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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.05.1927
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- 1927-05-06
- Erscheinungsdatum
- 06.05.1927
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>06, 7, Mai 1927, Redaktioneller Teil, Werl fast doppelt lange -und doppelt gefährlich geworden sind als vor einem halben Jahrhundert, und daß sich die bedeutend raschere Verbreitung der geistigen Werte mit einem rascheren Vergessen und Veralten notwendig rächen muß. Die Generationen jagen jetzt so ungeduldig aneinander vorbei, daß man sogar bei den noch Lebenden (ich unterlass« die Namen) einen Teil ihres Werkes schon als historisch und fremd fühlt. Selbst bei dramatisch so voll kommenen Werken wie den Frühdramen von Hauptmann und Schnitzlers »Liebelei- tut es heute bereits not, sie im Kostüm zu spielen, um sinnlich darzustellen, daß ihre Sittemvelt, ihr Rhyth mus und ihre Rsdeform nicht nrehr identisch sind mit dem Zei-t- und Lebensgefühl unserer Welt: und ich wählte vom Drama tischen noch -das Beständigste, Dreißig Jahre bedeuten eben heute nicht mehr eine, sondern drei geistige Generationen, Aber greifen wir ins Unmittelbare, fassen -wir geradewegs das Anläßlich«, um an einem Beispiel Schaden und Nutzen einer Schutzfristverlängerung abzuprüfen. Wer kommt jetzt in Betracht von frei werdenden Autoren? Zunächst die drei wirklich Großen, Conrad Ferdinand Meyer, Theodor Fontane und Friedrich Nietzsche, Nun, und -da -wage ich zu sagen — bei aller Hochschätzun-g Fontanes und Meyers —, daß für sie beide das Aushören der Schutzfrist ein Glüclssall ist, weil die letzte, wahrscheinlich sogar allerletzte Möglichkeit einer breiten, fruchtbaren Volkswirkung — »letzte Eisenbahn-, wie man -im Volke -sagt. Gewiß, -ich tveiß um alle Vorzüge der -sauberen Fontaneschen Prosa, ich weiß um^den klassizistischen Reiz von Conrad Ferdinand Meyers Novcllcnkunst, ich bejahe gerne, daß -sie heute noch — aber nur heute noch! — durch ein Freiwerden auf diese Generation und die nächste ein dringlich zu wirken vermöchten. Aber in zwanzig Jahren? — Wird -dann wirklich das Fontanesch-e Preußen einem schon ganz anderen Deutschland, und die-etwas schwerfällige Üppigkeit Meyers einer beschleunigt rhythmisierten Welt Wesentliches noch zu sagen haben? Ist nicht gerade die kräftige Galvanisierung, die jedes- uial -die Freigabe eines Werkes mit -sich bringt, für -diese beiden (die wir doch alle ehren) die letzte Möglichkeit, mit Hund-er-ttrusen- dcn verbunden zu sein, eine Möglichkeit, die ein Vcrlängeru-ngs- gesetz ihnen nicht nur -verzögern, sondern eben -durch die Ver zögerung vollkommen entziehen -würde? Und in wessen Namen geschieht diese Vernichtung -der Höchstwirkung? Im Namen -der Erben und zum Profit -gar nicht Blutsverwandter, zuletzt -aber gegen den Willen wenn schon nicht des Schöpfers, so doch der Schöpfung selbst. Denn jedes Kunstwerk hat in -sich den Willen, zu wirken. -Es will einströmen -in -sein Volk, und diese strömende Ader darf niemand unterbinden, sein Recht auf höchste Lebendig keit scheint mir heiliger als jedes Erbrecht und Familiensi-dcikom- miß. Ich weigere mich darum, sentimental zu werden bei dem Gedanken, zehn oder zwölf Enkelkinder eines großen Gestalters (mehr kommen auch bestenfalls innerhalb einer Generation nicht in Frage) könnten am Ende dreißig Jahre nach -des Schöpferischen Tod rontenlos -werden. Denn um -sie herum find Hunderte Millio nen von -gleichfalls Renten-losen: -sie aber haben (und ich nenne -dies allem Lächeln -zum Trotz einen Vorzug und- einen Wert) -dazu noch -den Stolz, -blut-gleich zu sein mit einem der Großen -ihrer Nation, Und um dieses Dutzends Menschen willen sollte wirklich noch zwanzig Jahre -länger die Ader -abgcbuuden werden, solang« sie noch blutkräst-ig und zeugungsfähig kreist? Gerade wer -in dieser Frage an sich -denkt und an sein Werk -— und ich beneide all jene, die so kühn von sich denken — gerade der sollte seinen! -gestalteten Gefühl die Möglichkeit einer letzten Wiederkehr zu sichern -wissen. Dreißig Jahre -des zwanzigsten Jahrhunderts, -des -hitzigsten aller Zeiten! — Freunde, Kameraden, denen diese Frist nicht genug scheint, -erlaubt mir ein rückhaltloses Wort: woher nehmt -ihr den Mut, die Zeit für so träge zu halten? Ihr fordert fünfzig Jahre, weil momentan die Verleger klagen — ja, wißt ihr denn, ob es Verleger im jetzigen Sinne (die Buchgemeinschafden sind ja nur eine Stufe) in zwanzig Jahren noch geben -wird? Und seid ihr — auch Radio und Kino sind nur Etappen -im Sturzrennen der Technik —, seid ihr denn so gewiß, daß in den nächsten Jahrzehnten das Buch überhaupt noch -wesentlicher Träger der geistigen Ver blattung sein -wird? Und warum sollte, -da Privilegien, Kronen und Rechte bei jedem Zeitsturm wie Apfel vom Baume fallen, gerade das Erbrecht von allen Rechten so herrlich Tabu bleiben, daß ihr mutig seine Selbstverständlichkeit um ein Lebensdrittel verlängert? Fünfzig Jahre -des zwanzigsten Jahrhunderts — ich fühle solch einen hallenden Zeitraum als so magisch erfüllt mit unausdenkbaren Verwandlungen, daß alle weitfristigen Maß nahmen mir phantasielos scheinen und von vorneweg der Ver nichtung bestimmt, aller »Schutz- bloßes Spinnweb, all« Siche rungen verlorene Liebesmüh, Nein, lassen wir unfern kleinen Zirkel von so unausmeßbaren Maßen! Sorgen mir mit aller Leidenschaft, daß dem Geistigen sein Rang in der gegenwärtigen Welt verbleibe, daß Lebendiges von Wert im Lebendigen wirke und sich verbreite, aber bestimmen wir nicht vorzeitig gefährliche Legate für das vierte und fünfte Geschlecht, Mag überall das Erbrecht noch gelten, hier hält sein Einspruch moralisch nicht stand. Denn der rechte Besitzer eines Werkes ist gar nicht sein Schöpfer: immer habe ich ihn zunächst als einen Beschenkten empfunden, als einen, -dem Gnade von einem Oben ein Herrliches zur Ver waltung aus Erden, also bloß zur Leihe, übertragen. Hat er das geistig Zugeteiltc würdig verwaltet, so möge noch seinen Nächsten Wärme des Lebens -davon bereitet sein, gewiß: dann aber gehöre es wieder niemandem und allen. Drei Tage nach -dem Tode auch des Größten, und sein Leib fällt an die Würmer, er löst -sich ins Gestaltlose auf: da -darf nach -dreißig Jahren wohl auch sein gei stiges Dasein sich frei ins Lebendige lösen, Humus werden und schöpferischer Stoff für sein Volk und Geschlecht, Variationen über ein bekanntes Thema. Von Or. G, A. E, Bogen g. Die Schutzfristfrag« ist ein« -kulturpolitische und mit ihr na- tion-alökonomische Frage: Bewirtschaftung der immateriellen Güter eines Volkes, Ein Äqui-va-lenzprinzip -sucht ihre Lösung aufzu finden, um zwischen den privatrechtlichcn Ansprüchen der Urheber und Verleger und den öfsentlichrechtlichen des Volkes in seiner Staats- und Wirtschastsgesamtheit eine» Ausgleich hcrbeizuführeu. Die Ausgestaltung der in der immateriellen Güterproduktion her- vortretcnden Kulturinteressen beruht nicht ausschließlich auf der Einzelleistung, die, mag s-ie Entdeckung oder Erfindung oder sonst eine »Schöpfung« sein, nicht nur ihrem Urheber zugehört. Denn er verdankt seine Errungenschaft eines immateriellen Gutes als ein Kind seiner Zeit -den Voraussetzungen, die er vorfin-det und die in einer geistigen Gesamtheit wirksam sind. Er sind-et, formt, spricht aus, -was »in -der Lust liegt-, noch unerkennbar -gefühlt, noch nicht erkennbar gedacht und gestaltet. Ein Kulturphäno men verkörpert sich durch seine und in seiner Persönlichkeit, er wird zum Prometheus, Es fühlt und denkt und gestaltet sich in dem aus einem Psycho-Chaos wachsenden Psycho-Kosmos, Nicht zufällig scheint -cs zu -sein, wenn die- epochemachenden, die größten Meister der Menschheit wie Moses -sind, Propheten, die selbst das gelobte Land, zu dem sie hinführen, nur aus der Ferne -schauen sollen. Denn sie sind Menschen, die mit ihren Taten noch in einer Vergangenheit weilen, der -sie bahnbrechend und wegweisend -die Wendung in eine neue Zukunft -geben. Als Goethe den Begriff einer Weltliteratur in feiner Wesenheit zu bestimmen suchte, -faßte er -ihn sozialwiss-enschaftlich: die Ideen wirken, nicht die Literaten, Und er unterschied des Einzelnen literarische Produktivität von seiner -literarischen Produktion, Gehalt und Gestaltung machen ein Meisterwerk -des -Schrifttums zu einem Lebendigen, -dessen Ur heber sein Vater, dessen Mutter sein Volk, seine Zeit, dis Mensch heit ist. Die Lebenskraft einer Schristtumsschöpfung ist ihre litera rische Produktivität, Anteil an ihr hat die Gesamtheit nicht bloß durch die Aufnahme und Fortführung dieses Werkes, sondern auch durch dessen Erzeugung, Darauf beruht, ethisch, das Recht der Ge sellschaft an den immateriellen Gütern ihres Lebensraumes, Das Individualrecht hat feine Grenzen im Sozialrecht einer jeden St-aatsbildung, wenn -anders eine solche überhaupt die Ver einheitlichung einer Gesellschastsformung und -ordnung durch ihre Verfassung sür »Recht» und »Wirtschaft« herbeiführen will. Die Ausgleichungen, die Berichtigungen und Feststellungen der Gren zen erstrebt die Gesetzgebung, die den privatrechtswirtschaftlichen Verkehr regeln will, auch in dessen Jmmaterialgüterrecht, d, h. S49
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