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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.01.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-01-31
- Erscheinungsdatum
- 31.01.1917
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Redaktioneller Teil. -V 25, 31. Januar 1917. beschlossen werden, daß jedes Mitglied einen einmaligen Bei trag von S gleichsam als Eintrittsgeld zu dieser Kasse zahlt. Bei der heutigen Mitgliederzahl des Börsenvereins ständen dadurch, gering gerechnet, sofort 30000 zur Verfügung. Nötigenfalls kann aber auch auf eines oder auf beide Mittel zur Erlangung eines Grundstocks verzichtet werden, weil selbstver ständlich die Vereinsmitglieder zu einer solchen Kasse Beiträge leisten müßten. Berechnen wir nun zunächst einmal, welche Summen die zu gründende Bcgräbnisunterstlltzungskasse jährlich ungefähr erfordern wird. Rach den statistischen Übersichten im Adreßbuch des deutschen Buchhandels verlor der Börseuberein durch Tod im Jahre 1914: 74 Mitglieder im Jahre 1915: 78 Mitglieder im Jahre 1916: 68 Mitglieder in diesen drei Jahren also insgesamt 220 Mitgliedert das ergibt aufs Jahr gerechnet 73 Todesfälle. Bei Gewährung eines Begräbnisgeldcs von 1000 wären hiernach jährlich 73000 Barmittel erforderlich gewesen. Da die Mitgliederzahl des Börsenvereins sich in den letzten Jahren um die Ziffer 3600 bewegt hat, so hätte jedes Mitglied 20 zu dieser Kasse beizu- steuern, eine im Verhältnis zu den den Mitgliedern erwachsenden Vorteilen geringe Summe. Nachstehend noch einige kurze Angaben über Einrichtung und Ausbau dieser Kasse, die eine reine Unterstlltzungskasse fein und nicht auf versicherungstechnischen Grundsätzen aufge baut werden soll. Jedes Börsenvereinsmitglied ist zugleich Mit glied der Stcrbckasse, ohne Rücksicht auf sein Alter und seinen Gesundheitszustand. Den Grundstock der Kasse bilden die oben erwähnten freiwilligen und Pflichtbeiträge, die auflaufenden Zinsen, sowie etwaige Zuwendungen aus den jährlichen Über schüssen des Börsenvereins und freiwillige Spenden von in besserer wirtschaftlicher Lage befindlichen Mitgliedern, die auf das ihnen bzw. ihren Angehörigen zuslehende Begräbuisgeld verzichten und den Betrag der Begräbniskasse überlassen. Tie jährlichen Beiträge der Mitglieder bilden alsdann die regel mäßigen Einnahmen. Aus diesen Beträgen sind die Unler- sttttzungsgelder zu leisten. Um erst einen gewissen Grundbetrag anzusammeln, könnte bei der Gründung bestimmt werden, daß die Auszahlung von Begräbnisgeld erst nach zweijährigem Be stehen der Kasse erfolgt; jedoch sollte den dem Börsenverein be reits bei Einrichtung dieser Kasse angehörendcu und den drei Monate nach diesem Zeitpunkt beitretenden neuen Mitgliedern im Falle ihres Todes sofort die Hälfte der zu gewährenden Unter- stiitzungssununc zugebilligt werden. Alle später eintretenden Personen müssen zunächst zwei Jahre Mitglied sein, ehe sie anspruchsberechtigt werden. Bei zwei- bis fünfjähriger Zuge hörigkeit zum Börscnvercin wird die Hälfte des Sterbegeldes (500 ./k>, nach fünfjähriger Mitgliedschaft die bolle Summe (1000 ,,/k) ausgczahlt. Auch hierdurch erhält die Kasse eine ge wisse Stärkung und Festigung; bei ihrem eigentlichen Inkraft treten, nach zweijährigem Bestehen, würden ihr etwa 200000 zur Verfügung stehen. Große Geldsummen kann die Kasse natürlich nicht ansammeln, weil, wie man sieht, die infolge ein- Iretender Sterbefälle auszuzahlcnden Geldbeträge nicht gering sind; sie soll und braucht aber auch keine Kapitalien aufzu- speicheru und besondere Überschüsse zu erzielen, weil ja ihr Be stehe» bei Fortbestand des Börsenvereins durchaus festgegrllndet und gesichert ist. Eine Auflösung des Börsenvereins braucht für jetzt und nächstfolgende Geschlechter Wohl kaum zur Grundlage von Erwägungen und Besprechungen gemacht zu werden, ebenso wenig Wohl ein Massensterben der Mitglieder. — Wurde eine solche Sterbekasse ins Leben gerufen, so ergibt sich ein Gesamt- jahrcsbeitrag von 50 die Erhebnug könnte je nach Wunsch der Mitglieder in Zukunft viertel-, halb- oder ganzjährlich erfolgen. Auch dieSchaffungeinerDarlehns-undllnter- stützungskasse sollte erwogen werden. Wie schwer ist es oft für manchen Besitzer einer Buchhandlung, die für Aufrechter haltung des Betriebes notwendigen Gelder aufzutreiben! Die vielfachen Anzeigen, besonders zur Zeit der Ostermesse, um Frist verlängerung wegen der Bezahlung der Mcßgeldcr bestätigen dies. Nicht alle Buchhändler sind, wie schon oben gesagt, mit 103 irdischen Gütern so reich gesegnet, daß sie jedem Wechselfall des Schicksals gewappnet gegenüberständen. Hier ist der Konkurs eines Kunden ausgebrochen, wobei viel Geld eingebüßt wurde; dort gehen trotz aller Bemühungen keine oder nur wenig Gelder von der Kundschaft ein; die Bareinnahmen aus dem Laden geschäft stocken auch; Krankheit bricht aus, bei der eigenen Person des Besitzers wie in der Familie, und ähnliche Fälle mehr. Die Geschästsausgaben, wie auch die Aufwendungen für persönliche Zwecke, Haushalt und Familie müssen jedoch bestritten werde», oft weiß man daun nicht, woher das erforderliche Geld genommen werden soll. Für solche Fälle müßte eine Stelle, eine Kasse vor handen sein, an die das Mitglied des Börsenvereins sich in seiner schweren Notlage zur Erlangung eines Darlehns wende» könnte. Eine solche Kasse müßte als eine besondere Abteilung dem Börsenberein angegliedert werden, die den um Darlehen nach suchenden Mtgliedern diese unter gewissen Bedingungen ge währt. Diese Darlehnsgelder sind zu verzinsen, doch ist nur ein niedriger Zinsfuß zu berechnen, außerdem ist die Rückzahlung zu erleichtern. Natürlich müssen seitens der Darlehen Ausnehmenden gewisse Sicherheiten gestellt werden können. Weitere Ausführungen über die beiden hier borgeschlagenen Kassen sollen unterbleiben, die Fragen sollten nur eiiuual auf geworfen werden. Betont sei noch, daß wir gut tun, unser Haus selbst so wohnlich wie möglich ein zurichten, Selbsthilfe wird in Zukunft noch viel nötiger sein, als dies vor dem Krieg der Fall war. Je mehr Mitglieder der Börsenverein erhält und behält,' um so mehr wird er in der Öffentlichkeit bedeuten und für den Buch handel und seine Angehörigen wirken, schassen und leisten können. Darum sei hiermit noch ein weiterer Vorschlag zur Erlangung von Mitgliedern für den Börsenberein gestattet, es handelt sich um die Erwerbung der außerordentlichen Mit gliedschaft durch Angestellte. Zwischen Prinzipal und Mitarbeitern besteht im Buchhandel im allgemeinen ein gutes, sehr oft freundschaftliches und herzliches Verhältnis. Aus nahmen, wo das Verhältnis nicht auf solchen Ton gestimmt ist, können diese Meinung nicht umstoßen. Auch die jährlichen Zu wendungen des Börsenvereins und der Prinzipalskreise an die Unterstützungskasfen der Buchhandlungsgehilfenvereine sind Be weis für das gute Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeit nehmer im Buchhandel. Wie nun, wenn die Prinzipalität ihr Wohlwollen dadurch krönen würde, daß sie treue Mitarbeiter am Aufbau ihrer Geschäfte auch zum Aufbau und Ausbau ihrer B e r n f s v e r e i n i g u n g mit heranzöge, was ganz be sonders durch Verleihung der außerordentlichen Mitgliedschaft geschehen könnte? Im Unterstützungsverein sind ja auch Prinzipale und Angestellte bereinigt, ebenso besitzen die Gehilfen- vcrbände sowohl Prinzipals- wie Gehilfenmitglieder. Nicht alle, namentlich nicht die jüngeren Mitarbeiter haben Reife, Sinn und Lust mitzuarbeitcn an allgemeinen buchhändlerischen Berufs- fragen, an der Ausgestaltung der großen buchhändlerischen Orga nisationen. blicht alle Gehilfen können und werden die außer ordentliche Mitgliedschaft im Börsenverein erstreben, viele aber, besonders die älteren und reiferen Bcrufsgenossen in nicht selb ständiger Stellung würden gewiß gern mit raten und taten, wen» ihnen nur die Gelegenheit dazu geboten würde. Kann cs eine Zurücksetzung für den Börsenberein bedeuten, wenn er denjenigen innicht selbständiger Stellung befindlichen Berufsgenossen, die darum nachsuchcn und dazu würdig sind, die außerordent liche Mitgliedschaft gewährt? Viele kaufmännische Prinzipals vereine nehmen auch Angestellte als Mitglieder auf. Selbstverständ lich müßte die Ausnahme an gewisse Bedingungen geknüpft wer den. So dürften nur Mitarbeiter reiferen Alters und in gehobener Stellung, z. B. Geschäftsführer, Prokuristen, Abteilungsvorsteher, der Mitgliedschaft teilhaftig werden, die vom Chef des An su chen den befürwortet werden müßte. Wie schon die Aufnahme von Geschäftsführern und verantwortlichen Leitern von Aktien gesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossen schaften u. a. in den Börsenverein erfolgt, welche Personen doch auch nur Angestellteneigenschaften besitzen, ebenso könnte auch die Aufnahme von Geschäftsführern, Prokuristen und sonstigen älteren
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