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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.01.1886
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 07.01.1886
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- Deutsch
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70 Niesttamtlickier Teil Georg Rcichardt, Verlag in Leipzig. 1- ürrielniuASsodiile. ^eitsslmilt k. Nskorm cksr .luAknclor^ieliA. io 8slmls u. ÜMs. Lsä.: X. Lai-tü. 6. 1s,llrA. 1886. (12 Xim.) Xr. 1. 4°. (12 8.) VisrtsIjälirliLli * 1. — 1. D. Saucrlänbcr's Verlag in Frankfurt a/M. Forst- u. Jagd-Zeitung, allgemeine. Hrsg. v. T. Lorey u I. Lehr. 62. Jahrg. 1886. (12 Hfte.) 1. Hst. 4°. (36 S.) * 2. 60 u. E. Scbalä, Vcrlagsh. in Nürnberg. Buchrmkcr, K., der Katechismusmiterricht od.: Welches ist d. Christen Gemeinschaft m. Gott? 2. Allst. 8°. (XX, 337 S.) * 2. 60 Julius Springer s Vcrl.-Buchb. in Berlin, /sitmckllist f. liisti'ningiitkiileuncls. Xsä.: X. I.siimri n. X. 1Ve»tpll»I. 6. llallrA. 1886. (12 Ms.) 1. M. 4°. (40 8.) pro lrplt. * 18. — Christian Teich (AlbanuS'Iche Buchbr.) in Dresden. st Teich, CH., Rathgeber f. Bureau u. Comptoir, gr. 8". (79 S.) Kart. * I. 60 I. Ullrich in Stuttgart. st Adrcß- u. Geschäfts-Handbuch der königl. Haupt- u. Residenzstadt Stuttgart f. d. I. 1886. Bearb. v. Beck. gr. 8°. (VIII, 451 S.) Kart, st** 6. — vr. Hermann Weichelt's Verlag in Prag. National-Bibliothek, deutsch-österreichische. Hrsg. v. H. Weichelt. 40.—43. Hst. 8". L * —.20 Inhalt: tv. Ein Landpfarrer. Erzählung v. C. Herloßsohn. («8 S.). — «t. «s. Brockmann. Schauspiel v. F. Pichler. <79 SP. — 4S. Jngvelde Schönwang. Altnordisches Bild v. Zedlitz. <70 S.>. Wcidmannsche Buchh. in Berlin. I.iltsratui/sitiiiiA, cksutselis, XrsA. v. LI. RoscliAsr. 7. Iki-drA. 1886. Xr. 1. 4". (47 8.) Visrtsljällrlioll * 7. — /kitgellrikt I. cksutsebss Xltsrtbum u. cksutssüs I-ittsratur. XrsA. v. 8. 8tsiome^sr. Xsus VolM. 18. öck. (4 Ms.) 1. M. Zr. 8°. (120 8.) pro lrplt. * 15. — Verzeichnis künftig erscheinender Bücher, welche in dieser Nummer zum ersten Male angekündigt sind. Franz Borgmcycr in Hildcshcim. 537 Algermissen, I., liturgische Gesänge. — Nick, W., Messe. Ox. 9 u. 10. — Nick, W., 6 latem. Gesänge. Nichtamtlicher Teil. Gerichtliche Entscheidung. tz 6, Absatz 4 des Reichsgesetzes vom 9. Januar 1876. Von dem königl. Landgericht zu Leipzig ist vor kurzen in einem Rechtsstreite, welcher sich um die Auslegung von tz 6, Absatz 4*) des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bilden den Künste (von 9. Januar 1876) drehte, eine ebenso wichtige wie durch ihre Begründung interessante Entscheidung gefällt worden. Der Thatbestand ist folgender: In der »Zeitschrift für bildende Kunst« fanden im 19. und 20. Jahrgange Nachbildungen eines Gemäldes von Kleinmichel und eines solchen von Löfftz Aufnahme, jenes in Holzschnitt, dieses in Lichtdruck nach einer Kreidezeichnung, beide auf besonderen Blättern gedruckt und beide mit Bezug auf Textstellen in früher abgedrnckten Ausstellungs berichten in späteren Heften nachgeliefert. Das Verlagsrecht für photographische und Holzschnittwiedergabe war von den Künstlern der Photographischen Union in München abgetreten und von dieser bez. des Kleinmichelschen Bildes wieder an einen dritten übertragen. Die Photographische Union erhob Klage wegen Rechtsver letzung und forderte eine Entschädigung von 400 Mk., Ein ziehung der vorrätigen Nachbildungen und Vernichtung der zur Vervielfältigung dienenden Vorrichtungen. Das Gericht entschied zu gunsten der von mir vertretenen Auffassung der in Rede stehenden Gesetzesbestimmung und be gründete sein Urteil, wie folgt: Gründe. Das Prozeßgericht pflichtet dem Beklagten bei, wenn er davon ausgeht, daß ihm die Ausnahmebestimmung in ß 6 Zeile 4 des Reichsgesetzes vom 9. Januar 1876 zur Seite stehe. Nach dieser Gesetzesbestimmung soll der Thatbestand der unbe *) Als verbotene Nachbildung ist nicht anzusehen: 4) die Aufnahme von Nachbildungen einzelner Werke der bildenden Künste in ein Schriftwerk, vorausgesetzt, daß das letztere als die Haupt sache erscheint, und die Abbildungen nur zur Erläuterung des Textes dienen. Jedoch muß der Urheber des Originals oder die benutzte Quelle angegeben werden, widrigenfalls die Strafbestimmung im 8 24 des Gesetzes vom 11. Juni 1870, betreffend das Urheberrecht an Schrift werken rc. Platz greift. fugten Nachbildung dann nicht vorliegen, wenn einzelne Werke der bildenden Kunst dergestalt in ein Schriftwerk ausgenommen worden sind, daß das letztere als Hauptsache erscheint, während die Abbildungen nur zur Erläuterung des Textes dienen. Daß es sich im vorliegenden Falle um die Aufnahme einzelner Werke der bildenden Kunst in ein Schriftwerk handelt, ist zweifel los. Es bleibt daher nur noch zu erörtern, ob 1) das Schriftwerk den Abbildungen als Hauptsache gegen- - übersteht, und ob 2) die Abbildungen nur zur Erläuterung des Textes dienen. Bei Beantwortung der ersten Frage ist festzustellen, welchem Zwecke die aus Schrift- und Kunstwerk gemischte litterarische Publikation gewidmet ist. Soll dieser Zweck vorzugsweise durch das Schriftwerk und nur nebensächlich durch das Kunst werk erreicht werden, so wird der vom Gesetzgeber vorgesehene Fall gegeben sein. Bei ein und demselben Endziele der Pu blikation kann das Kunstwerk bald als Haupt-, bald als Neben sache erscheinen. Soll eine durch Naturschönheiten berühmte Gegend veranschaulicht werden, so kann dies entweder durch aus führliche Beschreibungen mit einzelnen erläuternden Abbildungen oder durch eine Vielheit von Abbildungen mit einzelnen erläu ternden Bemerkungen geschehen. Im ersteren Falle ist das Schrift werk, im letzteren das Kunstwerk als Hauptsache anzusehen. Das Schriftwerk, um welches es sich jetzt handelt, nennt sich »Zeitschrift für bildende Kunst«, ist durchaus wissenschaftlich gehalten und bezweckt in seinen hier wesentlichen Bestandteilen, das künstlerische Leben der Gegenwart zu schildern und kritisch zu beleuchten. Wie die ganze Anlage und Ausstattung des durch die vorgclegtenHefte(X —-v) genügend veranschaulichtenWerkesdarthut, soll dieserZweck vorzugsweise durch Abhandlungen und nur nebensächlich durch Abbildungen erreicht werden. Es geht dies schon daraus hervor, daß es sich im vorliegenden Falle um eine große Anzahl von Kunstwerken handelt, die alle mehr oder weniger eingehend besprochen, von denen aber nur ganz wenige gleichzeitig durch Abbildung wiedergegeben werden. Hierzu kommt, daß gerade bei den hier fraglichen Abhand lungen der Schwerpunkt offensichtlich in der kritischen Be handlung des Gegenstandes liegt. Die künstlerischen Erscheinungen
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