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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.10.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-10-02
- Erscheinungsdatum
- 02.10.1917
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19171002
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191710025
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1917
- Monat1917-10
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cklcl-aktisneller Teil. .st 230, 2. Ollober 1917. Bei Festsetzung der Menge werden vorhandene Bestände angc- rcchnct. 8 2. Berlcgcr n»d Trucker solcher aus maschiueuglaltcm, holzhaltigem Truckstapicr geürncklen Zeitungen, deren Ausgadcn in einer Woche nicht mehr als 7 Bogc» zu sc 1 Leiten umfassen und die nicht östcr als einmal täglich erscheinen, unierliegen, soweit sie vor den, M. Juni 1917 erschienen sind, keiner Einschränkung im Verbrauch von Druckpapier der genannten Art, sie dürfe» jedoch in der Zeit vom 1. Oktober 1917 bis zum 31. Dezember 1917 nicht mehr maschinenglaktes, holzhaltiges Druckpapier beziehen, als der vierfachen Menge des Verbrauchs it» Monat September 1917 entspricht. Tie Verleger dieser Zeitungen haben der IlriegswirtschaftSstclie für das Deutsche Zeitungsgewerbe ans ihre Kosten ein Pflichtexemplar jeder Ausgabe durch dje Post regelmäßig bcstellgclbsrci zu überweisen. 8 3. Tie Bestimmungen der 88 3 bis ll di Bekanntmachung über 'Druckpapier vom ÜO. Juni 1919 skj'.eichS-Geji >al. L. dllj bleiben kn Geltung. 8 4. Verboten wird die Beifügung von Fahrpläne», Kursbüchern und Kalendern jeder Art zu Zeitungen und Zeitschriften . 8 5. Londerblätter (ExUablätter) jeder Art dürfe» in keine»! größeren Format hergestellt ,mV::i, als dem vierten Teil eines Bvgens des Formats der Zeitnng entspricht, nnt^r deren Namen das Sonderblatt ausgegeben wird. §6- Die Kriegswirtschastsstelle für das Deutsche Zeitungsgewerbe in Berlin kann Ansnahmen von den im 8 4 lind 5 gegebenen Bestim mungen zulasten. §7. Mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark wird bestraft, »»kr Druckpapier in größeren Mengen verbraucht, als für ihn von der Kriegswirtschaftsstelle für das Deutsche Zeitungsgewerbe festgesetzt wird, oder wer den Borschriften der §8 4, 5 dieser Bekanntmachung zuwiöerhanöelt. 8 8. Die Vorschriften der 88 4 bis 6 treten am Tage der Verkündigung dieser Bekanntmachung, die übrigen am 1. Oktober 1917 in Kraft. Berlin, den 25. September 1917. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. I)r. Helfferich. (Deutscher Neichsanzeiger Nr. 231 vom 28. September 1917.) Die Kriegswirtschastsstelle für das Deutsche Zeitungsgewerbe in Berlin wird in München eine Dienststelle errichten, deren Aufgabe es in erster Linie sein wird, den Verkehr mit den süddeutschen, ins besondere bayerischen Verlegern von Zeitungen, Zeitschriften, Büchern und allen übrigen Papierverbrauchern, die nach der Bekanntmachung über Papier, Karton und Pappe vom 20. September 1917 meldepflich tig sind, zu vereinfachen und zu erleichtern. Die Leitung der Dienststelle ist den Herren Löffler und Heinenberg übertragen worden. Die Geschäftsräume befinden sich Karlstraße 50. Die Tienststunden find im Hinblick auf die Er sparnis an Beleuchtung und Heizung auf die Zeit von 9—4 Uhr fest gesetzt. Die Stelle nimmt ihre Tätigkeit am 4. Oktober 1917 auf. Post. Vom 1. Oktober an ist der zwischen Deutschland und den beiden Großstädten im Gebiete des Generalgouvernements Warschau, Lodz und Warschau, schon bestehende Privatpaketvcrkehr unter den gleichen Bedingungen auf sämtliche Orte des Gouvernements ausge dehnt und Nachnahme bis 800 Mark auf diesen Paketen zugclassen worden. Vom gleichen Zeitpunkt sind ferner im Verkehr zwischen Deutsch land und dem Gebiete des Militär-Generalgouvernements Lublin gewöhnliche nichtspcrrigc Postpakete bis zum Gewicht von 5 Kilogramm ohne Nachnahme zugelassen worden. Die Gebühr beträgt 1 Mark. Die Pakete müssen vom Absender freigemacht werden: sw sind mit den blaugrancn Paketkarten für den Anslandsverkehr sowie einer- weißen und zivci grünen Zollinhaltserklärungen in deutscher Sprache aufzuliefern. Zu einer Paketkarte darf nur ein Paket gehören. In den Paketen dürfen keine Briefe oder Mitteilungen irgend welcher Art (ausgen. Rechnungen, Fakturen oder Verzeichnisse, die den Inhalt des Pakets betreffen) enthalten sein: ebenso sind Mitteilungen auf den Ab schnitten der Paketkarten verboten. Auch dürfen Bargeld oder Wert papiere in die Pakete nicht ekngelcgt werden. Wie bei sonstigen Paketen des Anslandsverlehrs haben die Absender :» Deutschland sich selbst über die bestehenden Ausfuhr- und Einfuhrverbote zu unterrichten und sind für die Folgen der Nichtbeachtung dieser Verbote allein ver antwortlich. Zollfrankozettel sind nicht zugelassen. Für Verluste und Beschädigungen von Paketen wird, abgesehen von höherer Gewalt und einigen Eiiischränknngen, die die Pos Verwaltung des Militär-General gouvernements gemacht hat, wie im Verkehr mit Österreich gehaftet. Nähere Anstnnst erteilen die PostanstaUl n. Personalllllchrichtea. 50jährigcs Dicnstjubiläum. — Am 1. Oktober tonnte Herr Ju lius Lange auf eine ununterbrochene 50jährige Tätigkeit in der Hahnschcn Buchhandlung in Hannover znrückblicke». Am 1. Okiobe 1807 war er als Lehrling dort eingetrcten und hat es verstanden, sich durch Fleiß und Umsicht cmporzuarbeiten, so daß er am 1. Oktober 1908 znm Prokuristen ernannt wurde. Fn voller körperlicher und geistiger Frische wallet er noch heute seines Amtes. Aus Anlaß sei nes 50jährigen Jubiläums wurde ihm der Königliche Kronenorden 4. Klasse verliehen. Jubiläen. Den Festtag 25jähriger Jnhaberschaft ihrer Firmen konnten am 1. Oktober folgende Herren begehen: Hermann Helmke in Hildesheim; Earl KelIne r in Fa. Ioha n n V e lten , Verlag, in Ä a r l s- rnhe (Baden): Ferdinand Sohn in Fa. I. G. S ch m i tz ' s ch e B n ch - und Kunsthandlung in Köln. Ferner vollendeten sich gestern ebenfalls 25 Jahre, seitdem Herr Adolf Bnrow, der Vorsteher der umfangreichen Expeditionsab- teilnng des Barsortimcnts von K. F. Koehler in Leipzig, seine Tätig keit bei dieser Firma anfnahm. Auch diese» Jnbilaren allen gelten unsere besten Glückwünsche! Auszeichnung. Herr Ernst Langfeldcr, Chef der Firma G. Szelinski K Co. in Wien, k. k. Oberleutnant, Besitzer des Kignui» l^auäis«, wurde mit dem Ritterkreuz des Franz Josef-Ordens ausge zeichnet. Zum sechzigsten Geburtstage Hermann Sudcrinanns <3". Sep tember 1917) hat der Börsenvcrein der Deutschen Buchhändler dem Dichter nachfolgenden Glückwunsch gewidmet: Als Freudendarbringer Und Herzsnsbezwinger Erscheint uns der Dichter. Er bringt seine Gaben Für die, so sich laben, Und macht ans den traurigen frohe Gesichter Die Neider und Kläffer, Die jeglichen Treffer Mit Kaltsinn bekritteln, Die soll er nicht achten: Sein Dichten und Trachten Sei einzig, die Früchte vom Lebensbanm schütteln. Er beut zum Vermächtnis Sich selbst zum Gedächtnis Im Spiegel der Seele den Spiegel der Zeit. Die Nachwelt wird richten Und schlichten und sichten: Nur sie hat das Würd'ge geweiht und gefeit. Gestorben: am 10. September an den Folgen einer im Kampfe fiirs Vater land erlittenen Verwundung Herr Artur Bei licke, ein geschätzter Mitarbeiter der Verlagsbuchhandlung Oi-. Max Jä- neckc in Leipzig. Edgar Degas f. — Wie der »Voss. Ztg.« ans Paris gemeldet wird, ist dort der Maler Edgar Degas im Alter von 83 Jahren gestorben. Bilder des Künstlers, deren Stoffe hauptsächlich dem Leben der Tän zerinnen und Jockeis entnommen sind, weisen fast alle großen modern- geleitcten Museen Deutschlands auf. 1120
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