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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.02.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-02-12
- Erscheinungsdatum
- 12.02.1917
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. -s 35, 12. Februar 1917. doch längst gewöhnt, in jedem technisch Vollendeten auch neue ästhetische Werte zu finden. Deshalb können wir, auch wenn wir nicht seine Dichtungen blind da einordnen, wo sie nicht hingehören, doch die Eigenart seiner Meisterschaft bewundern. Der Vortrag begegnete größtem Interesse, das sich auch in der sich anschließenden lebhaften Besprechung äußerte. An dieser Besprechung beteiligten sich außer einem Gast Professor Markull und Geheimrat Friedländer, die beide mannigfache Er gänzungen zu dem Vortrage boten. Herr Gcheimrat Friedländer machte noch di« folgende Mit teilung, die namentlich jeden Antiquar lebhaft interessieren wird: Richard Wagner hat ein Jugendwerk hinterlassen: »Kompo sitionen zur siebenten Szene von Goethes Faust«. Dieses Jugend werk ist bis jetzt unveröffentlicht und soll nunmehr von Ballin herausgegeben und in einer kostbaren Ausgabe bei Breitkopf L Härtel in Leipzig hergestellt werden, die aber nicht in der Öffentlichkeit verbreitet werden wird. Dieser Krieg treibt wunderbare Blüten! Wer hätte geglaubt, daß der Krieg die Frauenfragc in einer Weise fördern würde, wie es der Friede nie hat tun können! Man hat die Frauen vor Aufgaben gestellt, die bisher Frauen niemals zu lösen gegeben wurden. Aber Not bricht Eisen! Wo die Männer fehlen, müssen jetzt die Frauen eintreten! Und wahrlich, in allen den Stellungen, die der Krieg den Frauen angewiesen hat, haben sie sich bewährt und dienen hinter der Front dem Vaterlands ebenso tapfer wie unsere braven Feldgrauen in der Front. Daß sie gegenüber diesen Leistungen auch Forderungen stellen, ist begreiflich, und es ist eine erfreuliche Erscheinung, daß die Männer bestrebt sind, ihnen die Erfüllung dieser Forderungen zu erleichtern. Im städtischen Dienst sind schon lange Frauen tätig, und es hat sich gezeigt, daß sie für viele Obliegenheiten sich besser eignen als die Männer, namentlich da, wo es sich um die Besserung von Familienverhältnissen und ähnliche Dinge han delt und wo eine linde Hand mehr vermag als ein rauhes Wort. Nunmehr sind sie auch in die Deputationen des Berliner Magi- strats eingetreten, allerdings nur mit beratender Stimme, da die Städteordnung nur Bürger kennt, und zwar nur stimmfähige Bürger und diesen alle Stimmrechte vorbehält. Es ist aber be reits im preußischen Abgeordnetenhausc der Antrag gestellt worden, eine Änderung der Städteordnung dahin vorzunehmen, daß auch Frauen stimmberechtigte Mitglieder der Deputationen werden können. Auch im Buchhandel sind seit langem Frauen als tätige und tüchtige Mithelfer geschätzt. Wenn ich nicht irre, bin ich der erste Berliner Buchhändler gewesen, der in den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts Damen als Gehilfinnen anstellte, und zwar mit bestem Erfolg. Schon vor dem Kriege hatte die Zahl der im Buchhandel beschäftigten weiblichen Kräfte erheblich zu- gcnommen, und im Kriege sind zahlreiche weitere Stellen mit Frauen besetzt worden, die bisher Männer ausgefüllt haben. Wie wird dies nach dem Kriege sein? Man wird unbedingt die Verpflichtung haben, einerseits die zurückkehrenden Gehilfen womöglich wieder in die Betriebe einzustellen, denen sie vor dem Kriege angehört' haben. Anderseits wird es aber auch eine selbstverständliche Pflicht sein, die treuen Helferinnen, die in schwerer Zeit die Geschäfte besorgt haben, nicht einfach auf die Straße zu setzen. Es ist dies eines der Probleme, die die Zurlick führung der Kriegswirtschaft in die Friedenswirtschaft stellt, und keines der leichtesten. Die Art der Zurückführung wird schon jetzt eifrigem Nachdenken begegnen müssen, und die Aufforde rung der Gehilfenverbände sollte nicht ungestört Verhallen. Im Börsenblatt Nr. 11 (und Nr. 10) spricht vr. Hans Schmidkunz über die Ausstattung wissenschaftlicher Bücher und prägt den Satz: Kein Eigenname sollte ohne Hinzu- fügung des Vornamens zum FamiliensZusnamen ge bracht werden. Dieser Anregung ist entschieden beizustimmen, es sei aber darauf aufmerksam gemacht, daß die Nickstp^chtung eigentlich selbstverständlichen Forderung eng zusammenhängt 134 mit der Gepflogenheit der Beamten und Titelträger, Schriftstücke lediglich mit dem Vatersnamen zu unterzeichnen. Es ist dies geradezu eine Unsitte, die schon häufig zu Ver wechselungen Anlaß gegeben hat. Daher wäre es eine dank bare Ausgabe für die Verleger, ihre Verfasser gegebenenfalls da- rauf hinzuweisen, daß die Hinzufügung des Vornamens ein not wendiges Erfordernis eines vollständigen Titels ist. Als Kuriosum sei erwähnt, daß auch unser lieber verstorbener Paul Parey, als er Ehrendoktor wurde, sich nicht mehr -Paul Pareh», sondern »vr. Parey« nannte und schrieb. Die Not der Zeit und der Mangel an Arbeitskräften schaffen auch zuweilen Gutes. Die Überlastung der Gerichte mit vermögensrechtlichen Kleinigkeiten, Beleidigungsklagen und ähnlichem ist schon lange ein Gegenstand ernster Erwägungen in den beteiligten Kreisen. Durch den Krieg sind diese Zustände ge radezu unleidlich geworden. Das alte deutsche Gütever sah r e n könnte ein treffliches Mittel zur Abstellung dieser Mitz- stände werden. In den Blättern für Rechtspflege für Thüringen und Anhalt empfiehlt Professor vr. Köhler seine Erneuerung. Es sind treffliche Worte, die der verdiente Gelehrte für die Empfehlung des Güteverfahrens findet, und ich kann mir nicht versagen, sie hier herzusetzen: »Ein ewiges Prozessieren und Streiten um Kleinigkeiten, ein langjähriges Aushecken aller möglichen verschlungenen Ncchisnwtive wird zum sozialen Übel und bringt unser ganzes gesellschaftliches Leben in Unordnung.... Es war eine treffliche deutsche Einrichtung, daß man seinerzeit, wenn Feindseligkeiten drohten, nicht nur der Obrig keit, sonder» auch den einzelnen Bürgern gestattete, Frieden zu wirken, und zu verlangen, daß ein Waffenstillstand geschlossen werde, um die Streitigkeiten zum friedlichen Ausgleich zu bringen. Dieselben Ein richtungen sollten wir gegenüber der krankhastcn Prozeßsucht pflegen: dies ist die Aufgabe des Güteverfahren s.<- Auch dem Buchhandel sei von neuem ans Herz gelegt, die vorhandenen Stellen zur Beilegung von Streitigkeiten mehr, als es bisher geschehen ist, zu benutzen. Wie das Berliner Tageblatt vom l9. Januar 1917 (Handels zeitung) mitteill, ist das Angebot von Altpapier zu- rllckgegangen, während die Nachfrage sich gesteigert hat. Die Reichsdruckerei Berlin hat 1059 To. Altpapier zum Verkauf ge bracht und wesentlich höhere Preise als im Vorjahre erzielt. Ich führe nur an, daß 592 To. maschinenglattes und satiniertes altes Holzpapier beschnitten und bedruckt, zum Teil mit Braunholz- und Packpapier vermischt, 155.— bis 160.00 <i. V. ,/k 80.80 bis 101.50) gebracht haben, ferner 30 To. Weiße unbedruckte Ab schnitte von holzschliffreiem Papier ,4k 431.30 bis 435.70 l.F 271.20 bis 281.50). Reine Weiße Lumpenpapiere brachten erheblich mehr. So erzielten 6 To. 521.30 <»Ä 345.— bis 400.—). Alle diese Preise verstehen sich für je 1000 Ko. ab Lager ort. Andere Papiere wurden in ähnlichem Verhältnisse bezahlt. Bei diesen Preisen wird sich doch mancher Verleger fragen müssen, ob er nichtgut tut, seinen älteren Verlag noch einmal daraufhin durchzusehen, ob es sich nicht empfiehlt, einen Teil der Bestände zu makulieren. Die K r i e g s k r e d i t b a n k für Großberlin hatte eine Erweiterung des Kreises ihrer Kreditnehmer geplant, die sich über sämtliche Groß-Berliner Firmen, auch wenn sie nicht in das Handelsregister eingetragen sind, erstrecken sollte. Wie ich schon mehrfach zu meiner Freude feststellen konnte, ist das Kredit- bedürfnis der eingetragenen Firmen lange nicht so groß gewesen, wie man angenommen hat, und die Kriegskreditbank hat des halb ihre Kapitalien noch weiteren Kreisen zugängig machen wollen. Leider hat sich dieser Gedanke infolge von Schwierig keiten, die außerhalb der Kriegskreditbank liegen, nicht voll kommen verwirklichen lassen. Vielmehr ist die Kreditgewährung nur soweit ausgedehnt worden, daß die Kreditbank auch in Zu kunft Kredite nur Kaufleuten gewahren darf, die nach allgemeinen kaufmännischen Grundsätzen kreditwürdig erscheinen und die nachweislich vor Kriegsbeginn bereits ein aus selbständigem kaufmännischen Betriebe fließendes Jahreseinkommen von Min destens 4000.— gehabt haben.
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