TTTTTTSTDTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTDTTTTTTTTDTTTTTTTTTTGTTTTTTTTTTSDTTDTTTDT 9b? >»ri«u«u I ^ ''chll. >»chtz»i»u. jkünslig erscheinende Bücher. ^ 31/32, 7. nnd 8. Februar 1»17. TTSTTTGTTTTGTTTGTTGTTTTGTTTTGTTTGTGTTTTTTTT TTTTGTGTTGTGGGTTTGT In ca. 14 Tagen gelangt zur Ausgabe: Preußischer Gesetz vom 2. Juli 1400 in der Fassung des Gesetzes vom 7. Juli 1415 und die dazu ergangenen /lusführungsbessimmungen, Erlasse, Verfügungen unü verorünungen sowie die Fürsorge- bzw. Awangserziehungsgesetze üer übrigen üeutschen Sunüesstaaten Text-Ausgabe mit Einleitung und ausführlichen Erläuterungen von Luöwig Schmitz LondzexichisprLsidknt, <beh. Dberjustizrat, früheres Mitglied des Hauses der Abgeordneten 5. erheblich erweiterte Auflage Gr. S". Xll und S08 Seiten. Srosch. M. 10.- or»., M. 7.S0 no., M. 7.- bar, -rbS. M. 12.- orü-, M. n»., M. 8.40 bar. ^s^>enn ein Buch wie das vorliegende 5 Auflagen erlebt, so ist da» eine bessere Empfehlung als die beste Kritik. — Die völlig neu bearbeitete 5. Auflage hat in den erschöpfenden Erläuterungen zu dem preußischen Fürsorgeerziehungsgesetze eine ganz erhebliche Erweiterung aufzuweisen. Die durchgreifende Änderung dieses Gesetze» durch die Novelle vom 7. Juli 1415 ist eingehend gewürdigt- Literatur wie Rechtsprechung sind sorgfältig verwertet, vir Zürs»r,r«rziebungs-«setzr -er -rutschen Sun-rsftaatra, insbrsondrrr auch da» noch Erscheinen -er 4. Auslage veröffentlichte Gesetz Sachsens und -a» am 1. Januar 14>- in nrurr Haftung in Kraft getretene bayerische Gesetz stn- «örtlich abgeüruckt. Die Auslandsgesetzgebung ist eingehend berücksichtigt. Die neuesten französischen Gesetze haben wegen ihres hohen Wertes für die vergleichende Wissenschaft im Anhänge Aufnahme gefunden. Dem Juristen wie dem Derwaltungsbeamten bietet der Kommentar, wie da» „Recht" vo» der 4. Auflage sagte, „ein verläßliches und erschöpfendes Handbuch für die Praxis". Dieses auch von vielen anderen Zeitschriften geteilte Urteil dürste in noch höherem Maße von der vorliegenden 5. Auslage gelten. Seelsorge und Schule finden in dem Buche einen sicheren Führer. Wir erbitten für die neue 5. Auflage dieses bedeutenden Werkes, da«, wie das »Kommunale Jahrbuch" urteilte, anvollstän-igkeit alle an-rren Veröffentlichungen -ieser Art übertrifft, Ihr besonderes Interesse und stellen Exemplare gerne bedingt zur Verfügung. — Wir bitten zu verlangen. VLMlöors, 1 Februar 1417 Die verlagsbuchhanülurrg TSSSGTTT<STTTS<STGTTTTT<STTTGT TT TDG<S<STGTSSTTTTTTT<SVTTT<STTTGTTTT TTTDTSTT<STDSTSST<STSTDDGTGSSTTTTGTSSTTTDLDTG<ST « TSSGT<SSSTD<ST<STTTTTTDGDSTSTDTDTTT