich zu 1. und 2. der Verleger, zu 3. der Absender seine Niederlassung oder seinen Wohnsitz hat. Im Bezirke des stellv. Generalkommandos XII. A.-K. ist die Er teilung der Erlaubnis bei der Polizeidirektion Dresden, Presseüber wachungsstelle, nachzusuchen. II. Tic Ausfuhrcrlaubnis muß entweder durch Eindruck oder Auf- stempclung des von der zuständigen Klommandobehördc bekanntgegebe nen Ansfuhrzeichens an sichtbarer Stelle, d. h. regelmäßig auf dem Titelblatt oder bei Broschüren auf dem Buchumschlag, oder durch eine besondere, der betreffende» Druckschrift bcigefügte ausdrückliche Er laub» Verklärung kenntlich gemacht sei». III. Nach dem 15. Oktober 1917 in Deutschland erscheinende Zeit schriften werden zur Ausfuhr nur dann zugelasscn, wenn in die ganze Auflage bereits beim Erscheinen mit Genehmigung der Kom- niandobehörde das Ausfuhrzeichen eingedruckt ist. Die nachträg liche Freigabe zur Ausfuhr nnd Abstempelung durch Haudstempel kann bezüglich der ganzen Anflage, eines Teiles derselbe» oder einzelner Stücke nicht mehr genehmigt werden. II3I
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