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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.04.1916
- Strukturtyp
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- 1916-04-15
- Erscheinungsdatum
- 15.04.1916
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88, 15. April 1916. ob er eine steuerpflichtige oder eine steuerfreie Quittung zu fordern habe. Auf Anfrage betont der Reichssekretär, daß er eine ablehnende Stellung nicht eingenommen habe, entscheiden müßten die verbündeten Regierungen. Der Antrag Müller-Fulda wirke mehr wie eine Ver brauchssteuer und greife daher nicht in die Steuerkompetenz der Einzel staaten ein. In der Donnerstags-Sitzung wurde der Warenumsatzsteuer- Antrag des Zentrums mit einigen Abänderungen gegen die Stimmen der Fortschrittler und der Sozialdemokraten angenommen. Ter Quittungsstempel wurde einstimmig abgelehnt. Buchhändlcrische Vorlesungen. — Wie der Vorstand der Korporation der Berliner Buchhändler mitteilt, werden buchhänd lerische Vorlesungen an der Handelshochschule Berlin auch im Sommer semester 1916 in gewohnter Weise abgehalten werden. Der Dozent, Herr Max Paschke i/Fa. Haude L Spencrsche Buchhandlung, wird das Thema Autoren und Verleger behandeln, das er in nach stehende Abschnitte gegliedert hat: Geschichtliche Entwicklung des lite rarischen Urheberrechts-Schutzes. — Die Rechte des Autors: Das Gesetz betr. das Urheberrecht an Werken der Literatur etc. — Der geschäft liche Verkehr zwischen Verleger und Autor und seine gebräuchlichen Formen. — Die Übertragung der Rechte des Autors auf den Ver leger: Das Gesetz über das Verlagsrecht. — Die Verträge des Ver legers mit den Autoren. — Die Kalkulation der Bücher preise. — Der Kommissionsverlag. — Die Erwerbung der Ver vielfältigungsrechte für Abbildungen durch den Verleger. — Der internationale Urheberrechts- und Ubersetzungsschutz. — Die Vor lesungen werden jeweils Donnerstag abends 8—9 Uhr im Hochschul gebäude, Spandauerstraße 1, stattfinden und Donnerstag, den 4. Mai beginnen. Das große Interesse, das der Buchhandel an einer tüch tigen Ausbildung seiner Angehörigen hat, würde es wünschenswert erscheinen lassen, wenn recht viele Chefs ihre Angestellten auf diese Fortbildungsgelegenheit aufmerksam machen und ihnen die Möglich keit regelmäßiger Beteiligung an diesen Kursen geben würden. Der Kochbuchprozcß Tcßmar/Herlet-Scherl endgültig vom Reichs gericht entschieden. Zu dem Bericht unter dieser Überschrift in Nr. 79 des Bbl. schreibt uns der Viktoria-Verlag Hedwig Teß- mar, Berlin-Wilmersdorf: -»Es handelt sich nicht um den unwesentlichen Nachdruck von nur 4 Rezepten, sondern um den sehr wesentlichen von 286 Rezepten des Jll. Viktoria-Kochbuches (V? des Buches), die erst in der neuesten Auflage des von der Volksschullehrerin Fräulein Lackowitz verfaßten Gr. Jll. Kochbuches auf 29 vermindert wurden. Es ist also nicht ein Schadenersatz von 20 000 für 4 Rezepte verlangt worden, sondern */? des Gewinns aus dem Verkauf von ca. 300 000 Nachdruck-Exemplaren, mindestens aber 20 000 Die Be klagten wären auch verurteilt worden, wenn ihnen nicht der gute Glaube zugebilligt worden wäre. Der Nachdruck selbst ist gerichtsseitig als wesentlich sestgestellt worden. Das Illustrierte Viktoria-Kochbuch ist nicht, wie das Große Illustrierte Kochbuch, 1900, sondern 1890 er schienen.« Jubiläen. — Zwei Firmen, die beide dem Musikalicnhandel an- gehörcn und beide ihren Wohnsitz im wieder eroberten Lemberg haben, können heute auf ein 25jähriges Bestehen zurllckblicken: der Musikalienverlag K. S. Jakubowski, der auch Buchverlag und Buchdruckerei betreibt, und die Musikalienhandlung und Leihanstalt Ladislaus von Zadurvwicz. über Papierlieferungen an das Ausland berichtet das -»Neue Wiener Journal« vom 28. März: Das »Sieg-Rheinische Volksblatt« veröffentlichte kürzlich einen Aufsatz, in dem darauf hingewiesen wurde, daß schon seit Wochen in holländischen Blättern Anzeigen zu lesen seien, in denen Papier zu jedem Preise gesucht werde. Das genannte Blatt erörterte dann die gewaltigen Erhöhungen der Papierpreise in Deutschland und fügte hinzu: Ganze Schiffsladungen ziehen den Rhein hinab nach Holland, andere gehen nach den nordischen neutralen Ländern, wieder andere nach der Schweiz. Wo aber bleibt die Ware dort? Soll es den Fabrikanten unbekannt sein, daß unsere Gegner hinter den Papier aufkäufen stecken? Der »Deutsche Papiermarkt«, das Zeutralorgan für die gesamten wirtschaftlichen Interessen der Papier verarbeitenden Industrien und Gewerbe sowie des Papierhandels, hat den erwähnten Aufsatz über nommen und seinerseits folgende Bemerkungen daran geknüpft: Auch wir schließen uns der Meinung an, daß es unerhört ist, daß deutsches Druckpapier in Feindesland verbraucht wird, im eige nen Lande aber dadurch, daß der Feind mehr zahlt, Mangel an Papier beziehungsweise eine unerschwingliche Preiserhöhung ein- tritt. Einen recht eigenartigen Beigeschmack erhält die Tatsache, wenn man bedenkt, daß gerade jetzt, wo infolge der ungeheuren Preissteigerungen schon eine nicht unerhebliche Mißstimmung in den Kreisen der Papierverbraucher herrscht, solche Schamlosigkeiten vollbracht werden. Es erwächst aus dieser Handlung für die ge samte Branche die Aufgabe, die betreffenden »geldgierigen« Papier fabrikanten namhaft zu machen und an den Pranger zu stellen, denn solche Firmen bedeuten den »Feind im Lande« und haben ihre Da seinsberechtigung verwirkt. Unseres Erachtens genügt es nicht — so schreibt die »Deutsche Tageszeitung«, und wir sind derselben Ansicht —, die Handlungs weise der betreffenden Papierfabrikanten an den Pranger zu stellen; man wird sich, wie die Dinge liegen, entschließen müssen, schleunigst die Ausfuhr von Papier zu verbieten, mindestens von Papier, das für den Zeitungsdruck bestimmt ist. Wie nötig gerade im Kriege die Zeitungen sind, bedarf keiner besonderen Ausführung. Die Re gierung wird das Ihre tun müssen, um, soweit es an ihr liegt, dafür zu sorgen, daß der drohende Papiermangel nicht durch die Ausfuhr von Papier gesteigert wird. Wir können diese sehr beachtenswerten Ausführungen dahin ergän zen, daß der angebliche Zeitungspapiermangel, über den vielfach geklagt wird, seitens vieler Fabrikanten dadurch künstlich hervorgerufen wird, daß anstelle von Rotationspapier Kunstpapier fabriziert wird, das einen wesentlich höheren Profit abwirft. Speziell bei uns in Öster reich, wo Holzstoff in Hülle und Fülle vorhanden ist, bedarf es nur einer kleinen Unterstützung der Regierung durch Beistellung von Waggons und Arbeitskräften (Gefangenen) und die »Papiernot« wäre mit einem Schlage beseitigt. Voraussetzung wäre natürlich, daß die Papierfabrikanten keine kurzsichtige Profitpolitik treiben, um die mo mentane Kriegskonjunktur für sich auszunutzen, sondern an die Zeit nach dem Kriege denken, wo die Erhaltung einer gesunden Zeitungs- inöustrie für die österreichische Papierfabrikation eine Lebensfrage sein wird. 8k. Tie Angestelltenversicherungspflicht der Geschäftsführer einer G. m. b. H. — Das Oberschiedsgericht für Angestelltenversicherung hat in seiner grundsätzlichen Entscheidung vom 20. November 1915 (A.-Z. ? 108/15) den Geschäftsführer G. S. der Gesellschaft mit be schränkter Haftung P. S. Buchdruckerei in V. für versicherungspflichtig erklärt. Von den drei Gesellschaftern, heißt es in den Gründen, hat der eine 42 000 der andere 10 000 G. S. als dritter 4000 Stamm einlage zu leisten. Nach der Höhe der Beteiligung besitzt G. S. auf die Entschließungen der Gesellschaft keinen maßgebenden Einfluß. Es überwiegt danach die persönliche Abhängigkeit bei der Leistung der übertragenen Dienste als Geschäftsführer, sodaß der Feststellung eines versichcrungspflichtigen Arbeitsverhältnisses trotz der eigenen gesell schaftlichen Beteiligung nichts im Wege steht. Träger der Arbeit- gebcrschaft ist die Gesamtheit als solche, zusammengesaßt als beson deres Nechtssubjekt. Der Geschäftsführer ist allerdings der gesetzliche Vertreter der Gesellschaft mit beschränkter Haftung und insofern nicht nur im zivilrechtlichen Sinne, sondern auch im Rahmen der öffentlichen Versicherung derjenige, dem die Pflichten des Arbeit gebers obliegen, z. B. in strafrechtlicher Hinsicht. Dies schließt aber das Vorliegen eines versicherungspflichtigen Anstellungsverhältnisses nicht aus. Es ist zu unterscheiden zwischen dem Innen- und Außen verhältnis. Nach außen steht der gesetzliche Vertreter anstelle der Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder sonstigen juristischen Per sonen, die er vertritt: nach innen beruht seine Stellung aber aus einem Anstellungsvertrage, sei es, daß dieser mit einem besonderen Organ der juristischen Person geschlossen ist oder auf einer Verein barung mit den übrigen Gesellschaftern beruht, wie im vorliegenden Fall. Kriegstod einer alten französischen Zeitung. — Der Krieg hat wieder einer französischen Zeitung, nämlich der alten, 1631 gegrün deten »Oarstte 6s Trance«, ein Ende bereitet. Sie verfocht allezeit die Sache des Königtums, die wohl jetzt nur noch wenige Anhänger hat. Die Hauptversammlung der Kaiser Wilhelm-Gesellschaft zur För derung der Wissenschaften wird am 29. April vormittags im Kaiser Wilhelm-Institut für Biologie in Berlin-Dahlem stattfinden. Für den Abend ist ein geselliges Beisammensein in Aussicht genommen. 435
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