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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.04.1916
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- 1916-04-01
- Erscheinungsdatum
- 01.04.1916
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s-"'. Nr. 7«. ^^M?re"i?hrl?ch?Ä!i^^d-n>"AuE""d^^Ä^k->^ng N Daum^Sp!^^S.^^M^E^M^^°sÄM^I2rNicht" ^ WMMinöÄMrstMÄWMerSMA^nBWUMrM^ Leipzig, Sonnabend den 1, April 1916, 83. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. Verein der Buchhändler zu Leipzig. Auf Grund der in der ordentlichen Haupiversammlung vom 24. März 1916 dorgenommenen Neuwahl des Vorstands und nach satzungsgemäß erfolgter Verteilung der Ämter be steht der Vorstand des Vereins für das Jahr 1916 aus den Herren: Richard Linnemann, Vorsteher, vr, Felix Meiner, Verlreter, Max Weg, Schriftführer, Hermann Degener, Vertreter, Walter Thomas, Schatzmeister, Adolf Dähnert, Vertreier, vr, Hermann von Hase, > Hans Emil Reclam, t Beisitzer, David Rost, ^ Geschäftsführer des Vereins: Herr Otto Nathusius. Leipzig, den 36, März 1916. Justizrat vr. Anschütz, Rechtsanwalt des Vereins, Zur Steuerfrage. Tie Ausführungen in Nr. 70 des Börsenblattes dürfen nicht unwidersprochen bleiben. Die Stellungnahme des .Herrn 3. 8ek, erscheint mindestens sehr einseitig. Darüber darf kein Zweifel bestehen, daß die Mittel, die das Reich gebraucht, aufgebracht werden müssen, Und wenn die Steuerschraube so fest angezogen wird, daß 50, 60"/» oder gar noch mehr von den erzielten Ge winnen abgegeben werden müssen, so sollte deswegen kein Kla gen anheben; solche Geldopfer würden immer noch in den Schat ten gestellt durch die unvergleichlichen Taten unserer Kämpfer draußen. Aus diesen Erwägungen heraus darf man aber nicht jede Steuervorlage von vornherein gutheißen. Vor allen Dingen muß geprüft werden, ob eine Durchführung der geplanten Steuern ; auch wirklich den erhofften Erfolg zeitigen wird. In zweiter Linie wäre zu prüfen, inwieweit solche Steuern einzelne Er werbsstände besonders schwer belasten. Von dem vielgeschmähten Quittungsstempel könnte man Wohl sagen, daß mit ihm ohne Zweifel ein gutes geldliches Er gebnis erzielt werden kann. Das Gesetz bestimmt eben, daß für Zahlungen in Höhe von 10 «Ä und mehr eine Stempelabgabe zu entrichten ist. Dieser Bestimmung darf sich niemand entziehen, und wenn klar im Gesetz zum Ausdruck gebracht wird, daß der Stempelbetrag vom Käufer zu bezahlen ist, so hat der Ver käufer keine direkte geldliche Belastung, sondern die Abgabe wird von den weitesten Kreisen des Volkes getragen. Es verbleibt die Unbequemlichkeit, die den Quittungs-Ausstellern erwächst, und über die heute in so hohen Tönen geklagt wird. Diese Klagen empfinde ich als der heutigen Zeit nicht recht würdig. Wir leben doch nun einmal im schwersten aller Kriege, und wir wer- ^ den auch Unbequemlichkeiten ertragen müssen, wenn das Reich, der Not gehorchend, etwas umständliche Wege zur Beschaffung großer Mitte! wandelt. Aber so umständlich ist ja die Quit tungs-Stempelung gar nicht-! Bei verhältnismäßig geringem Verkehr sollte es dem Verkäufer Wohl möglich sein, den Kassen zetteln und Rechnungen über 10 den Stempel mit der Hand auszukleben und zu entwerten. Bei starkem Kassenverkehr wird eine Maschine zu Hilfe genommen werden müssen, etwa in der Art unserer Frankiermaschinen, nur wesentlich einfacher. Das Kassenfräulein würde künftig die Kassenzettel, anstatt sie mit dem Handstempel zu versehen, auf einen Druck durch die Maschine laufen lassen; die Maschine klebt die Marke aus, entwertet sie und kennzeichnet den Kassenzettel als bezahlt. Also bei gutem Wil len wird der deutsche Kaufmann, der sich bisher im Kriege den höchsten Anforderungen gewachsen zeigte, auch über die Arbeit der Verstempelung hinwegkommen. Den Herren, die mir etwa entgegenhalten wollen, daß vielfach bisher überhaupt ohne Kas senzettel verkauft worden sei, vermag ich nicht zu folgen. Wir sollten ruhig dahin wirken, daß solche Geschäfte n§ch etwas kauf männischeren Grundsätzen geleitet werden. Wenn aber geltend gemacht werden sollte, daß dennoch die Zumutung der mit der Stempel-Einziehung verbundenen Arbeit und der Aufstellung von Maschinen eine unbillige wäre, so stände doch der Anregung nichts entgegen, daß das Reich den Beziehern der Stempelmarke einen möglicherweise gestaffelten Rabatt einräumt. Der kleine Ver braucher würde dadurch für seine Mehrarbeit schadlos gehalten, hat vielleicht gar noch einen kleinen Nutzen aus den etwa 57» Rabatt, der größere Verbraucher kann mit dem Rabatt seine Ma schinen abschreiben. Mir will cs also scheinen, als wenn die Quittungsstempel- Vorlage durchaus brauchbar ist und daß sie nur zweckentsprechend ausgebaut werden muß. Diese Steuer wird von der Gesamtheit des deutschen Volkes getragen; der Handel hat im Aufträge des Reiches die Arbeit zu leisten und kann dafür schadlos gehalten werden. Wenn man den Quittungsstempelzwang herabsetzte bis auf Beträge von 5 an, dann dürften dem Reiche so hohe Ein nahmen erwachsen, daß die anderen Verkehrssteuer-Vorlagen überhaupt überflüssig würden. Diese Steuer kann nicht umgangen werden. Ganz anders liegt es bei den Portozuschlägen, Herr 3, 8ab,, der die Gegnerschaft gegen diese verkehrsfeindliche Steuer ver spottet, spricht ihr zugleich das Urteil mit seiner Bemerkung, daß viel zu viel geschrieben und an Drucksachen versandt würde; er mahnt also gewissermaßen zur Einschränkung, die auch eine selbst verständliche Folge der Vorlage sein wird, hat dann aber Wohl nicht bedacht, daß dadurch die ganze Steuervorlage ein Schlag ins Wasser sein wird. Diese Steuer wird umgangen, und sie wird m, E, in so großem Umfange umgangen werden, daß für das Reich nichts bleibt, daß aber dem deutschen Wirtschaftsleben die schwersten Wunden geschlagen werden. Da mir das Fachzeitschriftengebiet am nächsten liegt, möchte ich für meine Ausführungen zunächst dieses Gewerbe, das der deutschen Reichspost ungemein hohe Summen bringt, als Beispiel nehmen. Das Fachzeitschriftengewerbe ist seit Kriegsausbruch schwer 377
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