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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.03.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1911-03-11
- Erscheinungsdatum
- 11.03.1911
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- Deutsch
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59, 11. März 1911. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 3089 länder, in denen so viele Erholungsbedürftige Erfrischung finden, würde es gewiß nicht schwer sein, ein solches Haus zur Benutzung zu finden oder zu gründen. Ein Austausch zwischen reichsdeutschen und deutsch-österreichischen Ferien gästen wäre im Interesse der Geselligkeit und des Buch handels gelegen und wird sicher Beifall finden. Ich plädiere für ein Erholungsheim in Deutschland an der See und im Gebirge in Österreich. Im allgemeinen schließe ich mich den Vorschlägen des Kollegen Süsserott an, habe bei diesem auch einen Beitrag für das Gründungskapital und einen Jahresbeitrag für die Fortführung des Heims angemeldet. Feste Jahresbeiträge sind für den ungetrübten Fortbestand der Einrichtung wichtig! Ich fordere alle österreichischen Kollegen auf, Herrn Wilhelm Süsserott ihren Beitritt anzuzeigen. Wien, 8. März 1911. Moritz Perles. Kleine Mitteilungen. Zum Entwurf einer neuen Fernsprechgebührenordnung. Vgl. 1910 d. Bl., Nr. S, 10, 46, 71, 79, 283; 1911, Nr. 11, 12, 20.) — In einer Eingabe, die soeben von der Handelskammer in Hamburg an die Budgetkommission des Reichstags gerichtet worden ist, wird mit Recht ausgeführt: Freunde der neuen Fernsprechgebührenordnung betonen, daß in den Vereinigten Staaten von Amerika, wo ein sehr aus gedehnter Fernsprechverkehr vorhanden ist, das Einzelgesprächssystem durchgeführt sei und weit höhere Beträge erhoben würden, und daß England im Begriff stehe, gleichfalls zum Einzelgesprächssystem überzugehen. Dabei wird übersehen, daß es unzulässig ist, die Höhe der amerikanischen Gebühren in Umrechnung nach deutschem Geld mit der Höhe unserer Gebühren in Vergleich zu setzen; die dortigen Geld- und Wertverhältnisse müssen entsprechend in Berücksichtigung gezogen werden. Dazu existiert in den Vereinigten Staaten eben so wie in verschiedenen anderen Ländern die Einrichtung der Ge meinschaftsanschlüsse, denen unsere Einrichtung der Nebenanschlüsse keineswegs an die Seite gestellt werden kann, wodurch aber gerade für die wenig Sprechenden eine erhebliche Verbilligung herbeigeführt wird. In England soll nach neueren Nach richten mit der beabsichtigten Reform gleichzeitig eine Herab setzung der Gebühren des Fernsprechverkehrs verbunden werden. Wenn aber die deutsche Reform der Fernsprechgebühren wirklich auf eine Verkehrsverbesserung abzielen wollte, dann wäre es angezeigt, den Blick auf Länder zu richten, wo die Fernsprechverhältnisse anerkanntermaßen besser sind als bei uns, d. h. nach Schweden, Norwegen und Dänemark. Wie eine Statistik im Archiv für Post und Telegraphie vom Januar 1911 zeigt, zeichnen sich gerade diese Länder durch die große Zahl der Sprechstellen aus; die Zusammen stellung über die Fernsprechgebührentarife im Ausland, die dem Reichstagskommissionsbericht beigegeben ist, zeigt aber, daß gerade in diesen Ländern die Gebühren erheblich niedriger sind, und daß dort Einrichtungen, die dem Bedürfnis des Verkehrs besser als die vorliegenden deutschen Reformvorschläge ent sprechen, vorhanden sind. Auch in den Niederlanden, Öster reich und Rußland sind die Gebühren niedriger als nach dem vorliegenden Gesetzentwurf. (Vossische Zeitung.) Unzüchtige Postkarten. (Vgl. auch die Bekanntmachung »Verbotene Druckschriften« in Nr. 68 d. Bl.) — Die »Sonderabtei lung zur Bekämpfung des Schmutzes in Wort und Bild«, die bei dem Polizeipräsidium in Berlin eingerichtet worden ist, hat, wie in Nr. 66 d. Bl. mitgeteilt, bis jetzt schon gegen 50 000 anstößige Postkarten beschlagnahmt. Den größten Teil ermittelten die Beamten in Berliner Fabrik- und Vertriebsgeschäften. Eine größere Sendung, die wegen des Eingangszolles durch das Haupt- Zollamt ging, wurde erst dieser Tage noch vor der Aushändigung an den Besteller durchgesehen und sogleich beschlagnahmt. In der Nacht zum Sonntag, 5. d. M., nahmen Beamte einem Händler in der Friedrichstrahe einen größeren Posten ab. Der Mann bot Herren auf der Straße mit bezeichnenden Gebärden seine Postkarten an. Zwei Kriminalbeamte heuchelten Kauflust. Eifrig führte sie der Händler auf einen benachbarten Hausflur Börsenblatt für den Dcntschen Buchhandel. 78. Jahrgang. und zündete dort ein Streichholz nach dem andern an. um den Kunden seine Ware besser zeigen zu können. Nachdem sie sich alles angesehen hatten, behielten die beiden den ganzen Posten. Als nun aber der Händler Geld verlangte, zeigten sie ihm statt dessen ihre Erkennungsmarke und nahmen außer den Postkarten ihn selbst auch noch mit. Es handelt sich fast immer um Vervielfältigungen von Bildern aus dem Pariser Salon. Verschiedene Landgerichte und auch das Reichsgericht haben die Beschlagnahme dieser Postkarten ge- billigt, weil sie in so großen Massen vertrieben werden, daß sie auch solchen Personen zugänglich sind, die kein künstlerisches Ver ständnis für die Originalwerke haben. Das gilt auch für die großen, photographisch hergestellten Reproduktionen, wie sie z. B. in Hamburg und anderen Städten unter Bestätigung der Gerichte beschlagnahmt wurden, weil sie zu Reklamezwecken in Schau fenstern benutzt wurden und ihre Aussteller sie an jedermann ohne Rücksicht auf künstlerisches Verständnis verkaufen. Die Händler möchten nun, daß ihnen die Polizei angebe, was vertrieben werden darf und was nicht. Das läßt sich aber nicht durchführen. Eine Zensur dieser Art verstieße gegen das Preß- gesetz. Die Händler müssen also schon selbst beurteilen, was sie vertreiben wollen und was nicht. Aktpostkarten werden sicher beschlagnahmt, und bei den größeren Reproduktionen wird es nicht anders sein, wenn sie zu Reklamezwecken ausgestellt werden. Die Hauptquellen, aus denen eigentliche Schmutzbilder hierher fließen, sind bisher Spanien und Ungarn. Dem ungarischen Landtage wird jetzt eine Gesetzesvorlage unterbreitet, die ähnliche Maßregeln wie die anderer Kulturstaaten vorsieht und auch den Mädchenhandel treffen soll. In Spanien dagegen geschieht noch nichts. (Deutsche Tageszeitung.) In Österreich verboten. — Das k. k. Landesgericht Wien als Preßgericht hat mit dem Erkenntnisse vom 3. März 1911, Pr. XXXV 61/11/3, auf Antrag der k. k. Staatsanwaltschaft erkannt, daß der Inhalt des Umschlages der Nummer 17 der periodischen Druckschrift: »Wiener kleines Witzblatt« von 1911 durch das Titelbild das Vergehen nach § 516 St.-G. begründe und es wird nach § 493 St.-P.-O. das Verbot der Weiter- verbreitung dieser Druckschrift ausgesprochen, die von der k.k. Staats anwaltschaft verfügte Beschlagnahme nach § 489 St.-P.-O. bestätigt und nach § 37 Pr.-G. auf die Vernichtung der saisierten Exemplare erkannt. Wien, am 3. März 1911. (Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr. 64 vom 7. März 1911.) Entziehung des PostdebitS in Österreich. — Das Amts- blatt zur Wiener Zeitung Nr. 66 vom 8. März 1911 gibt fol gendes bekannt: Das k. k. Ministerium des Innern hat unter dem 2. März 1911, Z. 1248/M. I., dem in Budapest erscheinenden Bücherkataloge »Rundschreiben für Bücherfreunde« der literarischen Anstalt »Union«, Budapest, IV, Karlsring Nr. 26, auf Grund des § 26 des Prehgesetzes den Postdebit für die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder entzogen. * Deutscher Musikalien-Berleger-Berein — Der Vorstand des Deutschen Musikalien.Verleger-Vereins hat eine außerordentliche Hauptversammlung der Vereinsmitglieder auf Freitag den 24. März 1911 in das »Sachsenzimmer« des Deutschen Buchgewerbehauses in Leipzig einberufen. Tagesordnung: 1 Wahl eines Mitgliedes in den Vorstand an Stelle dt-- verstorbenen Herrn Adolf Andre. (Vorschlag des Vorstandes: Neuwahl des Herrn vr. jur. Gust. Bock i. Fa. Bote L Bock, Berlin. 2. Beschlußfassung über die neue Satzung des Vereins. (Der Entwurf des Vorstandes ging den Mitgliedern am 26. Ok tober 1910 gedruckt zu.) Panama. Zollbehandlung von Zeitungsdruck papier, Drucksachen, Büchern, Druckerei - Maschinen und -Zubehör usw. — Laut Gesetzes vom 11. Januar 1911 sind kaufmännische Drucksachen mit 40 v. H. des angemeldeten 404
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