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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.04.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-04-14
- Erscheinungsdatum
- 14.04.1917
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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88. 14. April 1917. Redaktioneller Tel,. ^ schutzzimmer PoNal I, Erdgeschoß links, vom Wahlausschuß in Empfang zu nehmen. Den Leipziger Mitgliedern werden die Drucksachen durch die Geschäftsstelle spätestens am Tage vor der Hauptversammlung zugesandt. In dar alljährlich auszugebende Fremdenverzeichnis werden alle diejenigen auswärtigen Mitglieder aus genommen, welche spätestens bis Donnerstag, den 3. Mai 1Sl7, nachmittags 3 Uhr mittels besonderen Anmeldezettels der Geschäftsstelle angezeigt haben, daß sie zur Buchhändlermesse selbst in Leipzig anwesend oder durch einen Angestellten vertreten sein, und ob sie selbst oder durch ihren Kommissionär abrechnen und wo sie in Leipzig wohnen werden. Das Fremdenverzeichnis steht von Freitag, den 4. Mai 1917, vormittags 9 Uhr an in der Geschäftsstelle zur Verfügung der Mitglieder. Im Anschluß an die Hauptversammlung soll im BuchhändlerhauS ein einfaches, zwangloses Mittagessen statt, finden. Der Preis des Gedeckes beträgt 4 Der Begrüßungsabend am Kantate-Sonnabend findet 7 Uhr abends in der üblichen Weise im BuchhändlerhauS statt. Brot- und Fleischkarten sind mitzubringen. Zusagen für die Teilnahme am Mittagessen werden bis zum 30. April d. I. an die Geschäftsstelle auf Karte erbeten. Leipzig, den 14. April 1917. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Artur Seemann. Georg Krehenberg. Curt Fernau. Karl Siegismund. Max Kretschmarin. Oscar Schmorl. Berlin, den >3. März 1917. Begründung zu den Anträgen der Herren Paul Nitschmann, Berlin, Albert Diederlch, Pirna, Otto Paetsch, Königsberg, Joh. Heinr. Eckardl, Heidelberg, und Ernst Schmersahl, Berlin, an die Hauptver sammlung des Börsenvereins Oster- messe 1917 (Punkt 6 der Tagesordnung). Der Antrag auf Änderung der KK 5 nnd 7 der Verkaufs- ordnung ist begründet durch die nachgewiesenc Unmöglichkeit für das Sortiment, in Zukunft Verlagswerke in großer Zahl zu vertreiben, die mit 25°/, Rabatt und weniger vom Verleger geliefert werden. Dieser Unmöglichkeit gegenüber steht die fort gesetzte Weigerung des größten Teils des wissenschaftlichen Ver lags, den ungenügenden Rabatt von 25°/° zu verbessern. Will das Sortiment nicht in ganz kurzer Zeit, besonders angesichts der bevorstehenden und stetig wachsenden neuen Steuern nnd Lasten zugrunde gehen, so hat es die Pflicht, durch Selbsthilfe einem Zustande ein Ende zu setzen, der als ein unerträglicher anzusehen ist. Der Antrag wählt die Form der Besorgungsgeb üh- re», da die Erhebung einer solchen Gebühr nach Ansicht der Antragsteller weder dem 8 3 Abs. 3 der Satzungen des Börsen- Vereins, noch dem K 21 des Verlagsgesetzes zuwiderläuft. Es ist außerdem jeder Verleger zu jeder Zeit in der Lage, durch Erhöhung seiner Rabattsätze auf das zur Existenz des Sorti ments erforderliche Mindestmaß die Belastung seiner Verlags- artikel mit der Besorgungsgebühr wirksam zu verhindern. Der Antrag beschränkt die Erhebung der Be sorg un g s g e b ü h r auf solche Werke, die vom Verleger mit weniger als 30"/» Rabatt geliefert werden, welcher Rabattsatz jetzt säst ohne Ausnahme als der zum Bestehen des Sortiments niedrigste angesehen wird. Die Annahme des Antrags liegt deshalb nicht allein im Interesse des Sortiments, sondern auch im ganz besonderen Interesse der zahlreichen Verleger, die ihren Verlag mit 30 7° und höher rabattieren nnd heute dazu beitragen müssen, die Schädigung, die der mit 257» Rabatt liefernde wissenschaft liche Verlag dem Sortiment dauernd zufügt, mit ihrer Arbeit und ihrem Gelbe zum Teil wieder auszugleichen. Z 5 Abs. 3, der in der Ostermesse 1914 durch einen Antrag Prager einen Zusatz erhalten hatte, wird naturgemäß in der alten Fassung von 1913 wieder hergestellt, 8 1 wird durch eine sinngemäße Änderung dem veränderten 8 5 angepatzt. Die von den Antragstellern ferner beantragte Entschlie ßung soll zum Ausdruck bringen, daß die Erhebung einer Be- sorgungsgedühr von der Hauptversammlung grundsätzlich gut- geheißen wird und daß deshalb der verbindlichen Festsetzung einer derartigen Gebühr durch die Kreis und Ortsvereinc die im si 6 Abs. 2 vorgesehene Genehmigung des Vorstandes des Börsenvereins nicht zu versagen sei. Zu Punkt 7 Verzeichnis derjenigen Mitglieder, die den Antrag der Herren vr. B. Lehmann und R. von Boetticher in Danzig mit unterschrieben haben: Ambcrg: Hans Mayr. Apolda: G. Edlich. Arolsen: Carl Kramer. Augsburg: M. Seitz. Berlin: Viktor Fischer. . „ R. Reischauer. „ -Neukölln: Will,. Bluhm. Bern: Max Drechsel. Bremerhaven: A. Eschemann. Breslau: Adolf Beyer. Danzig: W. John. Deggendorf: Adolf Unger. Delmenhorst: B. Dauelsberg. Ebingen: Ulrich Refften. Essen: K. Schwan. Frankfurt a. M.: Aug. Kullmann. Frausladt: A. Tragisch. Freiberg: H. Sperberg. Friedland: Ewald Duncker. Fürth: . A. Schmitt. Gleiwitz: B. Mittmann. Schw. Gmünd: B. Kraus. Godesberg: Rud. Jung. Göttingen: Fr. Kranbauer. Graz: I. Meherhofs. „ Franz Pcchel. Hainichen: H. Huhn. Hamburg: R. Jantzen. Heidenheim: Ehr. Rees. Heilbronn: Theod. Cramer. Hirschberg: Heinr. Springer Insterburg: Albert Linse. Kempten (Alg.): Albert Klein. Koblenz: Peter Friedrich. Kochem: Alois Bauer. Königsberg: W. Schnock. Lauterberg i. H.: H. Limbarth. Ludwigshafen a. Rh.: W. Hosmann. Mannheim: P. Nemnich. Märs: W. Steiger. Neuhaldensleben: E. Zabel. Nürtingen: G. Zimmermann. Osterode: P. Minning. Petershagen: Fr. Giese. Pirmasens: F Kohlermann. Podersam: P. Tenschert. Potsdam: Hellmuth Schulz. Pvritz: Anna Eggert. Ravensburg: Karl Alber. Rosenheim: R. Benseggsr. 3«3
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