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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.03.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-03-18
- Erscheinungsdatum
- 18.03.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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/ss 64. 18. März 1S11. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschii. Buchhandel. 3415 Transport 75,76 Lithographisch-artistische Anstalt, München Mühlthaler, E., Buch- und Kunst- druckerei, München Druck und Verlag der Straßburger Neuesten Nachrichten A.-G. Fuldaer Aktiendruckerei, Fulda Norddeutsche Buchdruckerei und Verlags-Anstalt, Berlin Deutsche Tageszeitung. Druckerei und Verlag A.-G., Berlin Vereinigte Verlagsanstalten Braunbeck, Berlin Bazar-Aktiengesellschaft, Berlin Hagelberg, W., A -G., Berlin Neue Photographische Gesellschaft, Berlin Allgemeine Fleischerzeitung, A.-G., Berlin Berlin - Neuroder Kunstanstalten, Berlin Kunstinstitute vorm. Otto Troitzsch (Schöneberg) Haasenstein L Vogler, A.-G-, Berlin Königsberger Hartungsche Zeitung und Verlagsdr., Königsberg Hermann Schött A.-G., Rheydt Aktienges. »Bote aus dem Riesen gebirge«, Hirschberg Gundlach, E., A.-G., Bielefeld Kunstanstalt Wilhelm Hoffmann, Dresden Kunstanstalt B. Groß A -G., Leipzig Leipziger Buchbinderei A.-G. Gustav Fritzsche, Leipzig Emil Pinkau L Co., A.-G., Leipzig Deutsche Verlags-Anstalt, Stutt gart Union, Deutsche Verlagsgesellschaft, Stuttgart Gesamtsumme und Durchschnitt 30,— 2,19 — — - — 5,38 94,34 9,01 -s- 4,49 >,- I,SI — 3,00 —,18 - 76,61 6,75 -s- 21,89 2,63 —,22 — — 7,09 100,— 2,83 — — - — 2,65 i,- —,09 - 13,60 —,59 -t- 1,— 6,— —.43 49,20 4,— -i- 49,20 16,81 1,84 — 2,12 56,84 1,78 -I--1S 10,03 2,78 -l- 1,49 3,34 -,23 ,60 — 1,21 13,66 1,21 -I- —,62 — 17,81 18,16 1,82 -f- 18,16 376,04 g,8ö —15,21 475,— 10,44 -j-25,— 1420,82 1,78 -l- 77,1« An diesen sozialen Mitteln der Aktiengesellschaften des Buchhandels und Buchgewerbes nehmen die deutschen Bundes staaten (die Zahlen des Vorjahres sind in Klammern bei gefügt) folgendermaßen teil: 24,02)si.1000^)Hilfsfds. od.5,66(4,52) L d.Eigenkap. 1,16(1,69) „ 2,11(2,02),, 0,10(0,11),, 25,34( 80,42( 85,83) „ 94,34( 8V,85)„ 1,00( 1,00) „ 336,86 ( 269,35),, Baden Bayern Elsaß Hessen Preuß- Reuß Sachsen Württ.- berg Dtschs. Reich 1420,82(1343,66),, „ „ Groß banken 24,06 (21,83) fMill. ^ 31,82 ( 32,36),, 861,04 ( 841,25),, . 0,71(0,64) „ ^ 0,41( 0,4) „ , , 9,40(7,93),, , 1,78(1,81),, . 1,63(1,43),, . In der Tat bildet die Frage der Ersatzinstitute einen überaus wichtigen, wenn nicht den ausschlaggebenden Punkt des Gesetzentwurfes der Angestelltenversicherung, der nicht nur das Versicherungsverhältnis der Angestellten berührt, sondern auch auf das Gebiet der »praktischen Sozialpolitik« des privaten Betriebswesens hinüberspielt. Denn die vor stehend gemachten und zahlenmäßig beleuchteten Angaben über die soziale Tätigkeit der Aktienunternehmungen des Buchhandels und Buchgewerbes lassen gewiß den Schluß berechtigt erscheinen, daß diese Verhältnisse auch für die übrigen Branchen des deutschen Wirtschaftslebens, also für das heutige Betriebswesen überhaupt symptomatisch sind. k. Kleine Mitteilungen. Bibliographisches auS Amerika. — Etwas später, als es sonst der Fall war, aber dafür mit einer größeren Zahl von Losen als in einem der vorausgegangenen Bände ist diesmal der XVI. Band des »^msrioau Loolr-krioss Ourrsnt«, der die Geschäftszeit 1909—1910 umfaßt, den Subskribenten zugegangen. Der Band trägt zum erstenmal den Druckvermerk Dodd L Living- stone an Stelle der früheren Firma Dodd, Mead L Co. Die Auflage beträgt nur 660 Stück, während der Preis sowohl in folge einer Verminderung der Subskribentenzahl, wie auch wegen des vermehrten Umfangs auf 10 Dollars erhöht werden mußte. Der Band berichtet über 16 994 Lose von Büchern und Hand schriften, die mit 3 Dollars und mehr zur Versteigerung kamen, als engere Auswahl von etwas über 124 000 in dem genannten Zeitraum versteigerten Losen, die in 148 Katalogen beschrieben wurden. (Nach: »lös Nation«.) * Buchhändler-Abrechnung in Wien. — Die diesjährige Ab rechnung der Mitglieder des Vereins der österreichisch.ungarischen Buchhändler erfolgt am Freitag den 3l. März im Saale des Kaufmännischen Vereins in Wien (I., Johannesgasse 4). Beginn '/s9 Uhr früh. Sortimenter außerhalb Wiens sind berechtigt, den Wiener Verlegern ein Meßagio von 1^ in Abzug zu bringen, wenn die Zahlung ohne Übertrag erfolgt. Zahlung der Fernsprechgebühren durch Abschreibung vom Postscheckkonto. — Solchen Fernsprechteilnehmern, die ein Postscheckkonto haben, können auf Antrag die Fernsprechgebühren sowie die Gebühren für die durch Fernsprecher aufgelieferten Tele gramme regelmäßig bei Fälligkeit von ihrem Postscheckkonto abge schrieben und dem Postscheckkonto des Fernsprechamts gutgeschrieben werden. Von der Umbuchung wird der Kontoinhaber durch einen besonderen Lastschristzettel benachrichtigt. Damit die Konto inhaber auf die bevorstehende Abbuchung der Fernsprechgebühren aufmerksam gemacht werden und erforderlichenfalls ihr Guthaben rechtzeitig verstärken können, werden ihnen die Fernsprech gebührenzettel usw. zwei Tage vor der Anmeldung der Beträge beim Postscheckamt zugestellt. Diese Zustellung erfolgt portofrei. Für die Umbuchung der Beträge beim Postscheckamt ist — un abhängig von ihrer Höhe — die Gebühr von 3 H und u. U. — bei mehr als 600 Buchungen im Kalenderjahr — die Zuschlaggebühr von 7 H (Postscheckordnung § 9 I 3, 4), zusammen also höchstens 10 H zu entrichten. (Leipziger Tageblatt.) Post. Behandlung der Warenprobensendungen.— Über die Behandlung der Warenprobensendungen hat das Reichspostamt die Postanstalten mit folgender Anweisung ver sehen: Von der Beförderung als Warenproben sind solche Sendungen auszuschließen, die nicht die Eigenschaft einer Probe, eines Musters usw. haben, vielmehr eine Ware darstellen. Die Postanstalten haben die Warenprobensendungen in dieser Hinsicht sorgfältig zu prüfen, dabei jedoch mit gehöriger Unterscheidung der Fälle zu Werke zu gehen und im Zweifel Sendungen mit fertiger Ware unbeanstandet auch dann zu befördern, wenn die Geringfügigkeit des Handelswertes sowie die Lage der Umstände begründen, daß es sich wirklich um Warenproben handelt. (Vossische Zeitung.) Kaufmännisches LehrlingSwesc«. — Das Kaufmanns- gericht Charlottenburg beriet in der Gesamtsitzung am 8. März über den Antrag der Gehilfenbeisitzer: bei dem Reichs- kanzler und dem Bundesrat im Interesse der ordnungsmäßigen Ausbildung der kaufmännischen Lehrlinge und zur Beseitigung der sogenannten Lehrlingszüchterei zum § 128 der Reichsgewerbe- Ordnung den Erlaß von gesetzlichen Vorschriften über die höchste Zahl von Lehrlingen zu beantragen, die in handelsgewerblichen Betrieben gehalten werden dürfen. Bemerkenswerterweise nahm an dieser Sitzung des Kaufmannsgerichts zum erstenmal eine Dame mit beratender Stimme, Fräulein Elise Deutsch, die Leiterin in der Charlottenburger Mädchen-Fortbildungsschule II, 445*
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