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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.03.1911
- Strukturtyp
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- 1911-03-11
- Erscheinungsdatum
- 11.03.1911
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- Deutsch
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Nichtamtlicher Teil. 59. 11. März 1911. Wertes zu verzollen. Ist der Wert nicht angegeben, so werden 40 v. H. des Wertes erhoben nach der Schätzung durch zwei Sachverständige, die vom Generalschatzsekretär der Republik oder den Provinzial'Finanzverwaltern ernannt werden. Zeitungen und gedruckte Bücher sowie Schreibbücher mit Vordruck sind zollfrei, wenn sie mit der Post eingehen, sonst sind sie mit 10 v. H. des Wertes zollpflichtig. Buchdruckmaschinen, Buchdruckerschriften und Zubehör für Buchdruckereien, Maschinen und Zubehör, die beim Gravieren, in der Heliographie, Lithographie, Zinkographie, beim Lichtdruck verfahren, in Buchbindereien und beim Liniieren von Papier verwendet werden, sowie gewöhnliches Zeitungsdruckpapier und Druckerschwärze sind zollfrei, wenn der Druckereibesitzer oder sein Vertreter die zugehörigen Konsularpapiere und Verladungsscheine vorlegt. Cibs Uoarck ok l'rscks lourus.1.) (Aus den im Reichsamt des Innern zusammen- gestellten »Nachrichten für Handel und Industrie«.) sL Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) Verrat von Geschäftsgeheimnissen. Urteil des Reichsgerichts vom 9. März 1911.— Der frühere Angestellte der Firma Köhler <L Co. in München, jetzige Kunstanstaltsbesitzer R., hatte einem Konkurrenten, dem Kunstanstaltsbesitzer und Drucker S., genaue Angaben über eine seiner Firma von einem Mailänder Hause gemachte Offerte über 36 Sujets g. 20 600 Postkarten mit ober italienischen Landschaften im Betrage von über 12 000 ^ ge macht, auf die, wie er wußte, sein Chef reflektierte. Ferner hatte er dem S. genaue Details der Preiskalkulation angegeben. Daraufhin hatte dieser sofort, allerdings vergeblich, ein Bertrags- anerbieten mit erheblich niedrigeren Preisen an die Mailänder Firma gesandt, indem er zugleich für R. eine Provision von 2 Prozent berechnete. Da R. sich bewußt gewesen war, daß es sich bei seiner Mitteilung um Eigentümlichkeiten des Geschäfts betriebes, an deren Geheimhaltung seine Firma Interesse hatte und die auch geheim gehalten werden sollten, mithin um den Verrat von »Geschäftsgeheimnissen« an einen Konkurrenten zum Zwecke des unlauteren Wettbewerbs handelte, verurteilte ihn das Landgericht München I wegen Verrats von Geschäftsgeheim nissen, Vergehens gegen das Reichsgesetz betreffend den un- lauteren Wettbewerb, zu 200 Geldstrafe. — In seiner am 9. d. M. beim Reichsgericht anstehenden Revision rügte R., daß es sich im vorliegenden Falle keinesfalls um Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse gehandelt habe. Vertragsangebote und Preiskalkulationen seien allen derartigen Unternehmungen ge meinsam. Ferner sei zu Unrecht angenommen worden, daß er die vollständige Kalkulation verraten habe und seine Hand lungsweise unbefugt gewesen sei. Auch habe er nicht das Be wußtsein der Rechtswidrigkeit seiner Handlungsweise gehabt und nichts zum Zwecke eines unlauteren Wettbewerbs mitgeteilt. — Hiergegen führte der Reichsanwalt aus, daß im allgemeinen Preiskalkulationen oder Vertragsanerbieten keine Geschäfts geheimnisse seien; es käme darauf an, in welcher Weise sie ge- macht würden; eine Preiskalkulation für eine bereits anzuferti gende Ware sei als Geschäftsgeheimnis anzusprechen. Im übrigen sei im angefochtenen Urteil kein Rechtsirrtum zu erblicken. — Gemäß seinem Anträge erkannte das Reichsgericht auf Ver werfung der Revision. (Aktenz. I v. 1177/10.) * Kunstdruck- und BcrlagSanstalt Wezel ä- Naumann, Aktiengesellschaft, in Leipzig-Reudnitz. — Die ordentliche Generalversammlung der Kunstdruck- und Verlagsanstalt Wezel L Naumann in Leipzig.Reud nitz findet am Freitag, den 24. März 1911, vormittags 11 Uhr, im Sitzungssaals der Deutschen Bank, Filiale Leipzig, statt. Tagesordnung: 1. Bericht über das Geschäftsjahr 1910. 2. Vorlegung der Bilanz und der Gewinn- und Verlust rechnung. 3. Beschlußfassung über die Verwendung des Reingewinns. 4. Erteilung der Entlastung an den Aufsichtsrat und den Vorstand. 5. Wahlen zum Aufsichtsrat. Zur Teilnahme an der Generalversammlung sind alle die jenigen berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens den 21. März d. I. bei der Deutschen Bank Berlin oder deren Filialen oder einer öffentlichen Behörde oder einem Notar hinterlegt haben und sich in der Generalversammlung durch einen Depotschein einer dieser Hinterlegungsstellen ausweisen. Der gedruckte Geschäftsbericht über das abgelaufene Geschäfts jahr nebst der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung liegt vom 8. d. M. ab im Geschästslokal der Gesellschaft sowie bei der Deutschen Bank, Filiale Leipzig, aus und kann dort in Empfang genommen werden. Technische BerlagSgesellschaft m. b. H. in Tarmstadt. — Die Technische Verlagsgesellschaft m. b. H zu Darm stadt ist in Liquidation getreten. Als Liquidator fordere ich die Gläubiger der Gesellschaft auf, ihre Guthaben zur Anmel- düng zu bringen. Frankfurt a. M., den 22. Februar 1911. (gez.) Ad. Eilbott. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 58 vom 8. März 1911.) * Ausstellungspreis. — Die k. und k. Hof-Kartographische Anstalt G. Freytag L Berndt in Wien wurde auf der Inter nationalen Eisenbahn-und Verkehrsmittelausstellung in Buenos- Aires 1910 mit der goldenen Medaille für die von ihr ausge- stellten Kartenwerke (Schulwandkarten in deutscher und spanischer Sprache, Hand- und Reisekarten, Touristen- und Autokarten, Taschenatlanten, Karten des Deutschen und Österreichischen Alpen- Vereins u. a. m.) ausgezeichnet. Zur zweihundertjährigen Gedenkfeier Lomonossows. — Die Kaiserliche Akademie der Wissenschaften in St. Petersburg bereitet die Zweihundertjahrfeier des russischen Dichters und Gelehrten Michail Wassilje witsch Lomonossow (1712— 1765) vor. Zur Feststellung des Programms ist eine besondere Kommission eingesetzt worden. In ihrer letzten Sitzung wurde unter dem Vorsitz des Akademikers Oldenburg über die Herstellung einer Bibliographie aller über Lomo nossow geschriebenen Arbeiten verhandelt. Die Zusammen stellung dieser Arbeit war P. A. Dilaktorskij übertragen, sie wird aber jetzt, nach dessen Tode, von F. A. Witberg und A. G. Fomin übernommen werden. Ein ausführlicher Plan dieser Bibliographie wird von einer besonderen Unterkommission ausgearbeitet werden. Zum Tage der Gedenkfeier bereitet die Kommission außer dem ein besonderes literarisches Sammelwerk vor, zu dem schon eine Reihe von Abhandlungen eingelaufen ist. So hat ein Beamter des Britischen Museums in London, Herr Arthur Ellis, eine bibliographische Skizze der Arbeiten über Lomonossow in englischer Sprache, die in der Zeit von 1767 bis 1910 erschienen sind, eingesandt. In nicht ferner Zeit werden Band 6 und 7 der von der Akademie herausgegebenen Sammlung der Werke Lomonos- sows erscheinen. In diese Bände kommen nur die wissenschaft lichen Arbeiten Lomonossows. Bald wird auch eine populäre Biographie Lomonossows, bearbeitet von Professor B. N. Menschutkin, herausgegeben werden. Die Physikalisch.mathematische Abteilung der Akademie hat der Kommission ein von dem Professor der Warschauer Universi tät W. W. Kurilow ausgearbeitetes Projekt zur Errichtung eines Lomonossow-Instituts in St. Petersburg übergeben. ?. * Re«e Bücher, Kataloge usw. für Buchhändler. Lebulbiiebsr-LestellLsttol Ostern 1911. 2ur LrxLnrunx der in 41X26.2 ein. 24 Lpalteo. Osterbücher und Konfirmations-Geschenke. Eine Auswahl für das christliche Haus. Herausgegeben von F. Volckmar, Barsortiment in Leipzig. 25,3x18,3 cm. 16 S. m. Abbildungen und Platz für Sort.-Fa. a. d. Umschlag. »Robinson«, Verein jüngerer Buchhändler, Braun schweig. — Der Festausschuß für das am 6. und 7. Mai d. I. stattfindende 40. Stiftungsfest bittet behufs Einladung ehemaliger Mitglieder um Bekanntgabe von Adressen an Kollegen Otto Neubert, Güldenstraße 81.
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