Redaktioneller Teil. "» 80, 5. April 1917. Der Königlich Preußische Minister der öffentlichen Arbeiten. >28. IV. 28. ^207 Berlin W. 66. den 14. März 1917. III. 674 6. Wilhelmstr. 79. Auf das Gesuch vom 28. v. M. In Würdigung der Notlage des Sortimentsbuch handels habe ich aus Grund einer Vorstellung des Ver. bandes der Kreis- und Ortsvereine im deutschen Buch handel für meinen Geschäftsbereich angeordnet, daß die Behörden und Büchereien, welche jährlich für weniger als 16060 Druckwerke beschaffen, den bisherigen Abzug von 5U nicht mehr in Anspruch nehmen. Im Aufträge: Unleserliche Unterschrift. An den Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Der Minister des Königlichen Hauses. Berlin, den 9. März 1917. Nr. 931. Dem Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buch händler erwidere ich auf das Gesuch vom 28. v. Mts., daß ich Anordnung getroffen habe, daß die Behörden meines Geschäftsbereichs den ihnen von den Buchhand lungen bei dem Ankauf von Büchern bisher gewährten Rabatt von 5°/^ vom I. April d. I. ab nicht mehr in Anspruch nehmen. gez.: A. Eulenburg. An den Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, z. H. des l .Vorstehers Herrn Artur Seemann in Leipzig. Der Reichskanzler (Reichsamt des Innern.) Berlin IV. 8, den 10. März 1917. I L 3437. Wilhelmstraßc 74. Auf die Eingabe vom 28. Februar 1917. Die dem Reichsamt des Innern Nachgeordneten Ämter mit einem jährlichen Bücher - Vermehrungsetat von we niger als 10 000 sind angewiesen worden, aus den ihnen bisher vom Buchhandel auf Deutsche Schriftwerke gewährten Rabatt von 5 vom Hundert zu verzichten. Im Aufträge gez.: Gallenkamp. An den Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler in Leipzig. Der Staatssekretär des Reichsschatzamts. Berlin W. 66, den 15. März 1917. I. 5Z45 Wilhelmsplatz I. Wie ich dem Vorstande des Verbandes der Kreis- und Ortsveretne im Deutschen Buchhandel aus seinen Antrag bereits unter dem 6. Februar 1917 mitgeteilt habe, sind in Übereinstimmung mit der für die preu ßische Verwaltung erfolgten Regelung auch seitens des Reichs keine Bedenken dagegen gellend zu machen, daß künftig von denjenigen Büchereien, die einen Ver mehrungsetat von weniger als 10 000 ^ haben, aus den bisher vom Buchhandel auf deutsche Schriftwerke gewährten Rabatt von 5"/^ verzichtet wird. Hiermit dürfte auch den dortigen Wünschen, die der Börsenverein mir unter dem 28. Februar 1917 vor getragen hat, Rechnung getragen sein. Im Aufträge gez.: Schroeder. An den Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Der Chef des Reichsamtes für die Verwaltung Berlin, den 22. März 1917. der Reichsetsenbahnen. rv. 8«, Wilhelmstrabe 7S. Nr. 1047/17. Auf die Eingabe vom 28. Februar 1917. Die Behörden in meinem Vcrwaltungsbereich, deren Büchereien einen VermehrungSelat von weniger als 10 000 haben, sind ermächtigt worden, auf den bis her vom Buchhandel beim Bezug deutscher Schriftwerke gewährten Rabatt von 5 b. H. künftig zu verzichten. In Vertretung gez.: Leese. An den Vorstand des Börsenverein? der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Der Chefpräsident der Oberrechnungskammer und der Rechnungshoses des Deutschen Reichs. Potsdam, den 6. März 1917. Nr. 420 ?. II. Auf das gefällige Schreiben vom 28. v. M. erwidere ich ergebenst, daß ich in Übereinstimmung mit dem preußischen Staatsministerium und der Reichssinanz- verwaltung bereit bin, bet der Beschaffung von Büchern für den Geschäftsbereich der preußischen Oberrechnungs- kammer und des Rechnungshof? des Deutschen Reichs von der Anforderung des bisher gewährten Rabatts von 5»/„ vom 1. April d. I. an Abstand zu nehmen. Dem diesseits in Anspruch genommenen Buchhändler habe ich hiervon Mitteilung gemacht. gez.: Holtz. An den Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler in Leipzig. 330