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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.01.1917
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- 1917-01-19
- Erscheinungsdatum
- 19.01.1917
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Nr. IS. AMMMMM'lelwereMöerMUlAjenB'üA Leipzig, Freitag den 19, Januar 1817, 84. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Zur Kritik der „Kritik". Äon der Dankbarkeit, die Lesfing gegen die Kritik empfand, ist nichts in der »Kritik« des Herrn Pani Nitschmann zu spüren, obwohl er ihr in Nr, 2 des »Buchhändlergilbe-Blattes« einen drei Spalten langen Aufsatz widmet und die Leser seines Blattes glauben mache» will, das; diese Auslassungen eine Kritik oder doch wenigstens eine Abfertigung unseres im Bbl, 1916, Nr, 276 veröffentlichten Artikels »Buchhändlerischer Betrieb ans genossenschaftlicher Grundlage« feien. Allerdings ist Kritik die schwächste Seite des derzeitigen Gilde-Vorstehers, und er int sehr wohl daran, sie in Anftihrnngsstrichc zu setzen. An geführt ist freilich nur er selber, da durch diese Art Polemik jeder sachlichen Auseinandersetzung der Boden entzogen wird. Möglich indes, das; das gerade in seiner Absicht liegt und daß ihm gar,nicht darum zu tun ist, sich über die seinen genossenschaftlichen Plänen zugrunde liegenden prin zipiellen Anschauungen mit der Kritik zu verständigen. Dafür ist aber seine »Kritik« nach einer anderen Richtung hin fruchtbar. Sie beginnt sehr stimmungsvoll mit einer malerischen Schilderung der Aufregung, die ein die Landstraße entlang fahrender Kraftwagen und ein hoch im blauen Äther dahin segelndes Flugzeug unter dem Federvieh, alten Bauerngäulen und noch älteren Bauernfrauen Hervorrufen, um daran die Be merkung zu knüpfen, daß sich ähnliche Erscheinungen auch in der Kritik zeigten, sobald »etwas Neues, Ungewohntes, dem Alltags- verstaude erst allmählich Eingehendes zum ersten Male ans Licht des Tages tritt«. Danach scheint Herr Nitschmann der Meinung zu sein, daß genossenschaftliche Gründungen etwas Funkelnagelneues seien, ja vielleicht gar in der Einbildung zu leben, daß er diese Erfindung gemacht habe. Eine solche Auf fassung mutet etwas seltsam an, wenn man bedenkt, daß das erste preußische Genosseufchaftsgssetz in diesem Jahre sein üüjähriges Jubiläum feiern kann und Gesetze bekanntlich immer erst dann erlassen werden, wenn der Begriff und die Sache selbst längst vorhanden sind. Tatsächlich sind denn auch die Genossen schaften viel älteren Datums, und wer mit der Geschichte des Buchhandels vertraut ist, weiß, daß der Vorschlag, das Leipziger Kommissiousgeschäfi aus genossenschaftliche Grundlagen zu stel len, schon in den Mer Jahren des vorigen Jahrhunderts erörtert wurde. Wenn er nicht zur Ausführung gekommen ist und auch spätere Versuche in dieser Richtung gescheitert find, so liegen die Gründe an Verhältnissen, die auch zum Teil heute noch be stehen und denen nachzugehen weit förderlicher wäre als die Aufstellung einer noch so «vorsichtigen« Berechnung einer Divi dende von »vollen 5 "/> des Umsatzes der Genossen«, neben einer 4 "oigcn Verzinsung der Geschäftsanteile und ausreichenden Rücklagen, Es sind also recht »olle Kamellen«, die dem Buchhandel auf- gctischt worden sind, denn auch damals fehlte es so wenig au großartigen Versprechungen und Berechnungen wie an dem Moses, der das Land der Verheißung, in dem eitel Milch und ^ Honig fließt, vor sich ausgebreitet sah. Auch der Vorwurfs ist' nickst neu, daß nur »Furcht« aus allen ablehnenden Kritiken spräche, dieselbe bleiche Furcht, die auch »ns ins schloß ternde Gebein geschlagen ist — wenn man Herrn Nitschmann' Glauben schenken will, »Die Furcht vor unbekannter Gefahr,' die Furcht, daß Verlag, Kommissionsgeschäft, Barsortimeni, Reiscvuchhandcl und alles andere den staatsgefährlichen Umtrie ben der Deutschen Buchhändlcrgilde erliegen könnten«. Bisher haben wir, wie jeder rechte Deutsche, zwar nur Gott gefürchtet und weder Herrn Nitschmann noch seine Pläne für so fürchterlich gehalten, aber es ist nicht unmöglich, daß sich die Furcht noch einstellt, wenn auf das Vorspiel das Drama folgt und sich zur regelrechten Tragödie entwickelt, die ja nach Aristoteles Furcht und Mitleid erwecken soll. Indes wird auch dann wohl das Mitleid noch überwiegen. Wenn Herr Nitschmann bemängelt, daß wir weder der Frage nachgcgangen seien, ob z, B. ein genossenschaftliches Barsortimeni oder Kommissionsgeschäft möglich, in welchen Grenzen es mög lich und nützlich sei, noch erörtert hätten, wie das alteingesessene, nnvertrustete Kommissionsgeschäft zu schützen sei, so möchten wir an die Überschrift unseres Artikels erinnern, die in ihrer Form, der wörtlichen Übernahme des Titels seines ersten Aus satzes, deutlich unsere Aufgabe umschreibt. Auch sollte mau doch annehmeu, daß ein so warmer Befürworter genossenschaftlicher Gründungen über die Frage vollkommen im klaren sein müsse, ob das, was er ins Leben rufen will, auch möglich und nützlich ist. Wir haben sie übrigens dahin beantwortet, daß diese Gesellschaftsform schon nach Art und Aufgabe sich nicht für das buchhündlcrische Kommissionsgeschäft eignet, da die Genossen schaft eine Personalgesellschaft vorwiegend lokalen Charakters ist und ihr Kredit hauptsächlich auf der persönlichen Haftpflicht der Genossen beruht. Was zunächst die Frage aubelrifft, wie »das alteingesessene, nnvertrustete Kommissionsgeschäft« zu schützen sei, eine Frage, mit der sich die Buchhändlergildc »selbstverständlich von allem Anfang an schon beschäftigt hat«, so wissen wir keinen anderen Rat, als zunächst einmal die Dinge in aller Ruhe abzuwarieu. Bekanntlich wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Ist das Schicksal der Kommissionäre unabwendbar, so sollten sic versuchen, bei der Zeniralkommissious-Genossenschast unterzu- kricchen und sich dort einen ihren Fähigkeiten entsprechenden, be scheidenen Posten noch vor Torschluß zu sichern. Sollten sie wegen »Rückständigkeit« und mangels großzügiger, moderner An schaumigen zurückgcwiescn werden, so möchten wir ihnen empfohlen, eine Genossenschaft für Herstellung antiquarischer Neuigkeiten zum direkten Vertriebe an das Publikum m, d, H, zu gründen, um so auch au ihrem Teile noch etwas zur Entwick lung des Buchhandels beizutragen. Wichtiger indes als alle die Fragen, deren Beantwortung Herr Nitschman» von uns verlangt, erscheint uns der Nachweis der Notwendigkeit eines genossenschaft lichen Kommissionsgeschäfts, dessen Gründung doch auf nichts anderes hinauslaufeu würde als auf die Errichtung eines neuen Kommissionsgeschäfts, das genau in derselben Weise organisiert und betrieben werden müßte wie irgendeine der jetzt bestehenden Firmen, wenn cs Erfolg haben soll. Der Unterschied läge nur darin, daß bei der Genossenschaft die Kommittenten in ganz an derer Weise gebunden und verpflichtet wären, als das jetzt der Fall ist, ohne weitergehende Rechte zu besitzen als dernzweifel- haften Anspruch auf eine Dividende nach Maßgabe ihrer Ein zahlung und Haftung, von dem Risiko, das sie als Unternehmer und Mitbesitzer eingehen, ganz abgesehen. Denn auch Herr S7
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