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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.03.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-03-13
- Erscheinungsdatum
- 13.03.1911
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- Deutsch
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3158 Börsenblatt f. v. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 60. 13. März 1911. »Preise freibleibend.« — Die Klausel »Unsere Preise ver- stehen sich freibleibend« ist, wie die Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker mitteilt, nach einem Gutachten der Braunschweiger Handelskammer nur so auszulegen, daß sich der Verkäufer der Ware bei Abgabe seiner Offerte Vorbehalt, nach Eingang des Auftrages über die Annahme oder Ablehnung desselben die Ent scheidung zu treffen, daß also auf Grund der »freibleibend« ge stellten Offerte eine Verpflichtung noch nicht vorliegt. Ein Handelsgebrauch, daß trotz dieser Klausel eine Einigung über die Preishöhe auch dann als erfolgt gilt, wenn bei den Kaufverhand lungen der Verkäufer auf den Preis nicht zurückkommt, besteht nicht. Die Preise deutscher und anderer ausländischer Bücher in Rußland. — Die Versammlung der Mitglieder des All- russischen Verleger- und Buchhändler-Vereins in St. Petersburg hat beschlossen, daß ausländische Bücher in Rußland nicht unter dem Tageskurs verkauft werden dürfen. Diese Bestimmung ist in die Verkaufsordnung des Vereins aus genommen worden. Die meistgelesene russische Kinderschriftstellerin. — Die Gesellschaft der Volksuniversitäten in Samara (Rußland) hat eine statistische Tabelle über die meistgelesenen Kinderbücher in russischer Sprache herausgegeben. Aus dieser Tabelle ist zu ersehen, daß am meisten die Bücher der russischen Schriftstellerin Tschar- skaja gelesen werden, die sogar, was die Zahl der Leser anbe trifft, die in Rußland sehr beliebten Werke von Jules Verne und Mayne-Reid bedeutend übertroffen hat. Postwertzeichen billiger als bei der Post. — In vielen Läden in Kopenhagen, besonders bei vielen Buch- und Papier händlern, kann man zurzeit für nur 3 Ore einen mit 6 Ore-Marke (Porto für Stadtbriefe) frankierten »Korrespondenzbrief« in Form eines großen, aber vierseitigen Kartenbriefs mit perforiertem und gummiertem Rand, dazu noch mit lose eingelegtem Briefpapier- Bogen, kaufen. Die 3 Innenseiten sind mit einer nach Waren geordneten Bezugsquellen-Liste derselben Kopenhagener Firmen, bei denen diese »Korrespondenzbriefe« (der amtliche Kartenbrief wird in Dänemark recht viel benutzt) zu haben sind, und andern Anzeigen bedruckt. Ferner wird die von der Post abgestempelte durch Perforierung mit »v. R. L.« gekennzeichnete Freimarke nach Benutzung des Briefes von allen diesen Firmen bei Waren einkauf für 3 Ore in Zahlung genommen. Die Kartenbriefe sollen monatlich in 10 000 Exemplaren erscheinen, herausgegeben von der Firma »Dansk Reklame-Kunst ved Edmund Jacobsen«, Reklameartikel-Geschäft, in Kopenhagen, Vsnäers- T«.äs 29. (Nach: »Papierzeitung«.) * NechtSanskunftftelle des Vereins der Deutschen Musi kalienhändler zu Leipzig. — Die vom Vorstande des Vereins der Deutschen Musikalienhändler seit 16. Juli 1910 zunächst versuchsweise auf ein halbes Jahr eingerichtete Nechtsauskunft- stelle wird nach Beschluß des Vorstandes vom 18. Februar 1911 bis auf Widerruf bestehen bleiben. Der Vorstand wird, falls nötig, seinen Rechtsbeistand, Herrn Rechtsanwalt vr. Mittelstaedt, Leipzig, zur Auskunft zuziehen. Für jede Rechtsauskunft wird ein Betrag von 2 ^ berechnet. Ausgeschlossen sind Rechtsauskünfte 1. über Fragen, die nicht in allen Punkten den eigenen Ge schäftsbetrieb des Auskunft suchenden Mitglieds betreffen; 2. über bereits anhängige Rechtsstreitigkeiten und über solche, in welchen bereits ein Urteil ergangen ist; 3. über kompliziertere Fragen, deren Beantwortung ein um fangreiches Gutachten erfordert. Im übrigen behält sich der Vorstand vor, jeweils zu ent scheiden, ob die betreffende Anfrage der Rechtsauskunftstelle zur Beantwortung überwiesen werden soll. Auskünfte über Fragen, die von allgemeinem Interesse sind, werden in der Vereinszeit schrift »Musikhandel und Musikpflege« abgedruckt werden. — Die Anfragen sind ausschließlich an die Geschäftsstelle der Vereins der Deutschen Musikalienhändler in Leipzig, Deutsches Buch gewerbehaus, zu richten, durch die dann die Übermittlung der Auskunft unter Nachnahme des Betrages erfolgt. Deutsche oder lateinische Schrift? (Vgl. Nr. 24, 28, 30, 37, 41, 42, 47, 53, 55, 56, 58 d. Bl.) — Zu dieser Streitfrage ist der Vossiscken Zeitung folgende Mitteilung zugekommen: »Die übrigens auch sonst in keiner Weise stichhaltige Behauptung der Latein- schristler, die Lateinschrift sei allein im Auslande bekannt und lesbar, kann ich durch zwei eigene Erlebnisse aus dem Orient widerlegen. Im Jahre 1902 bereiste ich die Insel Cypern. Ein Professor des dortigen Gymnasiums, ein Grieche von der Insel Simi, bat mich, ihm eine Antwort auf eine wissenschaftliche Frage in deutscher Sprache aufzuschreiben, und setzte sofort hinzu, er bitte aber, daß ich mich dazu sowie in Zukunft zu Briefen stets der deutschen Schrift bediene, da ihm alles so Geschriebene viel leichter zu lesen und verständlicher sei als in Lateinschrift. — Im Jahre 1908 hatte ich von Kairo aus an den deut schen Konsularagenten in Luxor zu schreiben. Dieser ist ein eingeborener Kopte, namens Mohareb Todros, der niemals aus Ägypten herauskam und im täglichen Leben nur Arabisch spricht. Da ich hörte, er verstehe Deutsch, schrieb ich ihm in deutscher Sprache mit lateinischen Buchstaben. Post- wendend traf seine Antwort in — deutscher Schrift ein. Sein Amt als deutscher Konsularagent ist nicht der Grund dafür, denn ich kenne an andern Orten des Orients deutsche Konsular agenten, die in ihrer Landessprache verhandeln und der deutschen Sprache gar nicht mächtig sind. Sprachkenntnis ist also keine Vorbedingung bei Besetzung dieser Stellen. — Andere Reisende im Orient haben gewiß auch schon solche Erfahrungen gemacht. Jedenfalls könnten schon diese beiden Beispiele denen, die den Lateinschriftlern Nachreden, ernstlich zu denken geben. Professor Di-. R. Freiherr v. Lichtenberg.- Buchdruüerei und BerlagSaustalt m. b. H. in Porz. — Handelsregister-Eintrag: In das Handelsregister L Nr. 71 ist bei der Firma Buch druckerei und Verlagsanstalt mit beschränkter Haftung in Porz eingetragen: Durch Beschluß der Gesellschaftsversammlung vom 26. Februar 1911 ist der Gesellschaftsvertrag wie folgt abgeändert: Das Stamm kapital ist um 10 000 ^4 erhöht und beträgt jetzt 30 000 Die Gesellschaft hat für die Folge nur einen Geschäftsführer. Der Fabrikant Georg Seidel in Porz ist als Geschäftsführer aus geschieden. Mülheim-Rhein, den 4. März 1911. (gez.) Kgl. Amtsgericht. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 69 vom 9. März 1911.) Verlag der Süddeutschen Fleischerzeitung, G. m. b. H. in Stuttgart. — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma Verlag der Süddeutschen Fleischerzeitung Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Stuttgart wurde durch Beschluß der Gesellschafter vom 27. Februar 1911 aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden hiermit aufgefordert, sich bei derselben zu melden. Stuttgart, den 28. Februar 1911. Der Liquidator: (gez ) Louis Häussermann. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 58 vom 8. März 1911.) Geplante neue Forschungsreise von Professor vr. H. Meyer, Leipzig. — Geheimrat Professor vr. Hans Meyer, Mitinhaber des Bibliographischen Instituts in Leipzig, wird, wie »Petermanns Mitteilungen« berichten,- in diesem Frühjahr eine neue Forschungsreise nach Deutsch-Ostafrika antreten, um vulkanologische Untersuchungen an den Virunga-Vulkanen im Norden des Kiwu-Sees und wirtschaftliche Studien im deutsch kongostaatlichen Grenzgebiet, am Tanganjika- und am Njassa-See anzustellen. Mit der Bahn durch Britisch-Ostafrika wird er sich über den Viktoria-See in sein Forschungsgebiet begeben. Die Dauer der Expedition ist auf sechs Monate veranschlagt. * Bußtag in Sachsen. (Vgl. Nr. 36, 42, 48, 54, 58 d. Bl.) — Auf den Bußtag in Sachsen, Mittwoch den 16. März 1911, der völliges Ruhen geschäftlicher Betriebe fordert, sei für den Verkehr mit Leipzig wiederholt aufmerksam gemacht. (Vgl. auch die Bekanntmachung des Vereins Leipziger Commissionäre in Nr. 66 und 69 d. Bl.)
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