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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.04.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-04-01
- Erscheinungsdatum
- 01.04.1911
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- Deutsch
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- Saxonica
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76, 1, April 1S11. Nichtamtlicher Teil, Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 4091 Stephans, eintreten. Die Bewegung dahin sei unaufhaltsam und müsse doch über kurz oder lang zum Siege führen. Auch andere Abgeordnete, so die Herren Eichhorn (Soz.), Dröscher (kons.), Stresemann (natl.), Linz (Rp.) und Lehmann (Soz.), empfahlen das internationale Pennyporto; Eichhorn und Linz einstweilen für Europa. Auch die friedliche, völkerver bindende Wirkung dieser Verkehrserleichterung wurde betont. Recht beachtenswert war die Antwort des Reichspostministers, des Staatssekretärs Kraetke. Er wies darauf hin, daß auch andere Staaten, so Amerika und England, aus finanziellen Gründen noch zögerten. Aber er sagte wörtlich: ->Was die Vereinheitlichung des Portos im Weltpostverein anbetrifft, so verstehe ich den dahingehenden Wunsch vollständig, und ich nehme nicht Anstand, zu erklären, daß mir das viele Flickwerk am Weltpostverein nicht sehr sympathisch ist.« Der Herr Staatssekretär ist also grundsätzlich auch für ein einheitliches verbilligtes Weltporto und gegen das uneinheitliche Flickwerk neuer Sondertarife und vereinzelter Postvereine, die nur Halbheiten bleiben. Das ist höchst bedeutsam! Seine sonstigen Bemerkungen wiederholten bloß, was er schon in früheren Jahren gesagt hatte. Und wenn er am Schluß be zweifelte, ob der »große Sprung« zum Weltpennyporto den Finanzen aller Länder schon bis zum Kongreß von 1913 werde möglich sein, so gab er damit doch wieder zu, daß dieser Sprung das Ziel der Zukunft sei. Unbedingt notwendig ist jetzt nur, daß Handel und Industrie, Presse und Publikum aller Länder das ihrige dazu beitragen, um die wissenschaftlich spruchreife Reform tatkräftig zu fördern, die bereits williger werdenden Postverwaltungen moralisch zu stützen und die fiskalischen Widerstände baldmöglichst zu überwinden. (Handelspolitische Korrespondenz, Hrsg, vom Handelsvertragsverein.) * Post. Briefsendungen nach China über Sibirien. — Die über Sibirien gehenden deutschen Briefposten für Schanghai, Tsingtau, Tschifu und Hongkong werden von jetzt ab wieder über Mulden—Dairen, diejenigen für Hankau über Mukden— Schanhaikwan (anstatt, wie in den letzten Wochen, über Wladiwostok) geleitet werden. Die Posten für Tientsin und Peking werden ebenfalls über Mukden—Schanhaikwan befördert. Der Abgang aus Berlin erfolgt in alter Weise jeden Montag, Donnerstag und Sonnabend 7^ abends, sowie jeden Dienstag 7°2 vormittags, über Dairen nach Schanghai besteht unmittelbarer Anschluß nur an die Abgänge Montag (Nachversand Dienstag) und Donnerstag ab Berlin. * Fünfzigjähriges Geschäftsjnbilänm. — Die angesehene Firma Priebatsch's Buchhandlung in Breslau besteht am 1. April dieses Jahres fünfzig Jahre. Sie wurde von Herrn Leopold Priebatsch als Kunsthandlung gegründet. In den ersten Jahren ihres Bestehens beschäftigte sie sich auch mit der Fabrikation von Photographie-Albums, Kontor- und Notizbüchern, Stereoskop- und Nebelbilder.Apparaten usw., also mit der Her stellung der üblichen Nebenartikel für Sortimente kleinerer Städte. Nach einigen Jahren wandte sie sich mehr dem Sortimentsbuchhandel zu, und dementsprechend wurde sie im Jahre 1867 erstmalig als Sortiments-Buch-, Kunst- und Stereoskopenhandlung im Adreßbuch von Schulz aufgeführt. Im Jahre 1870 wurde der heute noch geführte Firmawortlaut »Priebatschs Buchhandlung« angenommen. Unter der tatkräftigen und verständnisvollen Führung ihres Gründers, des Herrn Leopold Priebatsch, entwickelten sich die verschiedenen Zweige der Buchhandlung von Jahr zu Jahr immer kräftiger. Neben dem lebhaften Buch-Sortiment wurde ein Lehrmittel-Institut eingerichtet, das mit einer ständigen Lehr mittel-Ausstellung verbunden wurde und den gesteigerten Bedürf nissen der Schule in dieser Hinsicht Rechnung trug. Ebenfalls auf Pädagogischem Gebiet strebte auch der Verlag unentwegt vor wärts. Seine Erfolge bezeichnen besonders die Zeitschriften: Schlesische Schulzeitung — Die Ostdeutsche Fortbildungsschule — Die Lehrmittel der Deutschen Schule — Die Volksbücherei in Oberschlesien, die jetzt im Verlag der Jubilarin erscheinen. Der Gründer der Firma, Herr Leopold Priebatsch, der seiner Firma durch eisernen Fleiß, Ausdauer und Umsicht einen hoch geachteten Namen im deutschen Buchhandel verschafft hatte, ist am 5. November 1903 gestorben. Seit dem 1. Juli 1899 war ihm sein Sohn Herr vr. pdil. Felix Priebatsch als Teilhaber zur Seite getreten, der dann nach dem Tode des Vaters die Firma als Alleininhaber übernahm. Mit großem Eifer hat er sich den Aufgaben des blühenden Geschäfts gewidmet, und heute an dem Ehrentag seiner Firma ist es eine angenehme Pflicht, Herrn vr. Felix Priebatsch nicht nur zu dem Gedenktag, sondern auch zu seinen Erfolgen im Buchhandel zu beglückwünschen. Möge die alte gute Firma sich auch fernerhin kräftig entwickeln zur Freude und Befriedigung ihres Besitzers! Post. Pakete nach England zu Ostern. — Die Versender von Paketen nach Großbritannien und Irland werden darauf aufmerksam gemacht, daß es sich ganz besonders empfiehlt, Pakete, die vor Ostern ihre Bestimmung erreichen sollen, so früh auf zuliefern, daß die Ablieferung an die Adressaten noch vor Grün donnerstag, den 13. April, erfolgen kann, da die meisten Firmen in der City von London an diesem Tage schon mittags schließen und erfahrungsgemäß bis Dienstag nach den Osterfeiertagen, den 18. April, geschlossen halten. Eine Ablieferung ist daher bei den meisten englischen Engroshäusern in der Zwischenzeit von Gründonnerstag bis Dienstag nach Ostern nicht zu bewerk stelligen. Jubiläum der englischen Bibelübersetzung. — Am 29 März 1911 wurde in der Alberthall in London eine große Feier zur Erinnerung an die vor 300 Jahren erfolgte Veröffentlichung der autorisierten englischen Bibelübersetzung abgehalten. Der Premierminister wies darauf hin, daß diese Bibel der gemeinsame Besitz der englisch sprechenden Welt sei, und sagte, kein glänzenderes Denkmal dieser 300-Jahrfeier könne errichtet werden, als die Besiegelung eines feierlichen Vertrages zwischen englisch sprechenden Nationen, der die schreckliche und unaus denkbare Möglichkeit eines brudermörderischen Krieges beseitigen werde. Der amerikanische Botschafter Neid bezeichnte die 300-Jahrfeier als die wichtigste Gedächtnisfeier der letzten Jahre. Sie liefere das festeste und unzerstörbarste Band für die gegen wärtige Einheit in den Bestrebungen und Zielen der Nationen, die der großen englisch sprechenden Familie angehören. Diese Einheit bilde die größte Friedensgarantie für die Zukunft. So dann verlas Botschafter Neid eine Botschaft Tafts, in der er der Versammlung seine Glückwünsche ausspricht zur Gedächtnis feier an die Veröffentlichung der Bibel, die die beiden großen angelsächsischen Nationen, die eins seien in Blut, Sprache und Religion, mehr als alles andere verbunden habe. Die Versamm lung nahm die Botschaft des Präsidenten Taft mit stürmischem Beifall auf. (Leipziger Zeitung.) «L. Bom Reichsgericht. Uber die Unzüchtigkeit des Urteil des Reichsgerichts vom 30. März 1911. (Nachdruck ver boten.) — In einer in der Gerichtsstraße in Karlsruhe be findlichen Kolportagebuchhandlung warrn die Nummern 169, 162 des Werkes »I/etucko aeackemi^us« und die Nummern 21, 34, 49 der Zeitschrift »I^s nu 68tüetigu6«, die teils im Schaufenster ausgestellt, teils auf dem Ladentisch ausgelegt waren, beschlagnahmt worden. Die Hefte enthielten Repro duktionen und photographische Aufnahmen nackter menschlicher, vorwiegend weiblicher Körper. Das Landgericht Karlsruhe verurteilte den Händler wegen Vergehens gegen § 184 des Straf gesetzbuchs (Feilhalten unzüchtiger Schriften) zu 60 Geldstrafe und Einziehung aller vorhandenen Exemplare, indem es aus führte, daß die an sich objektiv nicht unzüchtigen Abbildungen im Schaufenster oder auf dem Ladentisch ausgestellt und so dem Publikum angeboten worden seien; diese Art der Darbietung sei aber geeignet, das Scham- und Sittlichkeitsgefühl normaler Per sonen in geschlechtlicher Beziehung zu verletzen. Auf Ein ziehung sei zu erkennen, da der Inhalt der Nummern den objektiven Tatbestand der begangenen Handlung ent hielt. In seiner heute beim Reichsgericht anstehenden Revision rügte der Angeklagte insbesondere, daß der Vorder richter die objektive Unzüchtigkeit der Abbildungen festge stellt habe. Es sei jedoch zu verneinen, daß diese durch 532-
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