Umschlag zu 19. Mittwoch, den 24. Januar 1917. ^eüer Suchhänöler muß, wenn er sich große Unannehmlichkeiten ersparen will, genau unterrichtet sein, welche Sücher im Deutschen Reiche rechts kräftig verboten worden stnü. Um sich vor Strafe wegen Vertriebs verbotener Sucher zu schützen, iß für Sen Such. Händler Sie Kenntnis der ergangenen Verbote unbedingt nötig, Sie er am besten schöpft aus dem im Auftrag ües Vor stands des Vörsenvereins der Deutschen Suchhändler heraus gegebenen Perzeilhms der verbotenen Mlher und Zeitschriften 1»oz bl- «n»e März 1414. I I Preis -es Exemplars M. 2.- or-., M. 1- bar. A Eta Exemplar steht öen Mitglie-ern ües Sörsenvereins, soweit -lese es noch nicht be zogen haben, auf verlangen kostenfrei zur Verfügung. Sestellungen stnü zu richten an -en Verlag ües Sörsenvereins - -er Deutschen öuchhänüler zu Leipzig. Die Deutschnationale Buchhandlungsgehilfenschaft ladet die Kollegen vom Buchhandel zum Beitritt in den Deutschnattonalen Handlungsgehilfen-Verband ein, mn in und mit ihm für eine Verbesserung der Lage der Standesgenossen — der eigenen Lage — zu wirken und den Mitgliedern einen wirtschaftlichen Lall in den Wechselfällen des Lebens zu bieten. Der Deutschnationalen Buchhandlungsgehilfenschaft gehört ohne weiteres jeder im Buchhandel oder in verwandten Zweigen beschäftigte Gehilfe ohne örtlichen Sonderbeilrag an, der Mitglied des D. L. V. ist. Der D. L. V. umfaßt z. Zt. über 150000 Mitglieder, darnnter etwa 5000 vom Buchhandel und verwandten Geschäftszweigen. Verbandsbeitrag M. l.50 monatlich. Neben einer großzügigen sozialpolitischen Tätigkeit zugunsten sozialer Reformen für den ganzen Stand dient der D. L. V. der Fürsorge für seine Mitglieder durch besondere Wvhlsahrtseinrichtungen: D- Stellenvermittlung für den Buchhandel dient Prinzipalen wie Gehilfen gleicher- _ . ^ maßen: den Prinzipalen kostenfrei zur Besetzung offener Stellen mit Gehilfen in Kenntnissen und Fähigkeiten je nach Bedarf und Gehalt, den Gehilfen zur Er langung geeigneter Stellungen in gutberufenen Geschäftshäusern des In- und Auslandes. Die Versicherung gegen Stellenlosigkeit 272? b,7. 2 einzige staatlich genehmigte Stellenlosen-Versicherung ihrer Art. Kein Sonderbeitrag. Die bietet den Mitgliedern Hilfe in Fällen unverschuldeter Not. Die bietet Veranlassung zum Sparen beliebiger Beträge ganz nach Maßgabe der Verhältnisse jedes einzelnen. 4L Zinsen. Die Deutschnationale Kranken- und Begräbniskasse öhne'°°Iü2-u7.°'suL^a2 Sie gewährt Freizügigkeit in ganz Europa und befreit ihre Mitglieder von der Veitragspflicht zu Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen. Kein Kassenarztzwang. Höchstleistung: 52 Wochen freie ärzliche Behandlung, Arzneien, Heilmittel, 35 Mark wöchentliches Krankengeld, ZOO Mark Begräbnisgeld. Verpflegung in einer höheren Krankenhausklasse. Mit gliederzahl: 70000. Vermögen: 850000 Mark. Summe der Kassenleistungen seit 1899 rund 5V, Millionen Mark. Daneben bietet die Gelegenheit, auch der Familie die Segnungen einer ausreichenden Krankenver- o sicherung zuzuwenden. Keine ärztliche Aufnahmeuntersuchung. Weitere Einrichtungen: Rechtsschutz, Auskunftei, Abteilung für Lehrlinge, Studien- und Ferienfahrten, Unterrichts- und Fortbildungsgelegenhciten, Höhere Handels-Lehranstalt, Büchereien, standesgemäßer und gesellschaftlicher Anschluß in 1300 Ortsvereinen des In- und Auslandes usw. Verbandssayungen, Stellenvermittlungspapiere, Satzungen der Kranken- und Begräbniskasse wie der Familien-Versicherung umsonst durch die Geschäftsstelle der JeittschNtliimltil Blichhimdtlnigsgeyttleüschlift, Leipzig,^7',°"'