Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.03.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-03-13
- Erscheinungsdatum
- 13.03.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19110313
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191103130
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19110313
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1911
- Monat1911-03
- Tag1911-03-13
- Monat1911-03
- Jahr1911
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
3156 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 60. 13. März 1S11. sollten die Gemeindebüchereien je zwei Exemplare an die Zentral- stelle des Deutschen Städtetages in Berlin senden. Was Ludwig über die Zentralisation oder Vereinigung der verschiedenen an einem Orte bestehenden kleineren Bibliotheken und den Austauschverkehr zwischen diesen und der Gemeinde bücherei sagt, kann man nur billigen. Von den verschiedenen einzelnen Bibliotheken hat der größte Teil der Einwohner ge wöhnlich keine Kenntnis; eine große Bibliothek, die natürlich leicht erreichbar im Mittelpunkt liegen müßte, wäre aber viel leichter zu finden und würde viel häufiger benutzt werden. Bis wir freilich überall so weit sind, hat es noch gute Wege. Der Ausbau der Fachbücherei einer Stadt oder Gemeinde kann für die Verwaltung und für die Bürger von großem Nutzen sein, das Interesse an öffentlichen Angelegenheiten bedeutend fördern und verdient deshalb kräftige Unterstützung. Besonders die Herren Stadt- und Gemeindeväter sollten sich die Schrift Ludwigs genau ansehen und für Durchführung der darin ge machten Vorschläge eintreten. Kleine Mitteilungen. * Beitritt der Niederlande zur Berner Literarkonveution. — Die Zweite Kammer der Generalstaaten hat am 10. d. M. den Gesetzentwurf betreffend Beitritt der Niederlande zur Berner Literarkonvention angenommen. * Fernsprechgebühren-Ordnung. (Vgl. Nr. 11, 12, 20, 59 d. Bl.) — Der Budgetkommission des Reichstags haben die Abge ordneten vr. Droescher (k.), Frhr. v. Ga mp (Rpt.), Herzog (Wirtsch. Vgg.) und Nacken (Z.) zur Fernsprechgebühren-Ordnung folgenden Kompromißantrag eingebracht: Die §§ 2 und 3 der Fernsprechgebühren-Ordnung über die Grundgebühr und Gespräch gebühr erhalten folgende Fassung: § 2. Die Grundgebühr ist die Vergütung für die Überlassung und Unterhaltung der Apparate, sowie für den Bau und die Instandhaltung der Sprechleitungen. Sie beträgt in Netzen: mit nicht mehr als 100 Anschlüssen 60 ^ mit mehr als 100 bis einschließlich 1000 Anschlüssen 60 „ „ „ 1000 „ 5000 , . 75 „ „ 5000 „ „ 20 000 , 90 „ „ 20 000 „ „ 70 000 , , 100 „ „ „ 70 000 für jede angefangenen weiteren 50 000 An schlüsse 10 mehr jährlich für jeden Anschluß, der nicht weiter als 5 lcm von der Vermittlungsstelle entfernt ist. § 3. Die Gesprächgebühr ist die Vergütung für die Her stellung der Gesprächverbindungen. Sie ist nach Wahl des Teil nehmers als Einzelgebühr für jede Verbindung oder als Pausch- gebühr zu entrichten. Die Einzelgebühr beträgt 4 -Z für jede Verbindung. Die Pauschgebühr beträgt bei nicht über 3000 Ver bindungen 80 ^ jährlich, bei mehr als 3000 bis einschl. 5000 Verbindungen 130 jährlich, „ „ „ 6000 „ „ 7000 „ 170 „ „ „ „ „ 7000 „ „ 10000 „ 200 „ „ In den Netzen mit nicht mehr als 100 Anschlüssen ist außer dem eine Pauschgebühr von 30 für nicht über 1000 Verbin dungen und in den Netzen mit nicht mehr als 200 Anschlüssen eine Pauschgebühr von 60 für nicht über 2000 Verbindungen zugelassen. Die Höchstzahl der von einem Anschluß aus zulässigen Ge sprächverbindungen beträgt 10 000 jährlich. Sind mehr als zwei Pauschgebührenanschlüsse desselben Teil nehmers für den Fernsprechbetrieb so vereinigt, daß die Anschlüsse beliebig zur Herstellung der Verbindungen benutzt werden können, so erhöht sich die Zahl der auf jeden der vereinigten Anschlüsse zulässigen Gesprächverbindungen auf 14 000, die Pauschgebühr für die Gesprächverbindungen über 10 000 bis 14 000 beträgt für jede angefangenen 2000 Verbindungen 20 Wird bei Anschlüssen gegen Einzelgebühr die Höchstzahl der Gesprächverbindungen überschritten, so ist für jede Verbindung die Einzelgebühr und für je 10 000 Verbindungen oder einen Teil davon die Grundgebühr für einen weiteren Anschluß zu entrichten. Wird bei Anschlüssen gegen Pauschgebühr die Höchstzahl der Ge sprächverbindungen um mehr als sechs Prozent überschritten, so ist für je 10 000 Verbindungen oder einen Teil davon und im Falle des vorigen Absatzes für je 14 000 Verbindungen oder einen Teil davon die Pauschgebühr und außerdem die Grundgebühr für einen weiteren Anschluß zu entrichten. Post. Behandlung vorschriftswidrig beschaffener offener Drucksachenkarten. — Offene gedruckte Karten, die den Bedingungen für Drucksachen nicht entsprechen, aber von der Aufgabe-Postanstalt versehentlich abgesandt worden und nach dem Bestimmungsorte gelangt sind, sollen den Empfängern, die zur Annahme bereit sind, künftig nicht gegen Zahlung des Brief portos, sondern gegen Entrichtung der Gebühr für unzu reichend frankierte bzw. unfrankierte Postkarten ausge händigt werden, gleichviel ob die Karten die Bezeichnung »Post karte« tragen oder nicht. Voraussetzung ist jedoch, daß die Karten überhaupt als Postkarten angesehen werden können, also den Be- stimmungen der Postordnung genügen. (Amtsblatt des Reichs-Postamts vom 8. März 1911.) Post. Neue bayerische Postwertzeichen. — In Bayern gelangen mit dem 10. März neue Postwertzeichen zur Ausgabe, und zwar Freimarken zu 3, 6,10, 25,30, 40,60, 80 «Z, zu 1, 2, 3, 6, 10 und 20 ^L, sowie Postkarten zu 6 und 10 -H, Antwortkarten, Kartenbriefe, Postanweisungen zu 10 und 20 H. Die Postwert zeichen der älteren Ausgabe behalten jedoch bis auf weiteres ihre Gültigkeit. Vom gleichen Zeitpunkt ab wird von der Königlich bayerischen Postverwaltung eine besondere Jubiläumspostkarte ausgegeben, deren grüner Wertstempel einen blühenden Baum mit einer Königskrone sowie die Wertbezeichnung »6 H« aufweist. Sie sind bei der Versendung innerhalb Deutschlands als gültig frankiert anzusehen; für den Verkehr mit dem Ausland sind sie nicht bestimmt. Wegen der Dauer ihrer Gültigkeit ergeht später Verfügung. (Amtsblatt des Reichs-Postamts vom 9. März 1911.) Postscheüderkehr — Die Vossische Zeitung gibt folgendes bekannt: Von manchen Kontoinhabern werden an die Postscheck- ämter wiederholt gewohnheitsmäßig Schecks eingesandt, für die nicht genügende Deckungsmittel vorhanden sind. Diese Handlungsweise stellt eine mißbräuchliche Benutzung des Post scheckkontos dar. Nach den Bestimmungen der Postscheckordnung kann die Aufhebung des Kontos erfolgen, wenn der Kontoinhaber wiederholt Überweisungen und Schecks ausstellt, deren Beträge sein verfügbares Guthaben übersteigen. Gehen ausnahmsweise von einem Kontoinhaber Schecks und Überweisungen bei den Postscheckämtern ein, die versehentlich zu hoch ausgestellt sind, so bleiben diese zwei Tage beim Postscheckamt lagern. Sind bis dahin Gutschriften auf das Konto nicht erfolgt, so werden die Schecks den Einsendern zurückgesandt. Eine längere Aufbewahrung kann aus betriebstechnischen Gründen nicht erfolgen. Vom Geldmarkt. (Vgl. Nr. 24, 33, 41, 43 d. BU — Die Bank von England hat am 9. März 1911 ihren Diskontsatz um V, Prozent auf 3 Prozent herabgesetzt. * Versteigerungen. (Vgl. Nr. 14, 16, 41, 42, 43, 46, 46, 48, 51, 63, 66, 58 d. Bl.) — 3. u. 4. April 1911. Wien, Gilhofer L Ranschburg: Samm lung Freiherr von Lanna-Prag: Manuskripte und Bücher. Besichtigung: An den der Auktion vorangehenden 8 Tagen während der Geschäftsstunden. * Ausstellung gegen Schundliteratur in Leipzig. — Die Ausstellung gegen die Schundliteratur im Deutschen Buch gewerbehause in Leipzig ist bis Mittwoch, den 15. März ge öffnet, so daß sie noch am Bußtag von 11 bis 2 Uhr besucht werden kann. * Kunstausstellung in Leipzig 1911. — Die Leipziger Sezession, der Leipziger Künstlerverein und der Leipziger Künstler bund bereiten für den Sommer 1911 eine Ausstellung von Werken ihrer Mitglieder im Städtischen Kaufhause in Leipzig vor. Ihnen hat sich jetzt auch der Deutsche Künstlerbund angeschlossen. Das Ehrenpräsidium haben übernommen Geheimer Hofrat Pro fessor vr. Max Klinger, Oberbürgermeister Di. Dittrich und
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder