Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.12.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-12-17
- Erscheinungsdatum
- 17.12.1917
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19171217
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191712175
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19171217
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1917
- Monat1917-12
- Tag1917-12-17
- Monat1917-12
- Jahr1917
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. X° 293, 17. Dezember 1917. 8 e. Die den Musikalien Handel betreibenden Ver bandsmitglieder haben die Rachlaßbestimmungcn des Vereins der Deutschen Musikalienhändler in Leipzig zu befolgen. 8 7. An gewerbsmäßige Wiederverkäufe! ist ein Nachlaß zulässig, doch sollte derselbe beim unmittelbaren Bezug vom Verlag nicht die Höhe des vollen Buchhändlernach lasses erreichen. An alle Wiederverkäufe! ist nur unter der Bedingung zu liefern, daß sie ihrerseits die Verkaufsordnung der Vereinsmit glieder einhalten. Im übrigen bleibt der Verkehr mit Wiederverkäufe!» be sonderer Vereinbarung überlassen. Konsumvereine sind nicht als Wiederverkäufe! an zusehen. 5. Der Buchhändler-Verband für das König reich S a ch s e n hat in seiner Hauptversammlung vom 15. Juli 1917 neue Verkaufsbestimmungen angenommen. Der Verein Dresdner Buchhändler hat seine Verkaufsbcstimmungen in Einklang mit denen des Buchhändler-Verbandes für das Königreich Sachsen gebracht. Die nachfolgenden Bestimmungen wurden vom Vorstand des Börsenvereins genehmigt. 8 I. Für den geschäftlichen Verkehr der Buchhändler und Wie derverkäufe! mit dem Publikum im Verbandsgebiet sind außer der Verkaufsordnung des Börsenvereins die nachstehenden Vcr- kaufsbestimmungen verbindlich. (Vergl. Verkaufsordnung Z 2 Abs. 1 und Z 5 Abs. 2 u. 3.) 8 2- Dem Publikum darf bei Verkäufen gegen bar und in Rech nung keinerlei Skonto gewährt werden. 8 3- Im Verkehr mit dem Privatpublikum, Behörden, öffent lichen und Anstaltsbibliotheken darf keinerlei Rabatt oder Skonto angcboten oder gewährt werden. Ein Rabatt bis zu 7X7° darf längstens bis zum 31. März 1929 an öffentliche Bibliotheken ge währt werden, die einen Vermehrungsetat (Bücher, Zeitschriften und Buchbinderlöhne) von mindestens 10 090 Mark jährlich haben und bereits vor dem 1. April 1917 diese Rabattvergünsti gung genossen. Auf Zeitschriften, welche öfter als 12mal jährlich erscheinen, auf Lehrmittel und alle vom Verleger mit weniger als 30°/° rabattierten Artikel darf kein Rabatt gewähr! werden. 8 4. Der Barpreis gilt auch für Verkäufe in Rechnung, wenn die über einen Zeitraum von höchstens 3 Monaten lautenden Aus züge binnen 39 Tagen nach Ablauf dieses 3. Monats bezahlt werden. 8 5. Für Zeitschriften, die jährlich mehr als 12mal erscheinen, muß ein vierteljährliches Bezugsgeld von mindestens 15 Pfg. erhoben werden, gleichgültig, ob die Zeitschrift zugestellt oder abgeholt wird, ob der Bezieher eine oder mehrere Zeitschriften erhält. Von heftweise bezahlenden Beziehern wird dieses Be zugsgeld, nicht erhoben. 8 6. Bei Artikeln, für welche der Verleger einen Ladenpreis nicht bestimmt hat, kann vom Vorstande ein für die Buchhändler seines Bezirks verbindlicher Verkaufspreis festgestellt werden. 8 7. Zuwiderhandlungen gegen diese Verkaufsbestimmungen können vom Vorstande mit einer Konventionalstrafe von 10-59 Marl belegt werden, sofern die Verstöße nicht auf Grund der Satzungen des Verbandes und des Börsenvereins (Aus schließung, Sperre) behandelt werden müssen. Von nachstehender Bestimmung, die der Kreisverein selbst zu schützen hat, nahm der Vorstand des Börsenvereins Kenntnis: 1262 8 4 Abs. 2. Für alle Lieferungen, die nicht innerhalb dieser Frist be zahlt werden, muß unbeschadet der gesetzlich zulässigen Verzugs zinsen ein Preisaufschlag von 57» erfolgen. Mehr Bücher in dis Häuser! Daß der Deutsche, der sich nicht von Berufswegen mit Bü chern beschäftigen muß, ein schlechter Bücherkäufer ist, dürste sich als ein Glaubenssatz aller Buchhändler von Geschlecht zu Ge schlecht vererben, obwohl in de» letzten Jahrzehnten gewiß auch eine Wendung zum Besseren eingelreten ist. Dank der zahlrei chen populären Sammelbibliothcken, die Wissen und Bildung zu verbreiten sich bemühen, sowie dank der billigen Volksaus gaben zahlreicher wissenschaftlicher und belletristischer Werke kann man doch schon in recht vielen Bürgerhäusern einige, wenn auch bescheidene Bücherbestände antreffen, desgleichen haben die Warenhausbuchhandlungcn dazu bcigetragen, in weilen Kreisen, die das Buch bisher nur in der Gestalt des Lieferungs- romans oder in der abgegriffenen Scharteke des Leihbibliothek bandez kennen gelernt hatten, das Gefühl zu erwecken, daß man schließlich auch ein Buch von halbwegs anständigem Äußern sich kaufen könne, ohne gleich in den Ruf eines leichtsinnigen Ver schwenders zu kommen. Es ist hier nicht der Ort, zu untersuchen, warum und wie sich diese vielen Generationen anhaftende »Scheu« vor dem Bücher lauf beim deutschen Bllrgerstand, der doch sonst ernsthaften und nachdenklichen Dingen nicht aus dem Wege ging, befestigen konnte; Wohl aber darf man darauf Hinweisen, daß der Buch händler selbst daran, z. Tl. wenigstens, schuld war, wenn sein Laden so wenig Anziehung für die große Masse bot und durch Jahrzehnte hindurch immer mehr zu einer stillen Oase in den brandenden Wogen des Gcschäfislebens wurde. Der teure Preis der Bücher, hervorgerufen durch den kleinen Absatz bzw. beides in notwendiger Wechselwirkung, das ablehnende Verhalte» der Sortimenter gegen billige Volksausgaben — Wohl noch eine vererbte Aversion gegen die wohlfeilen und unnoblen Nachdrucke aus der Zeit der Nachdrucksverwilderung —, sodann die mehr gelehrte als kaufmannsmätzige Geschäftsführung der Buch händler, die Abneigung gegen eins laute, wenig vornehme Re klame haben, im Verein mit den lange Jahre hindurch sicher recht bescheidenen Einkommensverhältnissen des Durchschnitts deutschen, dazu beigetragen, daß unser lieber Mitbürger seine geistige Nahrung in der Hauptsache nur aus der Tageszeitung bezog und zu einem Bücherkauf sich schwerer entschloß als zu einem Weinkauf. Auch die Zeit des wirtschaftlichen Aufschwungs, die wir etwa von der Mitte der 79er Jahre an spürbar erkennen, wurde vom Buchhändler noch nicht recht ausgcnutzt, ein ver loren gegangenes Gelände zu erobern und sich auch gegenüber der breiten Masse des Volkes bemerkbar zu machen. Wohl suchte das illustrierte Prachiwerk, im Geschmack der Zeit, dem Verlan gen des Protzentums des Emporkömmlings, als welcher sich unser »neues Deutschland« cinführte, gerecht zu werden, allein seine Zeit war doch bald dahin, und es fand in den zahlreichen illustrierten Zeitschriften und den größeren Licferungswerken einen unzureichenden Ersatz, unzureichend insofern, als mit den Zeitschriften kein dauernder Besitz und mit den Liefe rungswerken (Konversationslexika u. dergl.) kein Nutznngs- besitzin das deutsche Bürgerhaus kam. Nun soll mit Kriegsende,für Deutschland ein neuer wirt schaftlicher Aufschwung kommen, der bei einem Teil unserer Volksgenossen infolge der Kriegsgewinne schon jetzt ein gesetzt hat. Dessen sollte sich auch der deutsche Buchhandel be wußt werden und nach Mitteln und Wegen sinnen, um sich einen Teil an der Ernte zu sichern. Mit dem Beiseitestehen und auf den Zufall warten, ob er das Glück ihm in den Schoß werfen will, ist nichts getan. Man muß dem Erfolg entgegengehen, wenn man seine Einkehr ins eigene Haus will, sonst ladet ihn der zuvorkommende Nachbar zu Gaste. Ich möchte daher folgendes zur Anregung für die beteiligten Buchhändlerkreise bringen. Wer heute in einer Möbelhandlung die Wohnungseinrich- tungcn sieht, wird selten oder nie einen Bücherschrank unter den-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder