Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.04.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-04-14
- Erscheinungsdatum
- 14.04.1917
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19170414
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191704148
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19170414
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1917
- Monat1917-04
- Tag1917-04-14
- Monat1917-04
- Jahr1917
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. 86, 14. April 1917. 4. Die Stellvertreterdollmachten müssen am Tage vor der Hauptversammlung der Geschäftsstelle zur Prüfung und Mitteilung an den Vorsitzenden des Wahlausschusses übergeben werden. 5. Ein Stellvertreter kann bis 20 Abwesende vertreten. 6. Am Ort der Hauptversammlung anwesende Mitglieder können sich nur in Krankheitsfällen vertreten lassen. 8 " l. Das Lokal der Hauptversammlung muß die Möglichkeit gewähren, daß die Vorträge bet normalen Organen der Redner und normalen Organen der Hörer allgemein verstanden werden können. 8 16k. (Neue Bestimmung.) Auch Anträge des Vorstandes müssen vor der Abstimmung gedruckt in die Hände der Anwesenden gegeben sein. Ebenso solche wichtigen Änderungen von vorliegenden Anträgen, die bereits vor Beginn der Versammlung in Aussicht genommen sind. Zusätze und Abänderungen von Anträgen, welche während der Verhandlung gestellt werden, müssen von den betr. Antragstellern schriftlich eingercicht, vom Vorsitzenden deutlich verkündet und dem Schriftführer sogleich zu Protokoll gegeben werden. 8 17K hinter: »über die Art der Abstimmung entscheidet der Vorsitzende» folgt der Zusatz: Aus Antrag von Ko vertretenen Stimmen mutz über die beantragten Punkte eine namentliche Abstimmung erfolgen. 8 56<I lautet künftig: Zur Abänderung der Satzungen bedarf es einer Mehrheit von Zweidritteln der in der Hauptversammlung vertretenen Stimmen. Der Vorstand hat dagegen ein Einspruchsrecht, über welches eine neue Versammlung mit einfacher Mehrheit entscheidet, tz 59 (neuer Paragraph; aus unserem Antrag von 1904): über die Beobachtung der Satzungen und Ordnungen des Börsenvereins wacht eine Kommission von sünf Mitgliedern, die sich zusammensetzt aus dem Ersten Vorsteher des Börsenvereins und je zwei Verlagshändlern und Buchhändlern. Die letzteren sind vom Verleger- resp. Buchhändlervereincn zu delegieren. Für alle füns sind Stellvertreter zu bestellen. Als Berater kann vom Verlegerverein sowie von den Buchhändlern ein Sachver ständiger hinzugezogen werden. Übergangsbestimmung. Entgegenstehende Bestimmungen in den Satzungen und Ordnungen des Börsenvereins werden durch die Annahme vorliegender Anträge ausgehoben oder sind hiernach abzuändern. Geschäftsordnungs-Anträge. Die Unterzeichneten Antragsteller beantragen: 1. daß die obigen Anträge zu den Satzungen en bloc einem autzerordentlichen Ausschuß lt. H 56 der Satzungen zur Beratung und Berichterstattung für die nächste Hauptversammlung überwiesen werden; 2. daß die beantragten Bestimmungen zu den HK 14, 16 und 17 vom Leiter der Hauptversammlung so gleich durchgefllhrt werden, weil ihre Anwendung nach parlamentarischem Brauch als selbstverständlich, das Zu- widerhandeln unter den Zuständen, die sich heute entwickelt haben, als ordnungswidrig angesehen werden muß. 8. Antrag des Herrn G. Bkllllll in Marburg: Es sollen zur Ostermesse in Leipzig Schritte getan werden, um eine Papierersparnis bei der Herstellung des Börsenblattes herbeizuführen, dadurch, daß bis zur Wiederkehr normaler Verhältnisse 1. die antiquarischen Gesuche, 2. die Bestellzettelbogen, 3. die wöchentlichen Neuigkeiten-Verzeichnisse, 4. die vierteljährlichen Inhalts-Verzeichnisse des Börsenblattes nur an die Empfänger des Börsenblattes ge liefert zu werden brauchen, die sie bestellen. Die antiquarischen Gesuche (1) mützten dann in Form der jetzigen Bestellzettelbogen dem Börsenblatt bei gelegt werden. s. Reuwlihlell. I. In den Vorstand und in die Ausschüsse des Börsenvereins: Es sind zu wählen: Vorstand: Der erste Schriftführer an Stelle des Herrn Georg Kreyenberg-Berlin, der zweite Schriftführer an Stelle des Herrn Max Kretschmann-Magdeburg, der erste Schatzmeister an Stelle des Herrn Curt Fernau-Leipztg. Rechuungs - Ausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle der Herren Oscar de Liagre - Leipzig und Heinrich Dachauer-Wien. Wahl-Ausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle der Herren Bernhard Hartmann-Elberfeld und vr. Wilhelm Ruprecht - Göttingen. Verwaltungs-Ausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle der Herren Herrmann A. L. Degener - Leipzig und Hans Volckmar-Leipzig. II. In den Verwaltungsrat der Deutschen Bücherei: Es sind neun Mitglieder des Börsenvereins zu wählen. Mitglieder der vom Vorstande des Börsenvereins als Organe des Börsenvereins anerkannten Vereine können sowohl bei den Wahlen, als bei allen auf der Tagesordnung der Hauptsammlung stehenden Gegenständen mit Ausnahme der Beschlußfassung' Uber Änderung der Satzungen ihre Stimmen auf ein Mitglied desselben Vereins übertragen. Niemand kann mehr als sechs Abwesende vertreten, und am Orte der Hauptversammlung anwesende Börsenvereins - Mit glieder können nur in Krankheitsfällen ihre Stimmen übertragen. Die Vollmachten müssen lt. H 17 der Satzungen spätestens am Tage vor der Hauptversammlung bei der Geschäftsstelle eingegangen und nach den Bestimmungen der Geschäfts ordnung für den Wahl-Ausschuß ausgefertigt sein (vgl. Börsenblatt Nr. 52 vom 3. März d. I.). Die für die Hauptversammlung erforderlichen Drucksachen: Eintrittskarten, Ausweiskarten zur Stimmvertretung, Stimmzettel für geheime Abstimmung und Wahlzettel, sind möglichst am Tage vor der Hauptversammlung, Sonnabend, den 5. Mai 1917, nachmittags von >/,3 bis >/z4 Uhr (sonst am Sonntag Kantate, vormittags von 10 bis lO'/^ Uhr im Aus- 362
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder