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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.08.1896
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 25.08.1896
- Sprache
- Deutsch
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5116 Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 197. 25. August 1896. treffenden Bereiches über zweifelhafte oder streitige Fragen tech nischer Natur, die für eine richterliche Entscheidung von Bedeutung sind, auf Verlangen der Gerichte Gutachten abzugebcn. Solche Sachocrständigen-Kollegien werden errichtet: für die Litteratur in Wien, Prag, Lemberg und Triest; für die Tonkunst in Wien, Prag und Lemberg; für die bildenden Künste in Wien, Prag und Krakau; für die Photographie in Wien. Jedes Sachverständigen-Kollcgium besteht ans einem Vorsitzenden und sechs bis zehn Mitgliedern. Die Ernennung des Vorsitzenden und der Mitglieder erfolgt durch das Unterrichtsministerium auf die Dauer von sechs Jahren. Vor der Beschlußfassung des Sachvcrständigen-Kollegiums über ein nb- zugebendes Gutachten hat der Vorsitzende zwei Berichterstatter zu bestellen, denen es obliegt, ihre Anträge unabhängig von einander schriftlich nuszuarbciten. Die Beschlußfassung erfolgt durch Stimmen mehrheit und, wenn sich unter den Mitgliedern Stimmengleichheit crgicbt, durch die Stimme des Vorsitzenden. Gegen die holländischen Schwindelfirmen. — In der Generalversammlung der -Maatschappelijk Belang«, einer Vereini gung der Kaufleute Hollands, beleuchtete Jonkheer Lr. jur. Th. C. van Doorn im Haag das Treiben der Schwindelfirmen mit grellem Lichte und geißelte auch in scharfer Weise die Schwächen des nieder ländischen Strafgesetzbuches, das er in manchen Punkten dem deut schen nnzupassen wünschte. Auch den Lieferanten im Auslande sei eine Mitschuld an den bestehenden Zuständen nachzuweisen. Gar viele ließen sich durch die elegant ausgcstattcten Briefbogen zu Sen dungen verleiten. Vorsichtigere würden durch Namcnsvcrwcchslung zur Lieferung bewogen. Es gebe nämlich verschiedene Schwinüelfirmen, die denselben Familiennamen führen, wie altangesehene Firmen, ohne jedoch in verwandtschaftlicher oder überhaupt in irgend einer Beziehung zu der bekannten Firma zu stehen. Im Besitze der Fak turen sei es ihnen leicht möglich, an den Bahnhöfen die Aus lieferung der Waren zu erlangen, obwohl den betreffenden Zoll- und Bahnbeamten das Metier des Dunkelmannes bekannt sei. Das Gesetz enthalte eben absolut keine Vorschriften, denen zufolge ein Beamter berechtigt wäre, die Waren bis zum Eintreffen von In struktionen seitens des gewarnten Absenders zurückzuhaltcn. An gemessen wäre es, wenn in solchen Fällen von ähnlich lautenden Firmennamen der Absender holländische Jnformationsbureaux um Auskünfte anginge. Eine wirkungsvolle Bekämpfung der Schwindclfirmen sei nur durch stete Anzeigen der geschädigten Firmen bei der Staatsanwaltschaft möglich. Im Ausland sei sei man der Meinung, daß solche Anzeigen große Kosten verursachen. Dem sei nicht so. Sobald auf eine Anklage die Paragraphen des Strafgesetzbuches angcwcndet werden können, treffen den Kläger keine Kosten. Daß die Richter selbst von dem Wunsche beseelt seien, solche Geschwüre am Handclskörpcr gewaltsam zu entfernen, gehe daraus hervor, daß noch kürzlich ein Schwindler, der eine italienische Wcinfirma geschädigt hatte, zu mehreren Jahren Gefängnis ver urteilt worden sei. Nur selten finde sich ein Rechtsanwalt, der die Verteidigung notorisch bekannter Schwindler übernehme. Hierdurch werde die Verurteilung noch erleichtert. Wollte die Kaufmannschaft im Auslande diese Wmke beherzigen, so würde sie sich und ihren niederländischen Kollegen einen großen Dienst erweisen. Verbot eines nihilistischen Buches in Oesterreich. — Im Amtsblatt,: der Wiener Zeitung wird folgendes prcßgericht- lichc Erkenntnis veröffentlicht: -Das Landes- als Preßgericht in Prag hat mit dem Erkenntnisse vom 17. Juni 1896 unter Be stätigung der Beschlagnahme die Weitcrverbreitung der ersten und zweiten Lieferung der ausländischen, unbekannt wo gedruckten, nichtperiodischcn Druckschrift: -Worte eines Rebellen- (-Larolss ä'un liovoltö-) von Peter Krapotkin nach F 493 St. P. O. verboten». — Das Buch -Larolos ä'un Hovoltö», das zum erstcnmalc im Jahre 1885 in Paris erschien, ist eine der schärfsten polemischen Schriften, die der bekannte russische Nihilist Fürst Peter Krapotkin gegen die gegenwärtige soziale Ordnung in Europa geschrieben hat. Das Buch wurde von dem Geographen Elysee Reclus, dessen extreme soziale Anschauungen bekannt sind, herausgegeben. Wechselproteste durch die Post in Bayern. Die Direk tion der bayerischen Posten und Telegraphen hat, wie die Allg. Ztg. mittcilt, auf Antrag verschiedener Handels- und Gemerbekammern angeordnet, daß von den Postboten im Falle vergeblicher Präsen tation von Wechseln mit dem Vermerk: -Sofort zum Protest- die Zeit der jeweiligen Rückkehr vom Bestellgang zur Postexpedition, sowie die Zeit der Weitergabe des Wechsels an den Gerichtsvoll zieher den Adressaten bekanntgegeben werde. Es ist dadurch den Wechselschuldnern postscitig Gelegenheit gegeben, die Einlösung bei der Postanstalt innerhalb kurzer Frist noch nachträglich zu voll ziehen. Die beim ersten Bestellgang (mn 8 Uhr morgens) präsen tierten Wechsel mit dem Vermerk: -Sofort zum Protest- werden um die Mittagszeit, jene des zweiten Bcstcllgangs zum 3 Uhr nach mittags) am Abend an den Gerichtsvollzieher weitergegcben. ^.ssooiatiou littörairs ot artistigus ints ruatioua 1 s. — Der achtzehnte Kongreß der Association litterairo st artistiguo iutsrnationals, die im Vorjahre in Dresden tagte und dabei auch Leipzig die Ehre ihres Besuches erwies, ist am 22. August in Bern zusammengetrcten und wurde vom Bundesrat Müller eröffnet. Es sprachen Vertreter verschiedener Nationen, sür Deutschland Martin Hildebrandt und Gustav Diercks, beide aus Berlin, sür Oesterreich-Ungarn Julius Lev ita aus Wien. Die Verhandlungen werden voraussichtlich eine Woche dauern. Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler ist durch Herrn Otto Mühlbrccht, Berlin, vertreten. Zur Lohnbewegung im Buchdruckgewerbe. — Die Lohn bewegung der Buchdruckergehilfen in diesem Frühjahr hat bekannt lich zu einer friedlichen Einigung zwischen Gehilfen und Prinzi palen auf Grund einer Revision des Tarifs und einer Erhöhung der Druckpreise geführt. Gegen diese friedliche Abwendung des drohenden Streikes erhob sich eine kleine, aber sehr heftige Oppo sition im Gehilfcnverbandc, die namentlich in der Begründung eines neuen Gchilfenblattes in Leipzig, der -Buchdruckerwacht-, ihren Ausdruck fand. Diejenigen wenigen Mitglieder des Gehilfen- vcrbandes, die gegen die Tarifgemcinschaft und damit gegen den Vorstand des Buchdrucker-Verbandes Deutschlands in Wort und Schrift kämpfen, sind nunmehr aus dem Verbände ausgeschlossen worden. Die Betreffenden werden damit von einem beträchtlichen materiellen Verlust betroffen. Volkslesehalle in Berlin. — Auf Vorschlag der städtischen Schuldeputation hat der Magistrat zu Berlin die Errichtung einer Lesehalle in der Gemeindeschule Mohrenstraße 41 einzurichten be schlossen. Die Benutzungszeit der Halle soll für das ganze Jahr, in den Wochentagen auf 6—9 Uhr abends und Sonntags aus die Mittagsstunden festgesetzt werden. Personalnachrichten. Gestorben: auf einer Erholungsreise in Spindelmühle im Riesengebirgc infolge eine Schlaganfalls der Professor der Mathematik an der Universität Greifswald Or. Bernhard Minnigerode. Er war 1837 in Darmstadt geboren, habilitierte sich 1866 in Göttingen und wirkte, 1874 zum außerordentlichen und 1885 zum ordentlichen Professor ernannt, seit dem Sommer 1874 als Lehrer der Mathematik an der Universität Greifswald. Seine wissenschaftliche» Arbeiten sind in Zeitschriften ver streut. Als bedeutendste seien hier die in den -Nachrichten von der K. Gesellschaft der Wissenschaften- (Göttingische ge lehrte Anzeigen) erschienenen Abhandlungen genannt: Untersuchungen über die Symmetrieverhältnisse und die Elastizität der Krystalle. 2 Abhdlgn. Güttingen 1884. SprechsaaL. »Das ist des Deutschen Vaterland.« (Vgl. Nr. 183 des Börsenblattes.) Die Vertricbswcisc der Herren Kürschner und Hillger ist in den Spalten des Sprcchsaals hinreichend (erörtert worden, um allen Angehörigen des Buchhandels bekannt zu sein. Bei der Wichtigkeit dieser Sache sollte man annchmcn, der Sortimentsbuchhandel sei einig in der Beurteilung dieser Angelegenheit und seiner Stellung nahme dazu. Daß sich ein Sortimenter einen Korb holt bei der Firma H. Hillger und deren Geschäftsfreunden, ist im Interesse des Ganzen sehr zn bedauern. Wozu sich an Leute herandrängcn, die deutlich zu erkennen gegeben haben, daß sie vom Buchhandel nicht viel halten? Giebt man ihnen dadurch nicht das Recht zu dem Glauben, daß man dem Sortimenter alles bieten könne, um ihn dann gelegentlich ganz nach Wunsch wieder zur Verfügung zu haben? Der Verlagsbuchhandel bietet wahrhaftig genügend Gelegenheit für die Thätigkeit des Sortimenters; die Herren Kürschner, Hillger u. s. w. braucht er in keiner Weise zu belästigen mit nicht gewünschten Dienstanerbietungcn. Gotha. Herm. Rang.
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