670 Börsenblatt f. d. Drschn. Buchhandel. Fertige Bücher. V 23, 29. Januar 1917. Manz'sche k.u.k. Hof-Verlags-u. Llniversitäts-Buchhandlg. Wien — Leipzig Vollständig liegt vor: Kommentar zur österreichischen Konkurs-, Ausgleichs- Wh AllfechtunMdliW (Kaiserliche Verordnung vom 10. Dezember 1914, N.G.Bl. Nr. 337) von vr. Arnold Lehmann K. k. Landesgerichtsrat Band Amsang 82 Druckbogen, gr.8°, Preis brosch. M. 25.—, geb. M. 29. Bedingt mit 25°/«, bar mit 30°/« Rabatt, 20°/« vom Einband. Der erste Band enthält die neue Kontursordnnng, der zweite die Ausgleichs- und Anfechtung- sowie die Einführungordnunq. Äber den Kommentar liegen bereits zahlreiche glänzende Urteile vor, aus deren Reihe wir nur einige hervorheben: Wie wenig die Rechtswissenschaft in dem befreundeten Reiche sich durch den Krieg zur Untätigkeit hat verdammen lassen, zeigen eine ganze Reihe neuer wertvoller Arbeiten. An der Spitze steht der große Lchmannsche Kommentar. Das hochbedeutsamc Werk, auf das die österreichische Zuristenwelt stolz sein darf, soll dem Praktiker dienen. Es enthält aber, unter eingehender Berücksichtigung auch der rcichsdeutschen Literatur und Quellen sowie der Entscheidungen des deutschen Reichsgerichts, eine systematisch-wissenschastliche Bearbeitung des Stoffes, wie er in dieser Ausführlichkeit bisher weder im österreichischen, noch im deutschen Schrifttum behandelt worden ist. „Deutsche Richterzeitung." (Lannover) Der vorliegende Kommentar zu dem gesamten neuen österreichischen Gcsctzqebungswcrke vom 10. Dezember 1914 ist auf der breitesten dogmatischen und rechtsvergleichcnden Grundlage aufgebaut, früheres österreichisches und rcichsdeutschcs Recht wird in weitem Ausmaße hcrangezogcn, Verweisungen auf das sonstige ausländische Konkursrccht, namentlich auf das ungarische und schweizerische, finden sich bei den einzelnen Paragraphen des Gesetzes vor den Erläuterungen des Gesctzestcxtcs ständig. Die Rechtsprechung nicht nur der österreichischen Gerichte, sondern insbesondere auch die des deutschen Reichsgerichtes ist allenthalben bei den einzelnen Fragen sorgfältig und auf das Gewissenhafteste verwertet. .Juristisches Literaturblatt." <Berlin> Im Wege der Vergleichung der Normen des österreichischen Rechts mit jenen des deutschen weiß er sowohl die Besonderheiten des erstercn scharf hcrauszustcllcn wie für das, was beide» gemeinsam ist, die sichere» Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung in einer besonders für die Bedürfnisse der Praxis berechneten Weise zu verwerten. In den vorliegenden zwei Bänden werden die Praktiker, aber auch die Lernenden reichen und verläßlichen Aufschluß über alles finden, was man in einem guten Kommentar über die erwähnten Gesetze billig suchen darf. Psterr. Zentralblatt für die jur. Praxis." kWienl Für Bekanntmachung des Werkes in den Kreisen der Interessenten wird gesorgt und dadurch die Bemühung des Sortiments wesentlich gefördert. Von den broschierten Exemplaren liefern wir in mäßiger Anzahl in Kommission und bitten zu verlangen.