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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.12.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-12-01
- Erscheinungsdatum
- 01.12.1917
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. iXi 289, 1. Dezember 1917. Bekanntmachung Unsere Geschäftszeit ist vom I. Dezember 1917 ad bis auf weiteres durchgehend, und zwar: Montag b i s Freitag von 8—5 Uhr, Sonnabends von 8—3 Uhr. Leipzig, den 3V. November 1917. Geschäftsstelle des Börscnvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, vr. Orth, Syndikus. Was ist der Teuerungszuschlag und wie wirkt er? Beleuchtet von R. L. Prager. Man sollte kaum glauben, das; es noch nötig sei, nach den zahlreichen Erörterungen mündlicher und schriftlicher Art über diesen Gegenstand die obige Frage zu stellen oder sie zu be antworten. Die gerade in letzter Zeit sich häufenden Einsen- düngen im Börsenblatt haben mich aber überzeugt, das; es noch viele Kollegen gibt, denen die obige Frage beantwortet werden mutz. Wenn dem nicht so wäre, wie könnte erörtert werden, ob es besser sei, einen Teucrungszuschlag zu erheben oder den Ladenpreis zu erhöhen! Es sei mir deshalb ein kurzes Wort gestattet; ich kann mich auf meinen Aufsatz im Buchhändlergilde-Blatt über diesen Gegenstand berufen und bemerke, daß ich noch einige wenige Exemplare dieses Aufsatzes auf direkte Bestellrmg unentgeltlich und postfrei abgeben kann. Was ist der Teuerungszuschlag? Der Teuerungszuschlag ist ein Betrag, der einen Ausgleich bieten soll für die augenblickliche Teuerung aller Geschäfts- und Lebensbedürfnisse, die bei der Festsetzung dss dem Sortimenter vom Verleger gewährten Rabatts weder berücksichtigt worden sind noch berücksichtigt werden konnten. Er dient also gerade zur Aufrcchterhaltnng des Ladenpreises, den er unberührt läßt, und ist nicht als eine dauernde Erhöhung gedacht, sondern soll nur so lange bestehen, wie die Verhältnisse, die seine Einführung not wendig gemacht haben, andauern. Damit erledigt sich auch zum Teil schon die Frage, ob cs nicht besser sei, lieber den Laden preis zu erhöhen, um den gewünschten Ausgleich zu erzielen. Der Ladenpreis kann und muß erhöht werden, wenn die Herstellungskosten und anderes eine Erhöhung rechtfertigen. Er sollte aber nicht erhöht werden für Bücher, die bereits vor dem Kriege unter normalen Bedingungen hergestellt worden sind. Für diese Bücher ist der Ladenpreis seinerzeit festgesetzt worden, und die jetzigen Verhältnisse können nichts an ihm ändern. Zudem hat diese Erhöhung des Ladenpreises die üble Neben wirkung, unser gesamtes Katalogmaterial wertlos zu machen. Heute ist kein Sortimenter imstande, mit Sicherheit den Preis eines Buches zu bestimmen, und Verluste sind bei Vorauszah lungen oder schriftlichen Preisangaben unvermeidlich. Wenn dem Verleger die heutigen Teuerungsverhältnisse ebenso drückend sind wie dem Sortimenter, so sollte er nicht den Laden preis seiner älteren Werke erhöhen, sondern ebenfalls einen Teucrungszuschlag erheben, der fortzufallen hat, sobald nor male Verhältnisse eingetreten sind. Der Teuerungszuschlag bewirkt also gerade eine Aufrccht- erhaltung des Ladenpreises, nicht seine Aufhebung, während die jetzt täglich geübte Erhöhung des Ladenpreises neben Teue rungszuschlägen seitens des Verlags geradezu geeignet ist, den Ladenpreis zu vernichten. Ich bin ein grundsätzlicher Gegner der dauernden Erhöhung des Ladenpreises älterer Werke. Eine solche Erhöhung schadet Autor, Verleger und Sortimenter in gleicher Weise, da die Absatzfähigkeit unter allen Umständen darunter leidet. Sic leidet aber nicht unter einem Teucrungszuschlag, der zeitlich gedacht ist, weil heute das gesamte Publikum an eine derartige Erhöhung gewöhnt ist und ihre Berechtigung anerkennt. In meinem oben angezogenen Gildeblatt-Aufsatz habe ich zuge geben, daß ein Teuerungszuschlag die roheste wirtschaftliche Form der Ausgleichung zwischen Bedarf und Erlös sei, daß er aber den !238 Vorzug habe, ohne weiteres aufgehoben werden zu können, wenn der Grund zu seiner Erhebung sortgefallen sei. Es haben sich auch Regierungen, Stadtverwaltungen, große industrielle Be triebe, auch unser Börsenvereinsvorstand und der gesamte Han- dclsstand veranlaßt gesehen, den Teuerungszuschlag zur Aus gleichung der ungeheuren Lasten, die auf allen Betrieben ruhen, denen weder ein Rabatt, noch ein sonstiger Gewinn als Aktiv posten gcgenübersteht, einzusllhrcn. Sollte allein der Sortimentsbuchhandel dies nicht dürfen? Nochmalige Erhöhung der Druckpreise. Eine abermalige Erhöhung der Druckpreise, die am 26. November in Kraft getreten ist, wurde kürzlich vom Tarifamt der Deutschen Buch drucker unter Berufung auf die Beschlüsse des Tarifausschusses vom 24. Oktober d. I. bekanntgcgcben bzw. angeordnet. Allen Buchdrucke reien, die der Tarifgemeinschaft der Deutschen Buchdrucker angehören, wird cs zur Pflicht gemacht, von? 26. November an folgende Aufschläge ans die im Buchdruck-Preistarif vorgesehenen tarifmäßigen Preise für Satz, Druck, Aufmachungs- und Nebenarbeiten eintreten zu lassen: 86 Prozent für Werke und schon bestehende Zeitungen mnd Zeit schriften; 60 Prozent für neue Zeitungen und Zeitschriften; iOO Prozent für Kataloge, Preislisten usw.; 250 Prozent für Stereotypieplatten und Galvanos; 140 Prozent für Qualitätsarbeiten; 120 Prozent für Akzidenzen und 120 Prozent für Aufmachungs-, Broschur- u. Buchbinderarbeiten. Zn Nr. 86/87 der »Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker« (»amtliches« Orgau des Deutschen Buchdruckereibesitzer-Vereins) wird zu diesen Aufschlägen in ausführlicher Weise Stellung genommen und die Berechtigung zu der abermaligen wesentlichen Verteuerung aller Druckousträge zu begründe» versucht. Da der Verlagsbuchhandel durch die neuen Preisfestsetzungen erheblich betroffen wird, so darf wohl angenommen werden, daß der Deutsche Verlegerveretn zu dieser ganz außerordentlichen Preissteigerung Stellung nehmen wird. Wir kön nen daher einfach berichten, wie sich der Deutsche Bnchdruckereibesitzer- Verein seine Preispolitik znrechtgelegt hat, und dem einzelnen Ver leger nur raten, da, wo Verträge bestehen, sich ans diese zu stützen und im übrigen Berechnungen bei verschiedenen Druckereien einzuholen, ehe eine Arbeit vergeben wird. Wenn die Preiserhöhung den Verlags buchhandel veranlassen würde, die Bcdürfnisfrage bei der Herausgabe seiner Werke noch strenger zu prüfen, als es unter dem Druck der gegenwärtigen Verhältnisse schon geschieht, und nicht nnr der Konkur renz der Druckereien untereinander, sondern auch der Frage einer möglichen Interessengemeinschaft mit in gleicher Richtung tätigen Ver legern Aufmerksamkeit zuzuwcndcn, so könnten dabei Literatur und Geschäft in gleicher Weise gewinnen. Die enorme Erhöhung der Druckpreise wird vor allein ans die am 24. Oktober d. I. vom Tarifansschusse den Buchdruckcrgchilfen zuge- standencn erhöhten Teuerungszulagen znrückgeführt, die gleichfalls erstmalig in der Lohnwoche vom 26. November bis 1. Dezember ge zahlt werden müssen. Beispielsweise erhält in Leipzig ein verheirate ter Gehilfe (Handsetzer) außer seinem tariflichen Mindestwochcnlohn im Betrage von 33 eine wöchentliche Teuerungszulage von 19 also insgesamt 52 ^ (in Berlin 34.38 -4- 23 .// — 57.38 ^/i). Außer dieser Zulage sind den Gehilfen noch besondere Entschädigungen auf die bisherigen Sätze für Überstunden sowie für Sonn- und Feiertagsarbeit zugestanden worden. Sodann wird seitens des Buchdrucker-Vereins bzw. der »Zeit schrift« auf die sonstigen Mehraufwendungen hingewiesen, die im Ver ein mit den Teuerungszulagen an die Gehilfenschaft die beschlossenen Aufschläge erforderlich machten. Es wird ferner betont, daß der Grundpreis einer Drucksache, auf den der Aufschlag berechnet wird, selbst »kein zu niedriger« sein darf. Bezüglich der vertrags mäßig laufenden Arbeiten wird u. a. gesagt, daß ein Teil der Buch- drnckercibcsitzcr es versäumt habe, schon früher eine gründliche Re vision veralteter Preise vvrzunehmcn. »Mit dem Inkraft treten der erhöhten Teuerungszulagen ist für alle B n ch d r n ck e r c i c n . die ihre Preisberechnung b i^' jetzt noch nicht ans den B n ch d r » ck - P r e i s t a r i f g e st ü tz t haben, der geeignetste Zeitpunkt gekommen, in die rechte Bahn c i n z u l e n k e n. B e g ü n st i g t w i r d gegen wärtig ein entschlossenes Vorgehen auch insofern,, als die Drnckaufträgc von den wenigen noch zur Ver fügung stehenden Arbeitskräften kaum bewältigt werden können und in den Auftraggeberkreisen:
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