Redaktioneller Teil. Mit dem Jahre 1918 beginnt da« Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel im 85. Jahrgang zu erscheinen. Die Lieferung erfolgt an die Mitglieder des Börscnvereins in einem Exemplare als Vercinsorgan kostenfrei gegen die Verpflich tung, es Nichtbuchhändler» nur mit Genehmigung des Vorstandes und solchen Buchhändlern, deren Ausschließung aus dem Börsenvercin oder über die die Verhängung der Maßregeln beschlossen wurde 4 Ziffer 6 und lock der Satzungen), überhaupt nicht mitzu- lcilen. Die Zustellung des Frciexemplarcs erfolgt im Deutschen Reiche nur durch Postüberweisung, den Mitgliedern im Ausland wird der Bezugswcg freigestellt. Sic können das Börsenblatt wie folgt beziehen: a) durch Kommissionär b) unter Kreuzband (bei Zahlung der Portoauslagen) c) durch Postbezug unter Vergütung des für die Postzeitungspreislisle angemeldcten, für das Kalcnderhalbjahr auf IVO Mark festgesetzten Betrages. Die Rückzahlung erfolgt, wenn nicht anders gewünscht, an den Kommissionär im letzten Monat des Kalenderhalbjahres gegen Einsendung der Postquillung. Sind mehrere Angehörige einer Firma Mitglieder des Börsenvercins, so kann das zweite und etwaige weitere Mitglied auf die Zusendung des Börsenblattes verzichten, wofür dem betreffenden Mitgliede 15 Mark seines Jahresbeitrages zurückvergütet werden. Mitglieder des Börsenvereins können weitere Exemplare des Börsenblattes mit Beilagen für den Jahrespreis von 30 Mark frei Geschäftsstelle oder innerhalb des Deutschen Reiches für 36 Mark durch Postüberweisung beziehen. Buchhändler, die dem Börsenverein nicht angehören, können das Börsenblatt mit Genehmigung des Vorstandes und gegen Übernahme der Verpflichtung, wie sie den Mitgliedern auferlegt ist, zum Jahrespceis von zo Mark frei Geschäftsstelle oder inner- halb des Deutschen Reiches für 36 Mark durch Postüberweisung erhalten. Die Abgabe geschieht mit dem ausdrücklichen Vorbehalt, die Lieferung unter Rückzahlung des verhältnismäßigen Betrages jederzeit einstcllen zu können. Die Bezugszeit versteht sich für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni oder 1. Juli bis 31. Dezember. Abbestellungen innerhalb der Bezugszeit werden nicht anerkannt. Aufträge auf Zusendung unter Band nach dem Ausland übernimmt die Geschäftsstelle nur für tägliche Zusendung und nur für die ganze Dauer der Bczugszeit Das Porto wird in der Regel noch Schluß jeden Vierteljahres durch Barfaktur erhoben. Nichtmitglieder haben neben dem Porto eine Versendungsgebühr von 5 Mark jährlich zu zahlen. Beiderseitiger Erfüllungsort ist Leipzig, maßgebend sind im übrigen die Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblattes Wir bitten Sie, uns Ihre Bestellung umgehend aufzugeben, soweit Sie als Mitglied des Börsen vereins nicht Anspruch aus ein Freiexemplar haben; von der Versendung eines Rundschreibens w rd in diesem Fahre, um Papier zu sparen, abgesehen. Die im Zettelbögen dieser Nummer enthaltenen Vordrucke empfehlen wir dringend der Beachtung. Leipzig, 1. Dezember 1917. Lochachtungsvoll Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig Or. Orth, Syndikus. 1237